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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B   

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https://dejure.org/2015,15338
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B (https://dejure.org/2015,15338)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B (https://dejure.org/2015,15338)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B (https://dejure.org/2015,15338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung von Ansprüchen nach § 93 SGB XII; Änderung des Streitwertbeschlusses und Annahme des sog. Auffangstreitwerts (hier: Herabsetzung des Streitwerts auf 5000 EUR statt der begehrten Erhöhung); Keine Geltung des Verbots der reformatio in peius im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Klage gegen eine Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    Dies hat der jeweilige Prozessbevollmächtigte kenntlich zu machen (vgl. Landgericht Koblenz, Beschl. v. 23.12.2013 - 2 T 696/13 -, juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15

    Verringerung des von dem Sozialgericht für das erstinstanzliche Klageverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    Der 20. Senat hat in seinem Beschluss vom 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B) hierzu ausgeführt:.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    Das Beschwerdebegehren eines Klägers gegen eine Streitwertfestsetzung ist nämlich grundsätzlich - von dem hier nicht vorgetragenen Fall einer Honorarvereinbarung abgesehen - nur schutzwürdig, wenn es auf eine Herabsetzung und nicht wie vorliegend auf eine Erhöhung des Streitwertes zielt, um die ihm auferlegte Kostenlast zu mindern (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, a.a.O., juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11-, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.01.2013 - 1 O 103/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache für den Kläger nicht möglich ist (Bundessozialgericht, Beschl. v. 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B -, juris Rn. 12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Urt. v. 26.01.2015 - L 20 SO 12/14 -, juris Rn. 54).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - L 8 R 1107/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    b) Da das Verbot der reformatio in peius im Rechtsmittelverfahren wegen § 63 Abs. 3 GKG für die Streitwertfestsetzung nicht gilt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.03.2011 - L 8 R 1107/10 B -, juris Rn. 12; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2009 - I-24 W 13/09 -, juris Rn. 6; Hartmann, a.a.O., § 68 GKG Rn. 19 m.w.N.), steht einer Änderung des Streitwertbeschlusses auch nicht entgegen, dass die Beschwerde (nur) auf die Erhöhung des Streitwertes gerichtet ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    b) Da das Verbot der reformatio in peius im Rechtsmittelverfahren wegen § 63 Abs. 3 GKG für die Streitwertfestsetzung nicht gilt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.03.2011 - L 8 R 1107/10 B -, juris Rn. 12; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2009 - I-24 W 13/09 -, juris Rn. 6; Hartmann, a.a.O., § 68 GKG Rn. 19 m.w.N.), steht einer Änderung des Streitwertbeschlusses auch nicht entgegen, dass die Beschwerde (nur) auf die Erhöhung des Streitwertes gerichtet ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    Das Beschwerdebegehren eines Klägers gegen eine Streitwertfestsetzung ist nämlich grundsätzlich - von dem hier nicht vorgetragenen Fall einer Honorarvereinbarung abgesehen - nur schutzwürdig, wenn es auf eine Herabsetzung und nicht wie vorliegend auf eine Erhöhung des Streitwertes zielt, um die ihm auferlegte Kostenlast zu mindern (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, a.a.O., juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11-, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.01.2013 - 1 O 103/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache für den Kläger nicht möglich ist (Bundessozialgericht, Beschl. v. 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B -, juris Rn. 12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Urt. v. 26.01.2015 - L 20 SO 12/14 -, juris Rn. 54).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2015 - L 9 KA 7/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten (KA)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    Nach § 32 Abs. 2 RVG kann sich ein Anwalt aus eigenem Recht über eine zu niedrige endgültige Wertfestsetzung beschweren (vgl. etwa Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.02.2015 - L 9 KA 7/14 B -, juris Rn. 18).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14
    Denn ebenso wie bei einem Auskunftsanspruch ist eine Überleitungsanzeige nur dann rechtswidrig, wenn das Bestehen des (übergeleiteten) Anspruchs evident ausgeschlossen ist (vgl. dazu z.B. Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage 2014, § 93 Rn. 13 und § 117 Rn. 16 m.w.N., ferner BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B Rn. 8; sog. Grundsatz der Negativevidenz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Der Streitwert ist gemäß § 197a Absatz 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) endgültig auf 5.000 EUR festzusetzen (s. BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B; Senat, Beschluss vom 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B).
  • LSG Bayern, 18.06.2021 - L 8 SO 6/21

    Überleitung von Schenkungsrückforderungsansprüchen

    Soweit vertreten wird, als Streitwert bei einer Überleitung nach § 93 SGB XII sei in aller Regel der Auffangwert anzunehmen, denn die Überleitung bewirke lediglich einen Wechsel der Gläubigerstellung, es stehe aber damit nicht fest, dass und in welcher Höhe der Anspruch letztlich bestehe (vgl. BayLSG, Beschluss vom 21.12.2020 - L 18 SO 148/19 B - in Abkehr von der früheren Auffassung, s.u., LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B, auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2020 - 12 E 793/20 - alle nach juris), wird dem nicht gefolgt.
  • LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15

    Vertragsarztangelegenheiten; Vertragsarztrecht; Streitwertbeschwerde;

    Ist ein beschwerdeführender Beteiligter kostenerstattungsberechtigt und begehrt er eine Streitwerterhöhung, besteht nur ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine Honorarvereinbarung getroffen hat, nach der ein höheres Honorar als die gesetzliche Vergütung nach Maßgabe des bislang festgesetzten Streitwerts geschuldet ist (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 1 O 103/12 - juris Rn. 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 C 12.2433 - juris Rn. 11; indirekt auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B - juris Rn. 13).
  • LSG Hessen, 23.01.2018 - L 4 SO 175/17

    Sozialhilfe, Kostenrecht

    Die Überleitung nach § 93 SGB XII bewirkt für den (möglichen) Anspruch nämlich lediglich einen Wechsel der Gläubigerstellung weg vom ursprünglichen Inhaber hin zum Sozialhilfeträger; mit der Überleitung steht hingegen nicht zugleich fest, dass der Anspruch auch tatsächlich überhaupt oder in der konkret angegebenen Höhe besteht; der Anfechtungsantrag richtet sich damit auch nicht gegen einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 23. Februar 2015 L 20 SO 23/15 B -, juris, Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2021 - L 9 SO 310/20

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; Untätigkeitsklage

    Zwar ist bei einer Klage gegen ein Auskunftsersuchen nach § 117 SGB XII im Hauptsacheverfahren kein Abschlag vom Auffangstreitwert vorzunehmen, weil § 52 Abs. 2 GKG diese Möglichkeit nicht eröffnet, wenn die Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung nicht möglich ist (BSG Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14; Beschluss des Senats vom 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B; LSG Bayern Beschluss vom 26.04.2017 - L 15 AS 253/17 B).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 12 E 748/17

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen

    So auch für eine Streitwertfestsetzung nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 1 und 3 GKG: LSG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B -, juris Rn. 14 ff.,m. w. N.; im Ergebnis auch BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 12 E 98/18

    Nichtverbesserung der Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts

    So auch für eine Streitwertfestsetzung nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 1 und 3 GKG: LSG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B -, juris Rn. 14 ff., m. w. N.; im Ergebnis auch BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 12 E 793/20
    So auch für eine Streitwertfestsetzung nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 1 und 3 GKG: LSG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B -, juris Rn. 14 ff., m. w. N.; im Ergebnis auch BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 11.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2020 - L 8 SO 334/17
    Da die Überleitung nach § 93 SGB XII eines (möglichen) Anspruchs lediglich einen Wechsel der Gläubigerstellung vom ursprünglichen Inhaber zum Sozialhilfeträger bewirkt und keine Aussage darüber trifft, ob der Anspruch dem Grunde oder in der konkret angegebenen Höhe besteht, ist es regelmäßig gerechtfertigt, den Streitwert bei der Anfechtung von Überleitungsanzeigen mit dem Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR festzusetzen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.2015 - L 9 SO 408/14 B - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 6.3.2009 - L 8 SO 28/09 B - BSG, Beschluss vom 25.4.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 11 ohne Begründung), insbesondere bei bislang nicht bezifferten oder nach Sachlage der Höhe nach nicht hinreichend bestimmbaren Forderungen (vgl. etwa Bayer. LSG, Beschluss vom 30.7.2015 - L 8 SO 146/15 B - juris Rn. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2016 - L 5 KA 1496/16
    Ist ein beschwerdeführender Beteiligter kostenerstattungsberechtigt und begehrt er eine Streitwerterhöhung, besteht nur ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine Honorarvereinbarung getroffen hat, nach der ein höheres Honorar als die gesetzliche Vergütung nach Maßgabe des bislang festgesetzten Streitwerts geschuldet ist (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 1 O 103/12 -, in juris Rn. 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2013, - 9 C 12.2433 -, in juris Rn. 11; indirekt auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2015, - L 9 SO 408/14 B -, in juris Rn. 13).
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