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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96 (https://dejure.org/2003,12204)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2003 - L 16 KR 37/96 (https://dejure.org/2003,12204)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - L 16 KR 37/96 (https://dejure.org/2003,12204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für Behandlungs- und Grundpflegeleistungen; Zulässigkeit einer Teilanfechtungsklage; Bestehen eines Gleichordnungsverhältnisses; Erbringen von Leistungen durch nachrangig verpflichteten Leistungsträger; Pflicht zur Gewährung häuslicher Krankenhilfe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96
    Diese Klage ist, nachdem die Klägerin ihren Erstattungsanspruch für den noch streitigen Zeitraum beziffert hat, ebenfalls zulässig (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 S. 10 f.).

    § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist vorliegend nicht einschlägig, weil hierdurch nur solche Fälle erfasst werden, in denen die Krankenhausbehandlung zwar erforderlich ist, der Anspruch auf stationäre Versorgung aber aus tatsächlichen Gründen, z.B. wegen Bettenmangels, nicht erfüllt werden kann (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 S. 5).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96
    Die Klägerin war im Verhältnis zur Beklagten nachrangig zur Erbringung von Krankenhilfe verpflichtet (sog. Systemsubsidiarität der Sozialhilfe, vgl. BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 4).
  • LSG Brandenburg, 06.03.2002 - L 4 KR 18/00

    Häusliche Krankenpflege auch im Kindergarten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96
    Dieses Ergebnis liegt im übrigen auch in dem Bereich, den das LSG Sachsen-Anhalt in seinem von der Beklagten vorgelegten Urteil vom 08.02.2001 - L 4 KR 18/00 - für einen vergleichbaren Sachverhalt ermittelt hat.
  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96
    § 103 SGB X, der die Ansprüche des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist, regelt, findet vorliegend keine Anwendung, weil die Ansprüche der Beigeladenen zu 1) gegen die Klägerin auf Gewährung von Krankenhilfe nach § 37 BSHG eine Notlage voraussetzen (§§ 4, 5 BSHG), die durch die nachträgliche Erbringung einer anderen Sozialleistung nicht behoben werden kann (BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 12).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96
    Soweit die Klägerin die Änderung des Ablehnungsbescheides der Beklagten vom 04.03.1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.05.1994 begehrt, ist dieses Begehren als (Teil-)Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) zulässig, da die Klägerin nach § 91a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die Rechte der Beigeladenen zu 1) in diesem Umfang wahrnimmt, so dass in diesem Rahmen auch kein Gleichordnungsverhältnis zwischen Klägerin und Beklagter besteht (vgl. BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 4 S. 18).
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 23/00 R

    Pflegeversicherung - Berücksichtigung - Grundpflege - krankheitsspezifische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 16 KR 37/96
    Diese Verrichtungen wären nur einheitlich der Grundpflege zuzuordnen, wenn die insoweit angefallenen krankheitsspezifischen Hilfeleistungen entweder Bestandteil der sog. Katalogverrichtungen des § 14 Abs. 4 SGB XI (Grundpflegetatbestände) oder in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit letzteren Hilfen erforderlich gewesen sind (BSG Urt. vom 22.08.2001 - B 3 P 23/00 R - BSG SozR 3-3300 § 14 Nrn. 2, 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 13/03

    Krankenversicherung

    Wie insoweit die Abgrenzung von Behandlungs- und Grundpflege vorzunehmen ist (siehe zu den damit verbundenen Schwierigkeiten LSG NRW, Urteil vom 24.07.2003 - L 16 KR 37/96), kann hier dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 4 S 518/07

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Behandlungspflege nach der Satzung der

    Es spricht aber vieles dafür, dass während einer Erbringung der Hilfe bei der Grundpflege die Behandlungspflege in den Hintergrund tritt, sodass der hierfür erforderliche Kostenaufwand nicht der Antragsgegnerin zugerechnet werden kann (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R -, Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.07.2003 - L 16 KR 37/96 -, Juris).
  • SG Aachen, 15.01.2008 - S 13 KR 61/07

    Krankenversicherung

    Eine andere Möglichkeit ist die, die das LSG NRW im Urteil vom 24.07.2003 (L 16 KR 37/96) aufgezeigt hat, nämlich die einer Schätzung.
  • SG Aachen, 15.01.2008 - S 13 KR 65/06

    Krankenversicherung

    Eine andere Möglichkeit ist die, die das LSG NRW im Urteil vom 24.07.2003 (L 16 KR 37/96) aufgezeigt hat, nämlich die einer Schätzung.
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