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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08 AS   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08 AS (https://dejure.org/2008,2062)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.2008 - L 19 B 21/08 AS (https://dejure.org/2008,2062)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. September 2008 - L 19 B 21/08 AS (https://dejure.org/2008,2062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der von der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts i.R.e. einstweiligen Rechtsschutzverfahrens; Anwendbarkeit des § 197 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und Ausschluss eines Beschwerderechts in Fällen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVG § 45 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 1
    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Oldenburg, 12.02.2007 - 6 W 165/06

    Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Dies gilt auch für Gebühren - wie die Verfahrensgebühr -, die in einem gebührenrechtlichen Rechtszug wiederholt anfallen, aber nur einmal nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG gefordert werden können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2007, 6 W 165/06 AGS 2008, 254; FG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2008, 14 Ko 3929/07 KF; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2003, A 9 S 396/00, AGS 2003, 356 und vom 17.11.1998, A 6 S 2151/97 zur Vorgängervorschrift des § 121 BRAGO; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., 48 Rdz. 89 m.w.N.).

    Die Tätigkeit eines beigeordneten Rechtsanwalts wird bei dem Anfall von Wertgebühren im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG so behandelt, als ob der Rechtsanwalt erst mit der Beiordnung in den Rechtstreit eingetreten wäre (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.1984, 18 WF 117/84; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2007, 6 W 165/06 = MDR 2007, 986).

    Die Forderungssperre gegenüber dem Mandanten nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gilt für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn diese bereits vor der Beiordnung erfüllt waren (BGH, Beschluss vom 21.02.2008, I ZR 142/06, FamRZ 2008, 982 zur Verfahrensgebühr), so dass sich im Fall der Wertgebühren die aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren auf vor der Beiordnung liegende Tätigkeiten erstreckt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2007, 6 W 165/06).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2007 - L 20 B 91/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung nach § 56 Abs. 1 S.1 RVG ist gegeben (LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2008, L 19 B 5/08 AL m.w.N, vom 21.09.2007, L 19 B 112/07 AS, und ausführlich LSG NRW, Beschluss vom 09.08.2007, L 20 B 91/07 AS m.w.N.).

    Dies rechtfertigt es, einem einstweiligen Rechtschutzverfahren eine geringere Bedeutung als einem entsprechenden Hauptsacheverfahren beizumessen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 09.08.2007, L 20 B 91/07 AS und vom 29.01.2008, L 1 B 35/07 AS).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Aus sozialpolitischen Gründen ist die Vergütung eines Rechtsanwalts für eine Tätigkeit in Verfahren nach § 183 SGG durch die Einführung von Betragsrahmengebühren beschränkt worden, um die Bürger nicht durch ein zu hohes Kostenrisiko von der Verfolgung ihrer Rechte abzuhalten (BVerfG, Beschluss vom 17.10.1990, 1 BvR 283/85).

    Die Aufbürdung eines weiteren finanziellen Opfers auf die Rechtsanwälte ist auch unter Beachtung von Art. 12 GG nicht gerechtfertigt, da schon die Einführung von Betragsrahmengebühren in Verfahren nach § 183 SGG einem Rechtsanwalt, der in solchen Fällen tätig wird, ein finanzielles Opfer aus Gründen des Gemeinwohls abverlangt (s. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1990, 1 BvR 283/85, BVerfGE 83, 1 und vom 13.2.2007, 1 BvR 910/05, BVerfGE 118, 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - L 19 AS 54/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Ob die Kriterien des § 14 RVG bei der Beurteilung der Frage, ob ein Durchschnittsfall vorliegt, als gleichwertig anzusetzen sind, kann hier dahinstehen (s. auch Urteil des Senats vom 23.04.2007, L 19 AS 54/06; LSG Thüringen, Beschluss vom 5.4.2005, L 6 B 8/05 SF), da ohnehin sämtliche maßgeblichen Merkmale eher von unterdurchschnittlicher Bedeutung sind.

    Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers sind im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich (vgl. LSG NRW, Urteil vom 23.04.2007, L 19 AS 54/06).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 24/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bei erfolgreichem Prüfverfahren sind die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Dabei sind die qualitativen Anforderungen der Tätigkeit im konkreten Fall zu berücksichtigen, wobei nicht auf die subjektive Einschätzung des Rechtsanwaltes, insbesondere nicht auf dessen Vorkenntnisse abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006, L 5 KA 5567/05; LSG NRW, Urteil vom 14.11.2007, L 10 KA 24/07), sondern eine objektive Betrachtungsweise (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.6.2003, L 5 B 13/03 SF S) vorzunehmen ist.
  • LSG Thüringen, 04.11.1999 - L 6 B 37/99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Das selbe muss auch für die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse gelten (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1000, L 6 B 37/99, E-LSG B-162 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - L 1 B 35/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Dies rechtfertigt es, einem einstweiligen Rechtschutzverfahren eine geringere Bedeutung als einem entsprechenden Hauptsacheverfahren beizumessen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 09.08.2007, L 20 B 91/07 AS und vom 29.01.2008, L 1 B 35/07 AS).
  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf das unmittelbare Ziel der anwaltlichen Tätigkeit, d. h. auf die Interessen des Auftraggebers, insbesondere die Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abzustellen (LSG Thüringen, Beschluss vom 23.2.2004, L 6 B 54/03 SF).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05

    Vergütung des Rechtsanwalts, schwierige Rechtsmaterie, Geschäftsgebühr bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Dabei sind die qualitativen Anforderungen der Tätigkeit im konkreten Fall zu berücksichtigen, wobei nicht auf die subjektive Einschätzung des Rechtsanwaltes, insbesondere nicht auf dessen Vorkenntnisse abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006, L 5 KA 5567/05; LSG NRW, Urteil vom 14.11.2007, L 10 KA 24/07), sondern eine objektive Betrachtungsweise (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.6.2003, L 5 B 13/03 SF S) vorzunehmen ist.
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08
    Die Forderungssperre gegenüber dem Mandanten nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gilt für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn diese bereits vor der Beiordnung erfüllt waren (BGH, Beschluss vom 21.02.2008, I ZR 142/06, FamRZ 2008, 982 zur Verfahrensgebühr), so dass sich im Fall der Wertgebühren die aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren auf vor der Beiordnung liegende Tätigkeiten erstreckt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2007, 6 W 165/06).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

  • BGH, 12.06.2006 - II ZB 21/05

    Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2003 - L 5 B 13/03

    Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes bei sozialgerichtlicher Klage hinsichtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - A 9 S 396/00

    Gebührenrechtliche Einheit von Zulassungs- und Berufungsverfahren; PKH-Beiordnung

  • FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 14 Ko 3929/07

    Anspruch eines Erinnerungsführers auf Festsetzung der Vergütung aus der

  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 58/83

    Anwaltlich bestimmte Rahmengebühr - Verbindlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - A 6 S 2151/97

    Prozeßgebühr für den im Berufungsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt unabhängig

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

  • LSG Thüringen, 05.04.2005 - L 6 B 8/05

    Streit um die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren ; Bestimmung der

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - L 1 B 127/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsgebühr - PKH-Verfahren - fiktive

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2007 - L 19 B 112/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1984 - 18 WF 117/84
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZR 187/90

    Erstattungsanspruch des beigeordneten Anwalts bei Nichtannahme der Revision und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2008 - L 19 B 170/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Thüringen, 06.03.2008 - L 6 B 198/07

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren auf Gewährung von vorläufigem

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 WB 28.01

    Vergütung anwaltlicher Tätigkeiten betreffend das Wehrbeschwerderecht -

  • SG Dortmund, 16.11.2015 - S 32 SF 135/15

    Festsetzung der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in einem

    Vielmehr ist der gesamte Zeit- und Arbeitsaufwand einzubeziehen, den der Rechtsanwalt im Verfahren aufgewendet hat (so LSG NRW, Beschluss vom 24.9.2008 - L 19 B 21/08 AS, zitiert nach juris, Rn. 29; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.7.2010 - L 15 SF 303/09 B E, zitiert nach juris, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 18.3.2011 - L 6 SF 1418/10 B, zitiert nach juris, Rn. 22; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9.8.2012 - L 5 SF 2/09 E, zitiert nach juris, Rn. 17; a. A. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17.7.2008 - L 1 B 127/08 SK, zitiert nach juris, Rn. 9; LSG NRW, Beschluss vom 27.2.2012 - L 12 AS 1601/10 B, nicht veröffentlicht).

    Jedoch ist zu berücksichtigen, dass in Verfahren nach § 197a SGG, in denen streitwertgebundene Wertgebühren nach § 3 Abs. 1 S. 2 RVG anfallen, die Verfahrensgebühr in voller Höhe bei einer gebührenauslösenden Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem Wirksamwerden der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 S. 1 RVG erstattungsfähig ist, auch wenn der Rechtsanwalt schon vor dem Wirksamwerden der Beiordnung (gebührenauslösend) tätig geworden ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 24.9.2008 - L 19 B 21/08 AS, zitiert nach juris, Rn. 29).

    Die hier erkennende 32. Kammer schließt sich nach eigener Prüfung diesen Ausführungen und auch den Ausführungen des 19. Senats des LSG NRW im dort zitierten Beschluss vom 24.09.2008 - L 19 B 21/08 AS - vollumfänglich an.

    Hier ist die streitige Verfahrensgebühr dem Grunde nach unproblematisch - zwar nicht erstmals, aber erneut (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 24.09.2008 - L 19 B 21/08 AS - juris (Rn. 26)) - nach dem 10.09.2014 entstanden, weil die Erinnerungsführerin auch nach diesem Zeitpunkt zumindest einen Schriftsatz gefertigt und hierdurch i. S. v. Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG das "Geschäft betrieben" hat.

  • SG Fulda, 19.03.2012 - S 4 SF 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    So wollen etwa das BayLSG (Beschl. v. 22.7.2010 - L 15 SF 303/09 B E - juris), das LSG NW (Beschl. v. 24.9.2008 - L 19 B 21/08 AS -, juris) sowie das ThürLSG (Beschl. v. 18.3.2011 - L 6 SF 1418/10 B - juris) einen weiten Berücksichtigungszeitraum zugrunde legen.

    Dies wird prinzipiell auch von den Auffassungen, die für eine weitergehende Berücksichtigung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts auch vor dem Beiordnungszeitpunkt plädieren, nicht in Abrede gestellt; denn auch hiernach soll der Anspruch auf die jeweilige Gebühr nur dann entstehen, wenn eine sie auslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts (auch) im Beiordnungszeitraum vorliegt (SG Fulda, Beschl. v. 25. Juli 2011 - S 3 SF 27/10 E - juris Rn. 56; BayLSG, Beschl. v. 22.7.2010 - L 15 SF 303/09 B E - juris Rn. 19; LSG NW, Beschl. v. 24.9.2008 - L 19 B 21/08 AS -, juris Rn. 25).

    Übertragen auf Betragsrahmengebühren bedeutet dies, dass auch der Differenzbetrag, der sich gegebenenfalls zwischen der Gebühr nur für die Tätigkeit seit Beiordnung und derjenigen bei Berücksichtigung der Vortätigkeit ergibt, von dem Auftraggeber nicht verlangt werden kann (so auch LSG NW, Beschl. v. 24.9.2008 - L 19 B 21/08 AS -, juris Rn. 30).

    Insbesondere liegt kein Verstoß gegen die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vor; auch die diesbezüglichen, eher pauschalen Ausführungen des LSG NW in seinem Beschluss vom 24.9.2008 (L 19 B 21/08 AS, juris Rn. 30) überzeugen nicht.

    Die hier vertretene Rechtsfolge ist dabei auch verhältnismäßig im engeren Sinne, selbst unter Berücksichtigung des seitens des LSG NW (Beschl. v. 24.9.2008 - L 19 B 21/08 AS -, juris Rn. 30 m.w.Nw.) zutreffend beschriebenen "finanziellen Opfers" eines Rechtsanwalts zum Wohle der Allgemeinheit durch die Beschränkung auf Betragsrahmengebühren.

  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Unschädlich ist, dass sie bereits durch die Klageerhebung vor dem Wirksamwerden der Beiordnung angefallen war, denn ein Vergütungsanspruch entsteht auch bei erneuter Erfüllung der Voraussetzungen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - Az.: L 15 SF 303/09 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: L 19 B 21/08 AS; FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2008 - Az.: 14 Ko 3929/07 KF, alle nach juris).

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, nach der grundsätzlich der gesamte Arbeits- und Zeitaufwand des Rechtsanwalts im Verfahren - auch vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beiordnung - in die Beurteilung einzubeziehen ist (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - Az.: L 15 SF 303/09 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: L 19 B 21/08 AS, a.A. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juli 2008 - Az.: L 1 B 127/08 SK, alle nach juris) und gibt seine entgegenstehende frühere Rechtsansicht auf (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Mai 2010 - Az.: L 6 SF 198/10 B und 19. Juni 2007 - Az.: L 6 B 80/07 SF).

    Wird - wie hier - bei der Rahmengebühr der vor der Wirksamkeit der Beiordnung angefallene Arbeitsaufwand nicht berücksichtigt, besteht für den "armen" Verfahrensbeteiligten ein erhöhtes Risiko, dass er einen Teil seiner Kosten selbst tragen muss (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2009- Az.: L 19 B 21/08 AS, nach juris).

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