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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97 (https://dejure.org/1999,22961)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.11.1999 - L 17 U 261/97 (https://dejure.org/1999,22961)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. November 1999 - L 17 U 261/97 (https://dejure.org/1999,22961)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Einer Wiedereinsetzung steht allerdings nicht schon entgegen, daß die Beschwerde bereits wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen worden ist (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom.
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung sind von den Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn als Ursache oder Mitursache unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur diejenigen Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76; 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/ Schieke/Mehrtens, a.a.O. Rdn. 3).
  • BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95

    Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Nachforschungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Daher habe er sich auch nicht "nach dem rechtzeitigen Einlauf bei Gericht" erkundigen müssen (Hinweis auf BVerfG NJW 1992, 38; BAG NJW 1995, 2575; BGH NJW 1993, 1332), zumal keine überspitzten Anforderungen an die Vorkehrungen gegen eine Fristversäumung gestellt werden dürften (Hinweis auf BVerfGE 40, 46, 49).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Der Prozeßbevollmächtigte selbst habe es auf den Weg gebracht (Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung) und habe davon ausgehen können, daß seinem ausreichend begründeten Antrag stattgegeben werde (Hinweis auf BGH NJW 1997, 400).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Daher habe er sich auch nicht "nach dem rechtzeitigen Einlauf bei Gericht" erkundigen müssen (Hinweis auf BVerfG NJW 1992, 38; BAG NJW 1995, 2575; BGH NJW 1993, 1332), zumal keine überspitzten Anforderungen an die Vorkehrungen gegen eine Fristversäumung gestellt werden dürften (Hinweis auf BVerfGE 40, 46, 49).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt (BSGE 23, 139, 141; 61, 113, 115; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar - Stand 6/96 § 548 RVO Rdn. 2).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Daher habe er sich auch nicht "nach dem rechtzeitigen Einlauf bei Gericht" erkundigen müssen (Hinweis auf BVerfG NJW 1992, 38; BAG NJW 1995, 2575; BGH NJW 1993, 1332), zumal keine überspitzten Anforderungen an die Vorkehrungen gegen eine Fristversäumung gestellt werden dürften (Hinweis auf BVerfGE 40, 46, 49).
  • BSG, 29.03.2000 - B 2 U 83/00 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    ------------------------------------------------------------------ Orientierungssatz zum BSG-Beschluss vom 29.03.2000 - B 2 U 83/00 B -: Erfolgt seitens des Beschwerdegerichts gegenüber einem angeblich sehr zeitig gestellten Verlängerungsantrag bzgl der Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde keinerlei Reaktion, so hat der Prozessbevollmächtigte bei der Geschäftsstelle nachzufragen, welche Hinderungsgründe der begehrten Entscheidung entgegenstünden und ob überhaupt mit einer Verlängerungsbewilligung zu rechnen sei.
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Besteht im Unfallzeitpunkt eine Krankheitsanlage des geschädigten Körperteils, so muß abgegrenzt werden, ob der Gesundheitsschaden auch ohne das Unfallereignis zu etwa derselben Zeit durch andere alltäglich vorkommende Ereignisse hätte verursacht werden können, oder ob der Krankheitsanlage eine solche überragende Bedeutung nicht beigemessen werden kann und daher dem Unfallgeschehen ein wesentlicher Ursachenbeitrag zuzuerkennen ist (BSGE 62, 220, 222; BSG Breithaupt 1968, 823, 824; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a.a.O. Rdn. 3.3 Stichwort: "Gelegenheits-(Anlaß-)Ursache"; Brackmann/Krasney, Handbuch der Unfallversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Aufl. § 8 SGB VII Rdn. 378).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
    Nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung sind von den Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn als Ursache oder Mitursache unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur diejenigen Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76; 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/ Schieke/Mehrtens, a.a.O. Rdn. 3).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

  • LSG Sachsen, 10.12.2003 - L 6 V 5/02

    Anerkennung einer Funktionsbehinderung der Wirbelsäule mit einem einzelnen Grad

    Der Begriff der inneren Ursache wird vorschnell mit der Gelegenheitsursache gleichgesetzt (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valtentin 6. Auflage 1998, S. 693, 8.12.6.2) und es wird vertreten, dass "bereits beim Unfallbegriff die haftungsausfüllende Kausalität zu prüfen" sei (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.11.1999 - L 17 U 261/97, HVBG Info 2000, 2067).

    Es erscheint bedenklich, wenn das LSG NRW (Urteil vom 24.11.1999 - L 17 U 261/97) unter Berufung auf das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24.01.1996 - L 2 U 2145/95) ausführt, unter Umständen könnten auch körpereigene Bewegungen als äußere Ereignisse angesehen werden.

  • LSG Sachsen, 14.12.2000 - L 2 U 6/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Bandscheibenvorfalls im HWS-Bereich als

    So genügt es für eine Einwirkung von außen zum Beispiel, dass der Boden (als Teil der "Außenwelt") beim Aufprallen physikalische Kräfte gegen Körper wirksam werden lässt (vgl. BSG a.a.O.) Auch körpereigene Bewegungen können unter Umständen ausreichen (so z. B. Landessozialgericht -LSG- für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.11.1999, Az. L 17 U 261/97 und LSG für das Land Baden-Württemberg in HVBG-Info 1996, 905).
  • LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 179/99

    Anerkennung und Entschädigung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Anspruch auf

    Auch körpereigene Bewegungen können unter Umständen ausreichen (so z. B. Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.11.1999, Az.: L 17 U 261/97 und LSG für das Land Baden-Württemberg in HVBG-Info 1996, 905).
  • SG Karlsruhe, 14.06.2007 - S 8 U 2016/07

    Anspruch des Übungsleiters für Nordic Walking eines Sportvereins auf

    In jedem Fall ist aber erforderlich, dass es durch den Unfall zu einem Gesundheitsschaden gekommen ist, so dass bereits beim Unfallbegriff die haftungsausfüllende Kausalität zu prüfen ist (vgl. zum Ganzen Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.11.1999, L 17 U 261/97, HVBG-INFO 2000, 2067-2074).
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