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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02   

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https://dejure.org/2004,13766
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02 (https://dejure.org/2004,13766)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.03.2004 - L 5 KR 128/02 (https://dejure.org/2004,13766)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. März 2004 - L 5 KR 128/02 (https://dejure.org/2004,13766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer elektrischen Hebebühne und automatischen Rollstuhlbefestigung als Hilfsmittel; Voraussetzung der Sicherstellung eines allgemeinen Grundbedürfnisses durch ein Hilfsmittel; Mitfahren in einem PKW als Grundbedürfnis des Erschließens eines gewissen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Eine über die Befriedigung eines solchen Grundbedürfnisses hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist Aufgabe anderer Sozialleistungsträger (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).

    Da somit die Bewegungsfreiheit als Grundbedürfnis sich nur auf einen begrenzten räumlichen Bereich bezieht, hat das BSG in der Entscheidung vom 06.08.1998 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 29) folgerichtig das selbständige Führen eines PKW nicht zu den Grundbedürfnissen gerechnet.

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Zu diesen Grundbedürfnissen gehören zum einen die körperlichen Grundfunktionen (Gehen, Stehen und Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung), darüber hinaus die elementare Körperpflege und das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) umfasst (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Dieser Basisausgleich umfasst lediglich die Fähigkeit, sich in der Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu gelangen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Zwar ist der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26.02.1991 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 3) davon ausgegangen, dass auch das Mitfahren in einem PKW zur Befriedigung des Grundbedürfnisses auf Fortbewegung benötigt werden kann.
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Das BSG hält es nunmehr für ausreichend, wenn mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (wie hier dem Schieberollstuhl) die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen erreicht werden können, an denen Alltagsgeschäfte (wie etwa das Einkaufen von Lebensmitteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs) erledigt werden (vgl. BSG Urteil vom 21.11.2002, Az.: B 3 KR 8/02 R mit Nachweisen zur Entwicklung der Rechtsprechung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - L 5 KR 234/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Die genannte Alternative des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V betrifft nur Gegenstände, die aufgrund ihrer Hilfsmitteleigenschaft spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt werden, um zu ihrem Erfolg beizutragen (Senat Urteil vom 11.09.2003 - L 5 KR 234/02 -).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Da es insoweit auf die besonderen Verhältnisse des Wohnortes und Wohngebietes nicht ankommt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31), sind der konkrete Wohnort des Klägers und die von ihm konkret zurückzulegenden Wegstrecken unbeachtlich.
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Ein Hilfsmittel ist zum Ausgleich einer Behinderung nur dann erforderlich, wenn sein Einsatz der Sicherstellung eines allgemeinen Grundbedürfnisses dient (vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2001 - L 5 KR 156/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 128/02
    Ebensowenig zählt das Mitfahren in einem PKW zu den Grundbedürfnissen (so schon Senat Urteil vom 06.02.2001 - L 5 KR 156/00 -).
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