Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führerscheinentzug auf Grund einer verkehrsrechtlichen Straftat als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten eines LKW-Fahrers; Anspruch eines LKW-Fahrers auf Arbeitslosengeld bei Kündigung durch den Arbeitgeber wegen einer erteilten Führerscheinsperre; Feststellung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sperrzeit bei Arbeitslosengeld aufgrund von arbeitsvertragswidrigem Verhalten - Führerscheinverlust
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- finkeldei-online.de (Kurzinformation)
Führerscheinentzug rechtfertigt keine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Sperrzeit wegen Kündigung nach Führerscheinentzug
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 30.06.2003 - S 29 AL 264/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03
- BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03
Das Sozialgericht hat sich zur Stützung seiner Ansicht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - bezogen.Als Arbeitnehmer, der zum Führen von Kraftfahrzeugen verpflichtet ist, hat er dafür Sorge zu tragen, nach Straßenverkehrsrecht hierzu berechtigt zu bleiben (vgl. BSG vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - ).
Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG zugelassen, weil man einerseits in der Entscheidung eine Abweichung vom BSG-Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - sehen könnte und ferner fraglich ist, ob der Senat die Gedanken des BSG-Urteils vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - zutreffend auf den vorliegenden Fall übertragen hat.
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03
Entscheidend für den Eintritt einer Sperrzeit ist nicht der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern das zu dieser Maßnahme führende Verhalten des Betroffenen (vgl. BSG vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - ).Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG zugelassen, weil man einerseits in der Entscheidung eine Abweichung vom BSG-Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - sehen könnte und ferner fraglich ist, ob der Senat die Gedanken des BSG-Urteils vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - zutreffend auf den vorliegenden Fall übertragen hat.
- SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung, …
Vielmehr wurden dieser dann in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände zugrunde gelegt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.05.2005 - L 12 AL 214/03), so dass die Kündigung im Wesentlichen auf personenbedingte und nicht auf verhaltensbedingte Gründe gestützt wird.