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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03   

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https://dejure.org/2005,9234
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03 (https://dejure.org/2005,9234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.05.2005 - L 12 AL 214/03 (https://dejure.org/2005,9234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - L 12 AL 214/03 (https://dejure.org/2005,9234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führerscheinentzug auf Grund einer verkehrsrechtlichen Straftat als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten eines LKW-Fahrers; Anspruch eines LKW-Fahrers auf Arbeitslosengeld bei Kündigung durch den Arbeitgeber wegen einer erteilten Führerscheinsperre; Feststellung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sperrzeit bei Arbeitslosengeld aufgrund von arbeitsvertragswidrigem Verhalten - Führerscheinverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug rechtfertigt keine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sperrzeit wegen Kündigung nach Führerscheinentzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03
    Das Sozialgericht hat sich zur Stützung seiner Ansicht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - bezogen.

    Als Arbeitnehmer, der zum Führen von Kraftfahrzeugen verpflichtet ist, hat er dafür Sorge zu tragen, nach Straßenverkehrsrecht hierzu berechtigt zu bleiben (vgl. BSG vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - ).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG zugelassen, weil man einerseits in der Entscheidung eine Abweichung vom BSG-Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - sehen könnte und ferner fraglich ist, ob der Senat die Gedanken des BSG-Urteils vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - zutreffend auf den vorliegenden Fall übertragen hat.

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03
    Entscheidend für den Eintritt einer Sperrzeit ist nicht der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern das zu dieser Maßnahme führende Verhalten des Betroffenen (vgl. BSG vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - ).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG zugelassen, weil man einerseits in der Entscheidung eine Abweichung vom BSG-Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - sehen könnte und ferner fraglich ist, ob der Senat die Gedanken des BSG-Urteils vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - zutreffend auf den vorliegenden Fall übertragen hat.

  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

    Vielmehr wurden dieser dann in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände zugrunde gelegt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.05.2005 - L 12 AL 214/03), so dass die Kündigung im Wesentlichen auf personenbedingte und nicht auf verhaltensbedingte Gründe gestützt wird.
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