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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2001 - L 5 KR 209/00 (https://dejure.org/2001,18578)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2001 - L 5 KR 209/00 (https://dejure.org/2001,18578)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 23.10.2000 - S 1 KR 45/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Indizien für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Eingliederung in den Betrieb und daher ein ggf. abgeschwächtes Weisungsrecht, die Zahlung eines Entgeltes, das in einem angemessenen Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht, das Vorliegen eines schriftlichen Arbeitsvertrages, die steuerliche Behandlung des Entgeltes, die Verbuchung des Entgeltes als Betriebsausgabe, die Zahlung des Entgeltes zur freien Verfügung des Empfängers und der Umstand, ob die Beschäftigung des Familienangehörigen eine fremde Arbeitskraft ersetzt (…vgl. BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 17). - BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Diese Voraussetzung wird durch die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung erfüllt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4;… BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11). - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Grundsätz lich steht der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses auch nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Familienangehörigen vielfach weniger stark ausgeprägt ist und daher das Weisungsrecht unter Umständen nur mit Einschränkungen ausgeübt wird (vgl. BSGE 66, 168, 171).
- BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94
Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Ob und wann die Versicherung zustande kommt, ist nicht Gegenstand einer Entscheidung der Kasse in diesem Moment und richtet sich allein nach dem Zeitpunkt der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 306 Nr. 2; BSG, Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R -). - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Ob und wann die Versicherung zustande kommt, ist nicht Gegenstand einer Entscheidung der Kasse in diesem Moment und richtet sich allein nach dem Zeitpunkt der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 306 Nr. 2; BSG, Urteil vom 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R -). - BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2001 - L 5 KR 209/00
Diese Voraussetzung wird durch die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung erfüllt (…BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).