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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04   

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https://dejure.org/2005,15877
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04 (https://dejure.org/2005,15877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2005 - L 8 RA 16/04 (https://dejure.org/2005,15877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - L 8 RA 16/04 (https://dejure.org/2005,15877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Das WFG 1996 als auch § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB-VI begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Unterfallen danach bereits aus der Sicht des Versicherten die aus seiner Versicherung abgeleiteten Ansprüche seiner (potentiellen) Hinterbliebenen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG, so steht auch den Hinterbliebenen kein weitergehender verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BSG vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Auch die Hinterbliebenenrente ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt wird (vgl. BVerfGE 76, 256, 300 f.).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat insoweit die begrenzte Gesamtleistungsbewertung für Ausbildungsanrechnungszeiten sowie die hierzu ergangenen Übergangsregelungen ab dem 01.01.1997 durch das WFG 1996 für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BSG v. 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Vielmehr trägt jeder Versicherte über seinen Beitrag zugleich auch zur Versorgung aller Hinterbliebenen von (anderen) Versicherten bei; auch wer keine unterhaltsberechtigten Angehörigen hat, zahlt gleiche Beiträge (vgl. BVerfGE 48, 346, 357 f.).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96

    Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Der Gesetzgeber habe hier einen besonders weiten Gestaltungsspielraum, und die Änderungen der Bewertung dieser Zeiten im SGB VI sei eine zulässige Neubestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums (BSG vom 18.04.1996 - 4 RA 36/94 - , vom 17.12.1997 - 13 RJ 97/96 - sowie vom 24.02.1999 - B 5 RJ 68/98 R - ).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Der Gesetzgeber habe hier einen besonders weiten Gestaltungsspielraum, und die Änderungen der Bewertung dieser Zeiten im SGB VI sei eine zulässige Neubestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums (BSG vom 18.04.1996 - 4 RA 36/94 - , vom 17.12.1997 - 13 RJ 97/96 - sowie vom 24.02.1999 - B 5 RJ 68/98 R - ).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Eine nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit mit Vollendung des 55. Lebensjahres erwachsene Grundrechtsposition (vgl. Vorlagebeschluss BSG v. 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R) konnte der zur Zeit der Gesetzesänderung erst 42-jährige Versicherte von vornherein noch nicht erworben haben.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2003 - L 4 RA 43/02
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 8 RA 16/04
    Soweit sie auf ein noch beim BSG anhängiges Revisionsverfahren B 4 RA 24/04 gegen das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 03.12.2003 - L 4 RA 43/02 verweist, geht es darin um eine von Vornherein unterschiedliche Fallgestaltung: Entschieden wird darin über eine nachträgliche Feststellung von Zugehörigkeitszeiten zur Zusatzversorgung (DDR), welche eine tatsächliche Änderung der Verhältnisse sei und eine Rentenneuberechnung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X i.V.m. § 307b SGB VI nach sich ziehe.
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