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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05   

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https://dejure.org/2007,12538
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05 (https://dejure.org/2007,12538)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2007 - L 13 R 117/05 (https://dejure.org/2007,12538)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - L 13 R 117/05 (https://dejure.org/2007,12538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung; Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit aus einer Nachversicherung; Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben nach § 242 BGB im öffentlichen Recht; Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Die Nachversicherungsbeiträge sind vorliegend am 01.08.1972 fällig geworden, denn Nachversicherungsbeiträge werden, wenn ein Aufschubgrund nicht vorliegt, sofort mit dem unversorgten Ausscheiden des Versicherten aus dem Beamtenverhältnis fällig (vgl. u.a. Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen - NRW - vom 16.01.2006, L 3 R 3/05 mwN.).

    Die Einrede der Verjährung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere dann unzulässig, wenn der Schuldner den Gläubiger von verjährungsunterbrechenden- oder hemmenden Handlungen abgehalten hat (vgl. Urteil des LSG NRW vom 16.01.2006, L 3 R 3/05 mwN.).

    Zu dieser gehört auch die Pflicht, den Rentenversicherungsträger durch Erteilung einer Aufschubbescheinigung über den konkreten Nachversicherungsfall zu informieren (so auch: Urteil des LSG NRW vom 16.01.2006, L 3 R 3/05).

  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung der Unzulässigkeit der Geltendmachung der Verjährungseinrede alle Umstände des Einzelfalls (BGH, Urt. v. 12.06.2002, Az.: VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110, 3111).

    Ausreichend ist bereits ein (unabsichtliches) Verhalten des Schuldners, welches nach objektiven Maßstäben ausreichend Anlass gegeben hat, von einer Geltendmachung des Anspruchs abzusehen, und somit als ursächlich für die Nichtgeltendmachung anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.2002, Az.: VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110, 3111; Hohloch, in: Erman, BGB, 11. Aufl. 2004, § 242 Rdnr. 202; Looschelders/Olzen, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 242 Rdnr. 551).

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 39/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Dem Gesetzgeber kommt es nicht zu, ein Gesetz authentisch zu interpretieren (vgl. für das Vorstehende Urteil des BSG vom 05.10.2005, B 5 RJ 39/04 R sowie Beschluss des BSG vom 29.08.2006, B 13 RJ 8/05 R, jeweils mwN.).

    Der Senat kann es dahinstehen lassen, ob die Vorschrift des § 281 Abs. 2 SGB VI in der Auslegung, die sie durch die Beklagte sowie die anderen Rentenversicherungsträger und das SG gefunden hat, gegen das GG verstoßen würde oder ob die hierin liegende echte belastende Rückwirkung ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. zu den Voraussetzungen für eine solche ausnahmsweise Zulässigkeit Urteil des BSG vom 05.10.2005, B 5 RJ 39/04 R mwN.).

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm zum Nachteil der von ihr Betroffenen auf einen Zeitpunkt festgelegt wurde, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu welchem die Norm verkündet wurde (vgl. hierzu Beschluss des BSG vom 29.08.2006, B 13 RJ 8/05 R mwN.).

    Dem Gesetzgeber kommt es nicht zu, ein Gesetz authentisch zu interpretieren (vgl. für das Vorstehende Urteil des BSG vom 05.10.2005, B 5 RJ 39/04 R sowie Beschluss des BSG vom 29.08.2006, B 13 RJ 8/05 R, jeweils mwN.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2005 - L 10 R 418/05

    Nachversicherung für die Zeit einer Beschäftigung als Beamter bei der früheren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Streitgegenstand ist die Verpflichtung der Beklagten, zugunsten des Klägers eine Pflichtbeitragszeit aus einer Nachversicherung vorzumerken (§ 149 Abs. 5 SGB VI), nicht hingegen die "Durchführung" der Nachversicherung (a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.11.2005, L 10 R 418/05).

    Rheinprovinz 2004, 289, 289; Liebich, RVaktuell 2006, 108, 111 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 23.11.2005, Az.: L 10 R 418/05).

  • LSG Saarland, 18.03.2004 - L 1 RA 77/01

    Nachversicherungsfall - unversorgtes Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Mit dem Widerspruch bezog sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Saarbrücken, wie sie in einem Urteil vom 18.03.2004 (L 1 RA 77/01) zum Ausdruck komme.

    Der Kläger hat am 03.12.2004 Klage zum Sozialgericht (SG) Aachen erhoben, zu deren Begründung er sich im wesentlichen erneut auf das Urteil des LSG für das Saarland (L 1 RA 77/01) bezogen hat.

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Die Grundsätze über die unzulässige Rechtsausübung gewinnen vor allem Bedeutung bei hoheitlichen Handlungen, die sich in Widerspruch zu früher begründetem Vertrauen der Bürger führen (Roth, in: Rebmann/Säcker/Rixecker (Hrsg.), MünchKomm-BGB, Bd. 2, 4. Aufl. 2001, § 242 Rdnr. 98; vgl. BSG, Urt. v. 18.11.1980, Az.: 12 RK 59/79, MDR 1981, 699).
  • LSG Saarland, 11.11.2004 - L 1 RA 65/02

    Nachversicherungsfall - unversorgtes Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Dass der Kläger sich nicht von sich aus an die Beklagte oder den Beigeladene gewandt hat, nachdem er keine Nachversicherungs- oder Aufschubbescheinigung erhalten hatte, steht dieser Beurteilung nicht entgegen, denn es treffen den unversorgt Ausgeschiedenen gegenüber seinem (früheren) Arbeitgeber oder dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung keine Hauptpflichten in Angelegenheiten seiner Nachversicherung, weil er - wie auch die zitierte ständige Rechtsprechung des BSG hervorhebt - kraft Gesetzes nachversichert ist, ohne dass es hierfür rechtlich von Bedeutung ist, ob der (frühere) Arbeitgeber die Nachversicherungsbeiträge an den Rentenversicherungsträger abgeführt hat (LSG Saarland, Urt. v. 11.11.2004, Az.: L 1 RA 65/02).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Die Grundsätze über Treu und Glauben im Rechtsverkehr und die daraus folgenden Verhaltensmaßstäbe, u.a. das Verbot unzulässiger Rechtsausübung, sind nicht nur im Privatrecht, sondern in analoger Anwendung der Vorschrift auch im Öffentlichen Recht anwendbar (ganz h.M., vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.12.1981, Az.: 1 BvR 898/79 u.a., BVerfGE 59, 128, 167; grundlegend RGZ 152, 403, 404; für das Sozialrecht BSG, Urt. v. 20.05.1958, Az.: 2 RU 285/56, BSGE 7, 199, 200; Urt. v. 26.09.1986, Az.: 2 RU 45/85, NJW 1987, 2038 m.w.N.; vgl. Heinrichs, in: Palandt, BGB, 66. Aufl. 2007, § 242 Rdnr. 17; Mansel, in: Jauernig (Hrsg.), BGB, 11. Aufl. 2004, § 242 Rdnr. 10 f.).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05
    Dies kann auch die pflichtwidrige Unterlassung der Belehrung über den Lauf einer Verjährungsfrist sein (vgl. BGH, Urt. v. 23.03.1990, Az.: V ZR 58/89, NJW 1990, 2465).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 45/85

    Rechtskraft eines Urteils - Sittenwidrige Herbeiführung - Zurücktreten

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • RG, 01.12.1936 - VII 107/36

    Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 50/98 R

    Nachversicherung - Maschinenaspirant - Deutsche Bundespost -

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

  • BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05

    Auslegung einer Norm durch (übergeordnete) Gerichte ist kein tauglicher

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt dem Gläubiger sein Beitragsanspruch mit der Folge unbekannt, dass er zulasten der Versichertengemeinschaft von der Geltendmachung seines Anspruchs sowie von sonstigen verjährungshemmenden Handlungen abgehalten wird (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2006 - L 3 R 3/05 - Juris RdNr 38; im Ergebnis ebenso, jedoch - zumindest auch - auf das beamtenrechtliche Fürsorgeverhältnis abstellend LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2007 - L 13 R 117/05 - Juris RdNr 42 f; aA die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.1.2010 - L 4 R 1764/09 - sowie vom 13.4.2011 - L 5 R 1663/10 - und des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.10.2010 - L 18 R 247/09 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenfalls aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2010 - L 8 R 181/09 - Juris RdNr 29) .
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10
    Im Hinblick auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht liege eine unzulässige Rechtsausübung vor (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.1.2007, - L 13 R 117/05 -).

    Der von der Beklagten angeführten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2007 (- L 13 R 117/05 - habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen. Das BSG habe sich in seinem Urteil vom 31.1.2008, (- B 13 R 27/07 R) mit der Verjährungsfrage bzw. der Treuwidrigkeit der Verjährungseinrede nicht befasst.

    Selbst wenn bei dieser Frage doch eine Pflichtverletzung gegenüber dem nachzuversichernden Beschäftigten ausreichen würde, um die Verjährungseinrede als treuwidrig erscheinen zu lassen (so das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2007, L 13 R 117/05, veröffentlicht in Juris Rn. 42), so läge eine solche hier nicht vor.

    Der abweichenden Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 16.1.2006, - L 3 R 3/05 - Urt. v.26.1.2007, - L 13 R 117/05 -) kann er nicht folgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09

    Rentenversicherung

    Mit Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 26.1.2008 (L 13 R 117/05) und das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.1.2008 (B 13 R 27/07 R) vertrat die Beklagte die Ansicht, dass die Erhebung der Verjährungseinrede in Bezug auf die Nachversicherungsbeiträge durch den ehemaligen Dienstherren gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße, ferner unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht aus dem Beamtenverhältnis eine unzulässige Rechtsausübung darstelle und daher nicht erhoben werden dürfe oder jedenfalls unbeachtlich sei.

    Nicht gefolgt werden kann daher auch der anderslautenden Auffassung des 13. Senats des LSG NRW (Urteil v. 26.1.2007, L 13 R 117/05, juris-Rdnr. 42).

    Es ist auch nicht etwa so, dass ganz allgemein, d.h. unabhängig von etwaigen Nachwirkungen des ehemaligen Beamtenverhältnisses, der Nachversicherungsschuldner stets verpflichtet ist, den Nachversicherungsgläubiger über den Lauf der Verjährungsfrist zu belehren und dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung dazu führt, dass der Schuldner - hier die Klägerin - sich auf die Verjährung des Anspruchs nicht berufen darf (so aber LSG NRW, Urteil v. 26.1.2007, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - L 4 R 98/11

    Nachversicherung eines Beamten trotz Verjährung

    Die Verjährung des Nachversicherungsanspruchs steht indessen der Geltendmachung der streitigen Nachversicherungsbeiträge nicht entgegen; denn der Klägerin ist eine Berufung auf die Einrede der Verjährung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt (vgl. SG Düsseldorf aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2007, L 13 R 117/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 1764/09
    Selbst wenn bei dieser Frage doch eine Pflichtverletzung gegenüber dem nachzuversichernden Beschäftigten ausreichen würde, um die Verjährungseinrede als treuwidrig erscheinen zu lassen (so das LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2007, L 13 R 117/05, veröffentlicht in Juris Rn. 42), so läge eine solche hier nicht vor.
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