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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02 (https://dejure.org/2003,12130)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2003 - L 10 KA 44/02 (https://dejure.org/2003,12130)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - L 10 KA 44/02 (https://dejure.org/2003,12130)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (st. Rspr., vgl. zB. BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47; BSG SozR a.a.O. Nr. 55).

    Der Prüfung nach Durchschnittswerten liegt die Annahme zugrunde, dass die Vergleichsgruppe im Durchschnitt insgesamt wirtschaftlich handelt (BSGE 84, 85, 86 = SozR a.a.O. Nr. 47; SozR a.a.O. Nr. 49; BSG, Urteil vom 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R -).

    Davon wird u.a. auszugehen sein, wenn die Praxisausrichtung des betroffenen Arztes mit derjenigen der Vergleichsgruppe so wenig vereinbar ist, dass ein rein statistischer Vergleich keine zutreffenden Hinweise auf die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise des betroffenen Arztes geben kann, oder wenn sich die Vermutung einer wirtschaftlichen Behandlungstätigkeit der Arztgruppe im Einzelfall als unzutreffend erweist (BSGE 84, 85, 86, 87 = SozR a.a.O. Nr. 47).

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Dieser Aspekt gibt nämlich relativ zuverlässige Hinweise, ob Abrechnungsauffälligkeiten lediglich Ausdruck einer bestimmten therapeutischen Konzeption des Arztes sind oder - zumindest auch - einen unwirtschaftlichen Aufwand belegen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 6; BSG SozR a.a.O. Nr. 15).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Zwar ist der Beklagte verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 20 Abs. 1 SGB X, vgl. auch BSG vom 08.04.1992 - 6 RKA 27/90 - und vom 09.03.1994 - 6 RKa 18/92 -) und die bekannten bzw. unschwer erkennbaren tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Zwar ist der Beklagte verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 20 Abs. 1 SGB X, vgl. auch BSG vom 08.04.1992 - 6 RKA 27/90 - und vom 09.03.1994 - 6 RKa 18/92 -) und die bekannten bzw. unschwer erkennbaren tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 57/98

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit ist es deshalb nicht ausreichend, dass bestimmte Leistungen in der Praxis eines Arztes erbracht werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27); Praxisbesonderheiten sind vielmehr nur solche Umstände, die aus der Patientenstruktur herrühren und nicht arztbezogen sind (LSG NRW Urteile vom 24.04.1996 - L 11 RKa 82/95 -, vom 12.06.1996 - L 11 Ka 42/95 -, vom 25.11.1998 - L 11 KA 57/98 - und vom 14.04.1999 - L 11 KA 117/98 -).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Ferner müssen die erbrachten Leistungen medizinisch gleichwertig sein und schließlich muss der Kostenvergleich ergeben, dass der Mehraufwand insgesamt nicht höher ist als die anderweitig erzielten Einsparungen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 m.w.N.).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Für die Anerkennung einer Praxisbesonderheit ist es deshalb nicht ausreichend, dass bestimmte Leistungen in der Praxis eines Arztes erbracht werden (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27); Praxisbesonderheiten sind vielmehr nur solche Umstände, die aus der Patientenstruktur herrühren und nicht arztbezogen sind (LSG NRW Urteile vom 24.04.1996 - L 11 RKa 82/95 -, vom 12.06.1996 - L 11 Ka 42/95 -, vom 25.11.1998 - L 11 KA 57/98 - und vom 14.04.1999 - L 11 KA 117/98 -).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Deutliche Überschreitungen beim Gesamtfallwert weisen jedoch darauf hin, dass der betroffene Arzt die für sein Fachgebiet typischen Gesundheitsstörungen zwar möglicherweise mit etwas anderer Schwerpunktsetzung als der Durchschnitt der Vergleichsgruppe, vor allem aber kostenaufwendiger behandelt (BSG Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R -).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Der Prüfung nach Durchschnittswerten liegt die Annahme zugrunde, dass die Vergleichsgruppe im Durchschnitt insgesamt wirtschaftlich handelt (BSGE 84, 85, 86 = SozR a.a.O. Nr. 47; SozR a.a.O. Nr. 49; BSG, Urteil vom 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R -).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 KA 44/02
    Auf die Bildung einer besonderen, engeren Vergleichsgruppe kann dann nicht verzichtet werden, wenn die jeweils maßgebenden Leistungsbedingungen so verschieden sind, dass von einem statistischen Vergleich von vornherein keine verwertbaren Aussagen über die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Leistung oder eines Leistungskomplexes zu erwarten sind (BSG SozR a.a.O. Nr. 36; BSG, Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 25/99 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - L 10 KA 20/02

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen eines Gynäkologen wegen unwirtschaftlicher

    Denn unter der Voraussetzung, dass die neue, engere Vergleichsgruppe - wie vorliegend - weiterhin eine für die statistische Vergleichsbetrachtung hinreichend große Zahl an Ärzten umfasst, kann mit Hilfe dieser Methode die Vergleichsbasis so weit verbessert werden, dass verlässliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Tätigkeit möglich sind (Urteil vom 25.11.1997 - L 11 Ka 132/97 -, vom 03.12.1997 - L 11 KA 145/96 - und vom 26.02.2003 - L 10 KA 44/02 -).
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