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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01 (https://dejure.org/2003,15808)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2003 - L 11 KA 9/01 (https://dejure.org/2003,15808)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - L 11 KA 9/01 (https://dejure.org/2003,15808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regresspflicht eines Klinikbetreibers aufgrund der Verordnung von Präparaten zur Substitution fehlender Gerinnungsfaktoren bei Hämophilie (Faktor-VIII-Präparate) durch einen bereits entlassenen Arzt; System der vertragsärztlichen Versorgung; Teilnahme einer Klinik an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Bei Regressen wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelrichtlinien (AMR) handelt es sich stets um einen Verordnungsregress, nicht um einen Regress wegen eines sonstigen Schadens (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 2).

    Demgegenüber ist der typische Schadensregress außerhalb des Verordnungsverhaltens dadurch gekennzeichnet, dass das Verhalten des Arztes Folgekosten der Kassen ähnlich einem "Mangelfolgeschaden" nach bürgerlichem Recht ausgelöst hat (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2001 - a.a.O.).

  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 27/89

    Besetzung der Prüfgremien im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Bei Regressen wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelrichtlinien (AMR) handelt es sich stets um einen Verordnungsregress, nicht um einen Regress wegen eines sonstigen Schadens (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 2).
  • BSG, 07.12.1988 - 6 RKa 35/87

    Ersatzkasse - Ersatzanspruch - Kassenarzt - Beteiligungsende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Vielmehr entsteht hierdurch unmittelbar ein Schadenersatzanspruch der betroffenen Krankenkasse(n) gegen den Leistungserbringer (BSG, Urt. v. 07.12.1988 - 6 RKa 35/87; BSG, Urt. v. 21.06.1995 - 6 RKa 60/94 - Senat, Urt. v. 19.04.1989 - L 11 Ka 94/87), der sich der Höhe nach auf die durch die Leistung veranlassten Kosten beläuft, ohne dass eine Vorteilsausgleichung - etwa mit dem Argument, die Leistung hätte auch im Rahmen des vertragsärztlichen Systems erbracht werden können oder müssen - möglich wäre (sog. normativer Schadensbegriff; BSG, Urt. v. 21.06.1995 - a.a.O.).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Vielmehr entsteht hierdurch unmittelbar ein Schadenersatzanspruch der betroffenen Krankenkasse(n) gegen den Leistungserbringer (BSG, Urt. v. 07.12.1988 - 6 RKa 35/87; BSG, Urt. v. 21.06.1995 - 6 RKa 60/94 - Senat, Urt. v. 19.04.1989 - L 11 Ka 94/87), der sich der Höhe nach auf die durch die Leistung veranlassten Kosten beläuft, ohne dass eine Vorteilsausgleichung - etwa mit dem Argument, die Leistung hätte auch im Rahmen des vertragsärztlichen Systems erbracht werden können oder müssen - möglich wäre (sog. normativer Schadensbegriff; BSG, Urt. v. 21.06.1995 - a.a.O.).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Hiervon ist die Vereinbarung einer Antragsfrist gedeckt (vgl. zu § 106 SGB V BSG, Urt. v. 27.06.2001 -B 6 KA 66/00 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 35; zur vergleichbaren Problematik im Rahmen von § 17 Nr. 3 Satz 1 Bundesmantelvertrag Ärzte-/Ersatzkassen a.F. BSG, Urt. v. 16.12.1987 - 6 RKa 9/87 - SozR 5550 § 17 Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1987 - 6 RKa 9/87

    Kassenarzt - Antrag - Frist - Erklärung - Prüfungskommission

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Hiervon ist die Vereinbarung einer Antragsfrist gedeckt (vgl. zu § 106 SGB V BSG, Urt. v. 27.06.2001 -B 6 KA 66/00 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 35; zur vergleichbaren Problematik im Rahmen von § 17 Nr. 3 Satz 1 Bundesmantelvertrag Ärzte-/Ersatzkassen a.F. BSG, Urt. v. 16.12.1987 - 6 RKa 9/87 - SozR 5550 § 17 Nr. 1).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 13/95

    Sprungrevision - Zustimmung des Revisionsgegners zur Einlegung - Ausschluß der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Demgegenüber liegt ein im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung feststellbarer, insbesondere "sonstiger" Schaden dann nicht (mehr) vor, wenn ein Vertragsarzt oder ermächtigter Arzt gar nicht als solcher, sondern außerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung tätig wird, z.B. weil er seine vertragsärztliche Tätigkeit nur vorgetäuscht hat (BSG, Urt. v. 18.04.1984 - 6 RKa 38/82 - SozR 5540 § 34 Nr. 1), Leistungen nicht oder nicht selbst erbracht hat (BSG, Urt. v. 21.11.1986 - 6 RKa 5/86 - SozR 2200 § 368 f Nr. 11; Urt. v. 18.12.1996 - 6 RKa 66/95 - SozR 3-5545 § 19 Nr. 2) oder weil die Ermächtigung nicht bestand (BSG, Urt. v. 12.03.1996 - 1 RK 13/95 - USK 96167).
  • BSG, 18.04.1984 - 6 RKa 38/82

    Sonstiger Schaden - Kassenarzt - Honorarregreß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Demgegenüber liegt ein im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung feststellbarer, insbesondere "sonstiger" Schaden dann nicht (mehr) vor, wenn ein Vertragsarzt oder ermächtigter Arzt gar nicht als solcher, sondern außerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung tätig wird, z.B. weil er seine vertragsärztliche Tätigkeit nur vorgetäuscht hat (BSG, Urt. v. 18.04.1984 - 6 RKa 38/82 - SozR 5540 § 34 Nr. 1), Leistungen nicht oder nicht selbst erbracht hat (BSG, Urt. v. 21.11.1986 - 6 RKa 5/86 - SozR 2200 § 368 f Nr. 11; Urt. v. 18.12.1996 - 6 RKa 66/95 - SozR 3-5545 § 19 Nr. 2) oder weil die Ermächtigung nicht bestand (BSG, Urt. v. 12.03.1996 - 1 RK 13/95 - USK 96167).
  • BSG, 21.11.1986 - 6 RKa 5/86

    Erstattung der Gesamtvergütung - Einzelleistung - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Demgegenüber liegt ein im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung feststellbarer, insbesondere "sonstiger" Schaden dann nicht (mehr) vor, wenn ein Vertragsarzt oder ermächtigter Arzt gar nicht als solcher, sondern außerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung tätig wird, z.B. weil er seine vertragsärztliche Tätigkeit nur vorgetäuscht hat (BSG, Urt. v. 18.04.1984 - 6 RKa 38/82 - SozR 5540 § 34 Nr. 1), Leistungen nicht oder nicht selbst erbracht hat (BSG, Urt. v. 21.11.1986 - 6 RKa 5/86 - SozR 2200 § 368 f Nr. 11; Urt. v. 18.12.1996 - 6 RKa 66/95 - SozR 3-5545 § 19 Nr. 2) oder weil die Ermächtigung nicht bestand (BSG, Urt. v. 12.03.1996 - 1 RK 13/95 - USK 96167).
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 9/01
    Demgegenüber liegt ein im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung feststellbarer, insbesondere "sonstiger" Schaden dann nicht (mehr) vor, wenn ein Vertragsarzt oder ermächtigter Arzt gar nicht als solcher, sondern außerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung tätig wird, z.B. weil er seine vertragsärztliche Tätigkeit nur vorgetäuscht hat (BSG, Urt. v. 18.04.1984 - 6 RKa 38/82 - SozR 5540 § 34 Nr. 1), Leistungen nicht oder nicht selbst erbracht hat (BSG, Urt. v. 21.11.1986 - 6 RKa 5/86 - SozR 2200 § 368 f Nr. 11; Urt. v. 18.12.1996 - 6 RKa 66/95 - SozR 3-5545 § 19 Nr. 2) oder weil die Ermächtigung nicht bestand (BSG, Urt. v. 12.03.1996 - 1 RK 13/95 - USK 96167).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1989 - L 11 Ka 94/87
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

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