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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 1 B 23/09 AL   

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https://dejure.org/2010,10927
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 1 B 23/09 AL (https://dejure.org/2010,10927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2010 - L 1 B 23/09 AL (https://dejure.org/2010,10927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - L 1 B 23/09 AL (https://dejure.org/2010,10927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnungsgrundlage für Arbeitslosengeld; Berücksichtigung rechtswidrig vorenthaltener Entgeltbestandteile bei der Leistungsbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 1 B 23/09
    Auch rechtswidrig vorenthaltene Entgeltbestandteile sind bei der Leistungsbemessung nur zu berücksichtigen, wenn sie zumindest nachgezahlt wurden, also wenigstens nachträglich zugeflossen sind (BSG, Urteil vom 5.12.2006, B 11a AL 43/05 R; vom 28.6.1995, 7 RAr 102/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; vom 28.6.1995, 7 RAr 20/94, NZS 1996, 178; Niesel, Komm. Zum SGB 111, 4. Aufl., § 131, Rn. 10/11), woran es hier fehlt.

    Dies zwingt zu einfachen Maßstäben bei der Leistungsberechnung; die Bundesagentur soll deshalb nicht in eine eigenständige arbeitsrechtliche Prüfung eintreten müssen (BSG, Urteil vom 28.6.1995, 7 RAr 102/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 1 B 23/09
    Auch rechtswidrig vorenthaltene Entgeltbestandteile sind bei der Leistungsbemessung nur zu berücksichtigen, wenn sie zumindest nachgezahlt wurden, also wenigstens nachträglich zugeflossen sind (BSG, Urteil vom 5.12.2006, B 11a AL 43/05 R; vom 28.6.1995, 7 RAr 102/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; vom 28.6.1995, 7 RAr 20/94, NZS 1996, 178; Niesel, Komm. Zum SGB 111, 4. Aufl., § 131, Rn. 10/11), woran es hier fehlt.
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 1 B 23/09
    Auch rechtswidrig vorenthaltene Entgeltbestandteile sind bei der Leistungsbemessung nur zu berücksichtigen, wenn sie zumindest nachgezahlt wurden, also wenigstens nachträglich zugeflossen sind (BSG, Urteil vom 5.12.2006, B 11a AL 43/05 R; vom 28.6.1995, 7 RAr 102/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; vom 28.6.1995, 7 RAr 20/94, NZS 1996, 178; Niesel, Komm. Zum SGB 111, 4. Aufl., § 131, Rn. 10/11), woran es hier fehlt.
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