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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09 SV   

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https://dejure.org/2010,4768
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09 SV (https://dejure.org/2010,4768)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.2010 - L 16 B 9/09 SV (https://dejure.org/2010,4768)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 2010 - L 16 B 9/09 SV (https://dejure.org/2010,4768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsrechtsweg oder Sozialrechtsweg bei einer Klage eines Insolvenzverwalters auf Erteilung von Auskünften über Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen auf das Beitragskonto eines Unternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Außer Betracht bleiben insoweit nur geltend gemachte, aber offensichtlich nicht gegebene Anspruchsgrundlagen (BVerwG NVwZ 1991, 358, 359; BVerwG NJW 1995, 2938, 2939).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 SF 1/07 R

    Rechtsweg für Klage der Krankenkasse gegen Apotheker wegen Abrechnungsbetrug -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Die Kostenentscheidung (zu der Notwendigkeit BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 3) beruht auf § 197a SGG i.V.m. § 154 Abs. 1 VwGO.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - L 16 B 77/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob für den Auskunftsanspruch nach § 1 IFG die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, auch wenn dieser Anspruch von einem Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird und sich gegen Behörden richtet, deren Verwaltungshandeln spezialverwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (so für Klagen gegen Sozialversicherungsträger OVG Münster, Beschluss vom 28.07.2008 - 8 A 1548/07; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 1156/09; für Auskunftsklagen gegen Finanzbehörden OVG Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - 8 E 1044/09; a.A. insoweit FG für das Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - 1 K 1598/08; siehe auch Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - L 16 B 77/08 KR).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Nach herrschender Meinung kommt jedoch auch in der Zeit vor oder auch nach einem Verwaltungsverfahren ein Akteneinsichtsrecht in Betracht, über das die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 67, 300, 304 f; 119, 11, 13; Kasseler Kommentar/Krasney, § 25 SGB X RdNr. 4; KSW/Fichte, § 25 SGB X RdNr. 15; Lange in: LPK - SGB X § 25 RdNr. 4; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 10.08.2006 - L 20 B 52/06 SO).
  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 5 So 31/09

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Rechtsstreitigkeiten über Auskünfte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob für den Auskunftsanspruch nach § 1 IFG die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, auch wenn dieser Anspruch von einem Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird und sich gegen Behörden richtet, deren Verwaltungshandeln spezialverwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (so für Klagen gegen Sozialversicherungsträger OVG Münster, Beschluss vom 28.07.2008 - 8 A 1548/07; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 1156/09; für Auskunftsklagen gegen Finanzbehörden OVG Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - 8 E 1044/09; a.A. insoweit FG für das Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - 1 K 1598/08; siehe auch Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - L 16 B 77/08 KR).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 8 A 1548/07

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu amtlichen Informationen unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob für den Auskunftsanspruch nach § 1 IFG die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, auch wenn dieser Anspruch von einem Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird und sich gegen Behörden richtet, deren Verwaltungshandeln spezialverwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (so für Klagen gegen Sozialversicherungsträger OVG Münster, Beschluss vom 28.07.2008 - 8 A 1548/07; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 1156/09; für Auskunftsklagen gegen Finanzbehörden OVG Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - 8 E 1044/09; a.A. insoweit FG für das Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - 1 K 1598/08; siehe auch Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - L 16 B 77/08 KR).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Nach herrschender Meinung kommt jedoch auch in der Zeit vor oder auch nach einem Verwaltungsverfahren ein Akteneinsichtsrecht in Betracht, über das die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 67, 300, 304 f; 119, 11, 13; Kasseler Kommentar/Krasney, § 25 SGB X RdNr. 4; KSW/Fichte, § 25 SGB X RdNr. 15; Lange in: LPK - SGB X § 25 RdNr. 4; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 10.08.2006 - L 20 B 52/06 SO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 8 E 1044/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung näher bezeichneter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob für den Auskunftsanspruch nach § 1 IFG die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, auch wenn dieser Anspruch von einem Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird und sich gegen Behörden richtet, deren Verwaltungshandeln spezialverwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (so für Klagen gegen Sozialversicherungsträger OVG Münster, Beschluss vom 28.07.2008 - 8 A 1548/07; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 1156/09; für Auskunftsklagen gegen Finanzbehörden OVG Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - 8 E 1044/09; a.A. insoweit FG für das Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - 1 K 1598/08; siehe auch Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - L 16 B 77/08 KR).
  • FG Saarland, 17.12.2009 - 1 K 1598/08

    Akteneinsichtsrecht eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob für den Auskunftsanspruch nach § 1 IFG die alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, auch wenn dieser Anspruch von einem Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird und sich gegen Behörden richtet, deren Verwaltungshandeln spezialverwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (so für Klagen gegen Sozialversicherungsträger OVG Münster, Beschluss vom 28.07.2008 - 8 A 1548/07; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 1156/09; für Auskunftsklagen gegen Finanzbehörden OVG Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - 8 E 1044/09; a.A. insoweit FG für das Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - 1 K 1598/08; siehe auch Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - L 16 B 77/08 KR).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 20 B 52/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09
    Nach herrschender Meinung kommt jedoch auch in der Zeit vor oder auch nach einem Verwaltungsverfahren ein Akteneinsichtsrecht in Betracht, über das die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BVerwGE 67, 300, 304 f; 119, 11, 13; Kasseler Kommentar/Krasney, § 25 SGB X RdNr. 4; KSW/Fichte, § 25 SGB X RdNr. 15; Lange in: LPK - SGB X § 25 RdNr. 4; siehe auch LSG NRW, Beschluss vom 10.08.2006 - L 20 B 52/06 SO).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    (2) Bei dem auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang und dem auf der Grundlage der §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG geltend gemachten Akteneinsichtsrecht handelt es sich - wie das Oberlandesgericht zutreffend erkannt hat - um verschiedene Streitgegenstände mit der Folge, dass eine rechtswegüberschreitende Sach- und Entscheidungskompetenz des Verwaltungsgerichts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG auch hinsichtlich des Akteneinsichtsrechts nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG nicht gegeben ist (verschiedene Streitgegenstände annehmend auch HessVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 6 B 1926/11, juris Rn. 30 ff; ablehnend Dauernheim/Schörnig, EWiR 2013, 283, 284 sowie - für das IFG NRW - VG Düsseldorf, GesR 2012, 489, 490; für das Verhältnis von § 25 SGB X zu § 1 IFG ebenfalls bejahend Keller, jurisPR-SozR 15/2012 Anm. 6; a.A. insoweit - jedoch ohne Begründung - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2010 - L 16 B 9/09 SV, juris Rn. 13).
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Ergänzend nimmt sie Bezug auf die Gründe des Beschlusses des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2010 - L 16 B 9/09 SV.

    Der im Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2010 - L 16 B 9/09 SV -, auf den die Beklagte ihre Ansicht stützt, wiedergegebenen Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 S 1 GVG ist ein solches Erfordernis nicht zu entnehmen.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Für die Entscheidung über diesen Anspruch sind die Verwaltungsgerichte zuständig (so auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008 - 8 A 1548/07 - und Beschluss vom 26.08.2009 - 8 E 1044/09 - OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 10 A 1156/09 - Mecklenburg/Pöppelmann, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 9 Rn. 14 ff.; Berger/Roth/Schnell, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 9 Rn. 9 ff.; a.A. FG für das Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - 1 K 1598/08 - LSG für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 14.05.2009 - L 16 B 77/08 KR - offen gelassen LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2010 - L 16 B 9/09 SV -).

    Denn selbst wenn man in dem vorliegenden Antrag auf Auskunft einen Antrag auf Akteneinsicht (so aber in ähnlichen Fällen LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.4.2010 - L 16 B 9/09 SV - und FG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2010 - 6 K 75/09 -, veröffentlicht in Juris) nach § 25 Abs. 1 SGB X sehen wollte, würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen und zwar auch dann nicht, wenn der Kläger sich ausdrücklich auch auf § 25 SGB X beriefe.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 10 S 1451/14

    Zur Zulässigkeit der Verweisung eines Rechtsstreits - zum Rechtsweg für die Klage

    Dabei kann dahinstehen, ob, soweit eine Krankenkasse als Einzugsstelle (vgl. § 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV) tätig wird, eine krankenversicherungsrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG gegeben ist, da in jedem Fall die Auffangzuständigkeit gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 5 SGG eingreift (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2010 - L 16 B 9/09 SV - juris).
  • VG München, 14.02.2020 - M 32 K 19.854

    Rechtsweg für Auskunftsverlangen gegen Krankenkasse

    Zwar wurde in der Rechtsprechung entschieden, dass in vergleichbaren Sachverhalten die Verwaltungsgerichte dann zuständig sind, wenn das Anspruchsbegehren allein auf das IFG bzw. das Landesdatenschutzgesetz gestützt wird (vgl. NdsOVG, B.v. 24.3.2017 - 11 OB 78/17 - juris; LSG BW, B.v. 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10 B - juris; aA LSG NW, B.v. 26.4.2010 - L 16 B 9/09 SV), so dass nach dieser Rechtsprechung dann, wenn sich ein Kläger bezüglich seines Anspruchs ausschließlich auf Normen der Sozialrechts beziehen würde, konsequenterweise die Sozialgerichte zuständig wären.
  • LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes in Bezug auf

    Eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist nämlich nur dann zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für das Rechtsschutzbegehren mit allen in Betracht kommenden Gründen, unzulässig ist (HessVGH, a.a..), wobei freilich geltend gemachte, aber offensichtlich nicht gegebene Ansprüche außer Betracht bleiben (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2010, L 16 B 9/09 SV m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2010 - 17 K 1616/09

    Zugang, Information, Insolvenzverwalter, Insolvenzanfechtung,

    Entgegen der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf den Beschluss des Landessozialgerichts NRW vom 26. April 2010 - L 16 B 9/09 SV - geäußerten Ansicht kann die Bestimmung des § 25 SGB X hier nicht als besondere Rechtsvorschrift im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW angesehen werden.
  • VGH Bayern, 30.03.2023 - 5 C 21.1863

    Verwaltungsrechtsweg für Auskunftsbegehren gegen Betriebskrankenkasse über

    Gleichermaßen betraf die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. April 2010 - L 16 B 9/09 SV - (juris 12), auf das sich die Beklagte bezieht, einen Auskunftsanspruch, der im Gerichtsverfahren ausdrücklich auch auf §§ 25, 83 SGB X gestützt wurde.
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