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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B   

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https://dejure.org/2012,39457
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B (https://dejure.org/2012,39457)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B (https://dejure.org/2012,39457)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - L 6 AS 1837/11 B (https://dejure.org/2012,39457)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. BVerfG Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - juris Rz. 16 m.w.N.).

    In einem solchen Fall wird ein vernünftiger Rechtsuchender regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht ausnahmsweise selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Verfahren in jedem Stadium durch sachdienlichen Vortrag und Anträge effektiv fördern zu können (vgl. BVerfG Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - juris Rz. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

    In der besonderen Situation, in der das BVerfG bereits die Rahmenbedingungen für die Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe ab Januar 2011 aufgezeigt und skizziert hat, wird nur das BVerfG abschließend über die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit der Verfassung befinden können (LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

    Dabei kann den Klägern nicht entgegengehalten werden, dass es bereits "Musterverfahren" gibt, die beim BSG anhängig sind (so: LSG NRW Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Insbesondere seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) eingehalten worden (wird ausgeführt).

    Vorliegend sind die für den Zeitraum Januar 2011 bis Juni 2011 bewilligten Regelbedarfe im Streit, für welche die Kläger geltend machen, dass die der Berechnung der Regelleistungen zugrunde liegenden Normen (§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II) nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG sowie den Vorgaben des BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - in Einklang zu bringen seien.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Vielmehr ist maßgeblich, ob die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen schwierig erscheint (vgl. BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rz. 29 - BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Ist dies der Fall, muss die bedürftige Person die Möglichkeit haben, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren zu vertreten und ggf. Rechtsmittel einlegen zu können (BVerfG Beschluss vom 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97 - juris Rz. 9 - NJW-RR 2002, 793).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Die Erforderlichkeit im Sinne des § 121 Abs. 2 ZPO beurteilt sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache sowie nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80, 2 BvR 432/81 - juris Rz. 39).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
  • BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04

    Verletzung des Gleichheitssatzes iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 6 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453 ff) handelte es sich zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrages am 22.09.2011 noch um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (Beschluss des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss des Senats vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 L 12 AS 1862/11 B ; Beschluss vom 12.07.2012 L 7 AS 813/12 B ; Beschluss vom 06.08.2012 L 19 AS 734/12 B ).

    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.07.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B und vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B).

    Denn für solche ist zu unterstellen, dass auch ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise keinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen mehr beauftragen würde (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 6 AS 311/13
    Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die in der Rechtsprechung noch nicht geklärt, aber klärungsbedürftig ist (BVerfG vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 u.a.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 73a RdNr. 7b; ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. nur Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B).

    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.7.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B und vom 28.9.2012 - L 6 AS 1895/11 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 6 AS 1569/12
    Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die in der Rechtsprechung noch nicht geklärt, aber klärungsbedürftig ist (BVerfG vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 u.a.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 73a RdNr. 7b; ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. nur Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B).

    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.7.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B und vom 28.9.2012 - L 6 AS 1895/11 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 19 AS 761/13
    Soweit vertreten wird, eine endgültige Klärung könne allein durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen (vgl. insbesondere LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B, Rn 8; im Anschluss hieran etwa LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B, Rn 11) und schon deshalb sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, folgt der Senat dem angesichts der bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
    Soweit vertreten wird, eine endgültige Klärung könne allein durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen (vgl. insbesondere LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B = juris Rn 8; im Anschluss hieran etwa LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B = juris Rn 11) und schon deshalb sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, folgt der Senat dem angesichts der bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Soweit vertreten wird, eine endgültige Klärung könne allein durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen (vgl. insbesondere LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B = juris Rn 8; im Anschluss hieran etwa LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B = juris Rn 11) und schon deshalb sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, folgt der Senat dem angesichts der bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 455/13
    Soweit vertreten wird, eine endgültige Klärung könne allein durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen (vgl. insbesondere LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B = juris Rn 8; im Anschluss hieran etwa LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B = juris Rn 11) und schon deshalb sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, folgt der Senat dem angesichts der bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - L 12 AS 714/13
    Der Ansicht folgt der erkennende Senat und weist ausdrücklich darauf hin, dass er sich auch der vom Sozialgericht zitierten Rechtsprechung des 6. Senats des LSG NRW (Beschluss v. 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B ) hinsichtlich der hier streitigen Frage, PKH nicht für Parallelverfahren mit gleicher rechtlicher Problematik zu bewilligen, anschließt.
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