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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09 AL   

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https://dejure.org/2010,8212
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09 AL (https://dejure.org/2010,8212)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2010 - L 19 B 29/09 AL (https://dejure.org/2010,8212)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - L 19 B 29/09 AL (https://dejure.org/2010,8212)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95

    Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09
    Diese Prüfung liefe auf die inhaltliche Kontrolle einer spezifisch anwaltlichen Tätigkeit durch seine Büroangestellten hinaus und ist zur Überzeugung des Senats im Rahmen einer verlässlichen Büroorganisation und Fristenkontrolle nicht geboten (vgl. zur Überspannung der Anforderungen bei Nichteintragung des zuständigen - vom Rechtsanwalt selbst zu ermittelnden - Rechtsmittelgerichts im Fristenkalender, Beschluss des BGH vom 30.10.2008 - ZB 54/08 -, zum verfassungsrechtlichen Hintergrund Beschluss des BVerfG vom 01.08.1996 - 1 BvR 989/95 - m.w.N.).
  • BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Berechnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09
    Insbesondere die Notierung und Überwachung von Fristen gehört zu den Tätigkeiten, die ein Anwalt einen hierzu befähigten Angestellten überlassen kann (BSG, Beschluss vom 02.09.2009, a.a.O. sowie Beschluss vom 28.12.1999, SozR 3 - 1500 § 67 Nr. 15).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZB 41/06

    Prüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich des Fristenlaufs bei Vorlage der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09
    Diese Verpflichtung entsteht mit der Vorlage der Akten selbst, nicht erst mit deren Bearbeitung und entfällt auch nicht durch Hinweis auf eine Anweisung an das Büropersonal, die Fristwahrung zu kontrollieren (Beschluss des BGH vom 06.02.2007 - VI ZB 41/06 -).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 14/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09
    Fehler von Angestellten sind dem Bevollmächtigten und damit der Prozesspartei dann nicht zuzurechnen, wenn der Prozessbevollmächtigte die betroffene Aufgabe deligieren durfte und die mit der Aufgabe beauftragen Angestellten sorgfältig ausgewählt, angeleitet und überwacht hat (zusammenfassend BSG, Beschluss vom 02.09.2009 - B 6 KA 14/09 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 3 B 3/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09
    Eine Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen, also insbesondere von Büropersonal des Anwalts ist nach geltendem Recht nicht möglich, da es im Prozessrecht an einer dem § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechenden Regelung fehlt (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. § 67 Rdnr. 8 b m.w.N., Müller, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2000, S. 322 f., 327 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH; Beschluss des LSG NW vom 11.05.2004 - L 3 B 3/04 RJ -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 6 AS 2342/16
    Durch geeignete Organisationsmaßnahmen muss sichergestellt werden, dass dieselbe Überprüfungssicherheit besteht wie bei herkömmlicher Kalenderführung (BGH NJW 2010, 1363; OVG Saarlouis NJW 2014, 2602, zustimmend Greger in: Zöller ZPO 31. Aufl. 2016 § 233 ZPO Rn. 23 , mwN; vgl. auch BFH Beschluss vom 08.12.2010 - IX R 12/10 - LSG NRW Beschluss vom 27.01.2010 - L 19 B 29/09 AL -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 6 AS 2341/16

    Verfristung der Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Elektronische

    Durch geeignete Organisationsmaßnahmen muss sichergestellt werden, dass dieselbe Überprüfungssicherheit besteht wie bei herkömmlicher Kalenderführung (BGH NJW 2010, 1363; OVG Saarlouis NJW 2014, 2602, zustimmend Greger in: Zöller ZPO 31. Aufl. 2016 § 233 ZPO Rn. 23 , mwN; vgl. auch BFH Beschluss vom 08.12.2010 - IX R 12/10 - LSG NRW Beschluss vom 27.01.2010 - L 19 B 29/09 AL -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - L 25 AS 359/11

    Verfahrensrecht - Beschwerdefrist - Zustelung durch Telefax - Wiedereinsetzung in

    Dazu ist es unerlässlich, dass ein Fristenkontrollbuch (Fristenkalender) oder eine vergleichbare Einrichtung zur Wahrung von Fristen geführt und die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Kontrolle gesichert wird (vgl. z. B. BFH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - IX R 12/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2010 - L 19 B 29/09 AL -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - L 17 U 186/15

    Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden

    Das zivilrechtliche Verschulden von Hilfspersonen sei der seinerzeitigen Bevollmächtigten nicht anzurechnen (Verweis auf LSG NRW, Urteil vom 27.02.2010 - L 19 B 29/09 AL).
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