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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER (https://dejure.org/2013,5299)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER (https://dejure.org/2013,5299)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2013 - L 11 KA 96/12 B ER (https://dejure.org/2013,5299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ binnen 6 Monaten - Verlängerung der Nachbesetzungsfrist um maximal weitere 6 Monate möglich - Angreifbarkeit der 6-Monats-Frist

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
    Die Entscheidung des BSG vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - habe sie im Dezember 2011 nicht kennen können.

    Dabei ist anders als im Praxisnachfolgeverfahren gemäß § 103 Abs. 4 SGB V keine Ausschreibung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und keine Bewerberauswahl durch den Zulassungsausschuss vorgesehen: Eine "Nach"besetzung setzt nach dem Wortsinn voraus, dass die Anstellung des neuen Angestellten sich umfangsmäßig im Rahmen der bisherigen Besetzung halten muss, d.h. sie darf deren Umfang nicht überschreiten (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).

    Ein längeres Offenhalten einer Arztstelle durch das MVZ liefe - abgesehen von der Hintanstellung der Interessen außenstehender Bewerber - nicht nur dem Ziel des Abbaus von Überversorgung im gesperrten Planungsbereich zuwider, sondern wäre auch aus der Sicht sachgerechter Bedarfsplanung sowie realitätsnaher Berechnung des Versorgungsgrades schwerlich tolerabel: Arztstellen, die vorhanden seien, aber nicht besetzt würden, müssten in der Bedarfsplanung wie besetzte Stellen gewertet werden; sie würden den Versorgungsgrad rechnerisch - aber der Realität zuwider - erhöhen und somit das Bild der tatsächlichen Versorgung verfälschen (so BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).

    Dies sei entsprechend auf Nachbesetzungen gemäß § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V zu übertragen, sodass auch hier von einer Höchstfrist von sechs Monaten für Vakanzen auszugehen sei (so BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).

    Allerdings sei dem Zulassungsausschuss die Befugnis einzuräumen, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern (so BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).

    Veröffentlicht worden ist das BSG-Urteil in BSGE 109, 182-188; SozR 4-2500 § 103 Nr. 8; ZMGR 1/2012, 46-51; GesR 2012, 179-182; USK 2011-122; Breith 2012, 720-726 und MedR 2012, 830-834.

    Dem ist zu entnehmen, dass die Entscheidung erstmals in ZGMR 2012, 46 ff. (Januar 2012) und alsdann in GesR 2012, 179 ff. (März 2012) publiziert wurde.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
    Der Senat hatte in dem zugrundeliegenden Urteil vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - noch ausdrücklich festgestellt, dass dem Gesetz weder eine zeitliche Befristung für die Nachbesetzung einer MVZ-Arztstelle zu entnehmen sei noch Analogiebildungen zulässig seien.

    Zudem hat der Senat diese Erkenntnis mit Urteil vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - ausdrücklich bestätigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
    Außerdem muss das Tätigkeitsspektrum des neuen Angestellten dem des vorigen im Wesentlichen entsprechen (Senat, Beschluss 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER -).

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15

    Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch

    aa) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt (Senat, Beschluss vom 16.05.2011- L 11 KA 132/10 B ER - LSG Hessen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 7 AS 687/10 B ER -); dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • SG Marburg, 18.03.2015 - S 12 KA 616/14

    Einzelfallprüfung. Die generelle Absetzung aller Laborleistungen der

    Wollte man die Ausführungen des Bundessozialgerichts aber im Sinne der Beklagten verstehen, so handelt es sich nach Auffassung der Kammer um eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, die frühestens mit Veröffentlichung der Urteilsgründe, also nach dem hier streitgegenständlichen Zeitraum, zum Tragen käme (vgl. zur Anfechtung der Zuweisung eines Regelleistungsvolumens BSG, Urt. v. 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 1 = NZS 2013, 197 = MedR 2013, 331 = USK 2012-56, juris Rdnr. 16; zur Frist für die Nachbesetzung einer Arztstelle in einem Medizinischen Versorgungszentrum LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER - GesR 2013, 504 = ZMGR 2013, 248 = MedR 2013, 686, juris Rdnr. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15

    Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen

    Sie zeigt, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf die Zielvorgabe, ein "Ausbluten" von medizinischen Versorgungszentren zu verhindern (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 112) und diesen auch sonst einen möglichst breiten Aktionsrahmen mit möglichst wenig Hindernissen einzuräumen (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 74 i.V.m. S. 107 f), für eine Wiederbesetzung nach einem Personalausfall aber doch eine Toleranzgrenze bei sechs Monaten zieht (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage, 2016, § 103 Rn. 152; Ladurner, Ärzte-ZV, 1. Auflage, 2017, § 32b Rn. 50; kritisch: Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B - ).

    Auch diese Frist hat sie indes nicht eingehalten und auch keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt (vgl. zur Befugnis des Zulassungsausschusses, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern: BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 - Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -).

  • SG Kassel, 04.05.2016 - S 12 KR 72/16

    Krankenversicherung, Leistungserbringungsrecht, Krankenhausbehandlung

    Hinzuweisen ist auf den Beschluss des LSG NRW vom 27.03.2013 (L 11 KA 96/12 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18

    Nachbesetzung einer Arztstelle; Fristgerechter Eingang eines vollständigen

    Schon aus diesem Grund kann den verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die vom BSG zugrunde gelegte Sechsmonatsfrist ( kritisch auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2013 - L 11 KA 96/12 B ER - juris und hierzu Kingreen, NJW 2013, 3491 ) nicht beigepflichtet werden, soweit ihnen - dies legt der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BVerfG vom 26. September 2016 (SozR 4-5520 § 19 Nr. 4) nahe - die Annahme zugrunde liegen sollte, dass der Gesetzgeber mit § 103 Abs. 4a S 3 SGB V (eigentlich) ein zeitlich unbeschränktes Nachbesetzungsrecht eingeführt hat, das vom BSG (eigenmächtig) wieder eingeschränkt worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    (3) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 35/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14

    Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 17/20

    Anspruch auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens in der

  • SG Düsseldorf, 11.11.2015 - S 2 KA 413/14

    Anspruch eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin auf Erteilung einer

  • SG Düsseldorf, 03.04.2013 - S 2 KA 281/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

  • SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 394/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Heilmittel-Richtgrößen im

  • SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 395/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 2603/12
  • SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14

    Umfang einer Anstellungsgenehmigung in einem medizinischen Versorgungszentrum

  • SG Stuttgart, 20.11.2014 - S 11 KA 5763/14
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