Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jusmedicus.de (Kurzinformation)
Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ binnen 6 Monaten - Verlängerung der Nachbesetzungsfrist um maximal weitere 6 Monate möglich - Angreifbarkeit der 6-Monats-Frist
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 28.08.2012 - S 33 KA 330/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (32)
- BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Die Entscheidung des BSG vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - habe sie im Dezember 2011 nicht kennen können.Dabei ist anders als im Praxisnachfolgeverfahren gemäß § 103 Abs. 4 SGB V keine Ausschreibung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und keine Bewerberauswahl durch den Zulassungsausschuss vorgesehen: Eine "Nach"besetzung setzt nach dem Wortsinn voraus, dass die Anstellung des neuen Angestellten sich umfangsmäßig im Rahmen der bisherigen Besetzung halten muss, d.h. sie darf deren Umfang nicht überschreiten (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).
Ein längeres Offenhalten einer Arztstelle durch das MVZ liefe - abgesehen von der Hintanstellung der Interessen außenstehender Bewerber - nicht nur dem Ziel des Abbaus von Überversorgung im gesperrten Planungsbereich zuwider, sondern wäre auch aus der Sicht sachgerechter Bedarfsplanung sowie realitätsnaher Berechnung des Versorgungsgrades schwerlich tolerabel: Arztstellen, die vorhanden seien, aber nicht besetzt würden, müssten in der Bedarfsplanung wie besetzte Stellen gewertet werden; sie würden den Versorgungsgrad rechnerisch - aber der Realität zuwider - erhöhen und somit das Bild der tatsächlichen Versorgung verfälschen (so BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).
Dies sei entsprechend auf Nachbesetzungen gemäß § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V zu übertragen, sodass auch hier von einer Höchstfrist von sechs Monaten für Vakanzen auszugehen sei (so BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).
Allerdings sei dem Zulassungsausschuss die Befugnis einzuräumen, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern (so BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).
Veröffentlicht worden ist das BSG-Urteil in BSGE 109, 182-188; SozR 4-2500 § 103 Nr. 8; ZMGR 1/2012, 46-51; GesR 2012, 179-182; USK 2011-122; Breith 2012, 720-726 und MedR 2012, 830-834.
Dem ist zu entnehmen, dass die Entscheidung erstmals in ZGMR 2012, 46 ff. (Januar 2012) und alsdann in GesR 2012, 179 ff. (März 2012) publiziert wurde.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Der Senat hatte in dem zugrundeliegenden Urteil vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - noch ausdrücklich festgestellt, dass dem Gesetz weder eine zeitliche Befristung für die Nachbesetzung einer MVZ-Arztstelle zu entnehmen sei noch Analogiebildungen zulässig seien.Zudem hat der Senat diese Erkenntnis mit Urteil vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - ausdrücklich bestätigt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Außerdem muss das Tätigkeitsspektrum des neuen Angestellten dem des vorigen im Wesentlichen entsprechen (Senat, Beschluss 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER -).Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).Anderenfalls würden die den Anordnungsgrund bezeichnenden Tatbestandsmerkmale des § 86b Abs. 2 SGG ("vereitelt" bzw. "wesentlich erschwert" und "zur Abwendung wesentlicher Nachteile") gesetzwidrig hinweg interpretiert (Senat, Beschlüsse vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER - und 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13
Arzt kann auch bei Kind ab 3 Jahre bis 36 Monate lang Entlastungsassistenten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005- 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 27.02.3013 - L 11 KA 8/13 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).Die mit jedem Hauptsacheverfahren zwingend verbundenen zeitlichen Nachteile reichen für den Erlass einer Regelungsanordnung nicht aus (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.11.2011 - L 3 KA 104/10 B ER - Senat, Beschlüsse vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - und 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 11 U 416/12
Unfallversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Deswegen und aus Gründen der Normenklarheit und Rechtssicherheit ist es nahezu ausgeschlossen, auch nur zu erwägen, der SGG-Gesetzgeber habe anderes gemeint als geschrieben (hierzu vertiefend Senat, Beschlüsse vom 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12 B - und 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -).Es kommt nicht darauf an, was der Gesetzgeber regeln wollte oder meint geregelt zu haben, sondern auf den durch das Gericht im Wege der Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Gesetzes selbst, den "objektivierten Willen des Gesetzgebers", in dessen Bestimmung die Motive des Gesetzgebers allenfalls sekundär einfließen können (Senat, Beschlüsse vom 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12 B -, 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - vgl. auch BFH, Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - BSG…, Urteil vom 20.02.1964 - 8 RV 649/62 - Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage, 2006, S. 21 ff., 49 ff.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Deswegen und aus Gründen der Normenklarheit und Rechtssicherheit ist es nahezu ausgeschlossen, auch nur zu erwägen, der SGG-Gesetzgeber habe anderes gemeint als geschrieben (hierzu vertiefend Senat, Beschlüsse vom 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12 B - und 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -).Es kommt nicht darauf an, was der Gesetzgeber regeln wollte oder meint geregelt zu haben, sondern auf den durch das Gericht im Wege der Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Gesetzes selbst, den "objektivierten Willen des Gesetzgebers", in dessen Bestimmung die Motive des Gesetzgebers allenfalls sekundär einfließen können (Senat, Beschlüsse vom 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12 B -, 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - vgl. auch BFH, Urteil vom 23.09.1999 - IV R 56/98 - BSG…, Urteil vom 20.02.1964 - 8 RV 649/62 - Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage, 2006, S. 21 ff., 49 ff.).
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Senat, Beschlüsse vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 3 KA 104/10
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Schiedsspruch im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
Die mit jedem Hauptsacheverfahren zwingend verbundenen zeitlichen Nachteile reichen für den Erlass einer Regelungsanordnung nicht aus (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.11.2011 - L 3 KA 104/10 B ER - Senat, Beschlüsse vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - und 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
Anspruch eines Chefarztes auf Ermächtigung zur Myokardszintigraphie und zu …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - L 5 KR 533/10
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 11 KA 132/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2012 - L 11 KA 85/11
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12
Krankenversicherung
- BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Gesonderte Feststellung nach Fristablauf
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung - …
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2002 - L 4 B 297/02
Zuständiges Gericht - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 14/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 78/11
Vertragsarztangelegenheiten
- BSG, 20.02.1964 - 8 RV 649/62
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt; …
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15
Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch …
aa) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt (Senat, Beschluss vom 16.05.2011- L 11 KA 132/10 B ER - LSG Hessen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 7 AS 687/10 B ER -); dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - SG Marburg, 18.03.2015 - S 12 KA 616/14
Einzelfallprüfung. Die generelle Absetzung aller Laborleistungen der …
Wollte man die Ausführungen des Bundessozialgerichts aber im Sinne der Beklagten verstehen, so handelt es sich nach Auffassung der Kammer um eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, die frühestens mit Veröffentlichung der Urteilsgründe, also nach dem hier streitgegenständlichen Zeitraum, zum Tragen käme (…vgl. zur Anfechtung der Zuweisung eines Regelleistungsvolumens BSG, Urt. v. 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 1 = NZS 2013, 197 = MedR 2013, 331 = USK 2012-56, juris Rdnr. 16; zur Frist für die Nachbesetzung einer Arztstelle in einem Medizinischen Versorgungszentrum LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER - GesR 2013, 504 = ZMGR 2013, 248 = MedR 2013, 686, juris Rdnr. 45). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen …
Sie zeigt, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf die Zielvorgabe, ein "Ausbluten" von medizinischen Versorgungszentren zu verhindern (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 112) und diesen auch sonst einen möglichst breiten Aktionsrahmen mit möglichst wenig Hindernissen einzuräumen (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 74 i.V.m. S. 107 f), für eine Wiederbesetzung nach einem Personalausfall aber doch eine Toleranzgrenze bei sechs Monaten zieht (BSG…, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage, 2016, § 103 Rn. 152;… Ladurner, Ärzte-ZV, 1. Auflage, 2017, § 32b Rn. 50; kritisch: Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B - ).Auch diese Frist hat sie indes nicht eingehalten und auch keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt (vgl. zur Befugnis des Zulassungsausschusses, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern: BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 - Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -).
- SG Kassel, 04.05.2016 - S 12 KR 72/16
Krankenversicherung, Leistungserbringungsrecht, Krankenhausbehandlung
Hinzuweisen ist auf den Beschluss des LSG NRW vom 27.03.2013 (L 11 KA 96/12 B ER, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15
Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
Nachbesetzung einer Arztstelle; Fristgerechter Eingang eines vollständigen …
Schon aus diesem Grund kann den verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die vom BSG zugrunde gelegte Sechsmonatsfrist ( kritisch auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2013 - L 11 KA 96/12 B ER - juris und hierzu Kingreen, NJW 2013, 3491 ) nicht beigepflichtet werden, soweit ihnen - dies legt der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BVerfG vom 26. September 2016 (…SozR 4-5520 § 19 Nr. 4) nahe - die Annahme zugrunde liegen sollte, dass der Gesetzgeber mit § 103 Abs. 4a S 3 SGB V (eigentlich) ein zeitlich unbeschränktes Nachbesetzungsrecht eingeführt hat, das vom BSG (eigenmächtig) wieder eingeschränkt worden ist. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16
Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung …
(3) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 35/14
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14
Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18
Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt …
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 17/20
Anspruch auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens in der …
- SG Düsseldorf, 11.11.2015 - S 2 KA 413/14
Anspruch eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin auf Erteilung einer …
- SG Düsseldorf, 03.04.2013 - S 2 KA 281/12
Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine …
- SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 394/12
Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Heilmittel-Richtgrößen im …
- SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 395/12
Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen …
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 2603/12
- SG Düsseldorf, 14.10.2015 - S 2 KA 492/14
Umfang einer Anstellungsgenehmigung in einem medizinischen Versorgungszentrum
- SG Stuttgart, 20.11.2014 - S 11 KA 5763/14