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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16   

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https://dejure.org/2017,10943
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16 (https://dejure.org/2017,10943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2017 - L 1 KR 702/16 (https://dejure.org/2017,10943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2017 - L 1 KR 702/16 (https://dejure.org/2017,10943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Bewilligung einer medizinischen Vorsorgeleistung in Gestalt einer Mutter-Kind-Maßnahme; Genehmigungsfiktion; Sachleistungsanspruch; Keine Rücknahme der fingierten Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Bewilligung einer medizinischen Vorsorgeleistung in Gestalt einer Mutter-Kind-Maßnahme; Genehmigungsfiktion; Sachleistungsanspruch; Keine Rücknahme der fingierten Genehmigung

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
    Sie verfolgt ihre bereits erstinstanzlich vertretene Auffassung, wonach sich die Genehmigungsfiktion nur auf den Bereich der Kostenerstattung und nicht auch auf Sachleistungen beziehe, ungeachtet des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 - weiter.

    Der Senat konnte die Berufung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 SGG zurückweisen, weil er die Berufung für unbegründet und angesichts der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris) eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris) weist der Senat auf folgende Gesichtspunkte hin:.

    Abgesehen davon ist der Anspruch in den Fällen, in denen die fingierte Genehmigung eine Leistung betrifft, die nicht als Naturalleistung erbracht werden kann (z.B. mangels Aufnahme in den EBM), auf Kostenfreistellung gerichtet (BSG, Urteil v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 -, juris Rn. 25).

    § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V ist sowohl nach seinem zeitlichen als auch nach seinem sachlichen Anwendungsbereich anwendbar (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 08.03.2016, a.a.O., Rn. 9 ff.).

    Das BSG hat hierzu (Urt. v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris Rn. 25) ausdrücklich ausgeführt:.

    Die Begrenzung führt mithin zu einer Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch zu einer Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BSG, Urt. v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris Rn. 26; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2016 - L 4 KR 320/16 -, juris Rn. 52).

    Anlass, die Revision zuzulassen, hat vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -) nicht bestanden (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGG).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 KR 320/16

    Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 nur für Leistungen der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
    Die Begrenzung führt mithin zu einer Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch zu einer Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BSG, Urt. v. 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris Rn. 26; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2016 - L 4 KR 320/16 -, juris Rn. 52).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - L 1 KR 680/15

    Krankenversicherungsrecht; Genehmigungsfiktion bei Liposuktion;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
    Für die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage spricht jedoch, dass diese einen unmittelbaren Leistungsanspruch und - daraus resultierend - einen vollstreckbaren Titel schafft (Urt. des Senats v. 06.12.2016 - L 1 KR 680/15 -, juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - L 5 KR 222/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versorgungsanspruch für ein Glukosemesssystem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
    Der Naturalleistungsanspruch kraft Genehmigungsfiktion ermöglicht auch mittellosen Versicherten, die nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu verschaffen, ihren Anspruch zu realisieren (vgl LSG NRW Beschluss vom 23.5.2014 - L 5 KR 222/14 B ER - Juris RdNr 7 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 4 KR 10/12

    Väter- bzw. Mutter-Kind-Maßnahmen; Kein Vorrang ambulant vor stationär; Umkehrung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
    Es kann dahinstehen, ob in den Fällen des § 24 SGB V auch das versicherte Kind generell anspruchsberechtigt ist (so z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.04.2012 - L 4 KR 10/12 B ER -, juris Rn. 82) oder § 24 SGB V dem versicherten Kind zumindest dann ein subjektives Recht einräumt, wenn auch bei ihm die medizinische Notwendigkeit für eine entsprechende Maßnahme besteht bzw. geltend gemacht wird oder unabhängig davon die Leistung ohne das Kind tatsächlich oder rechtlich zumutbar nicht durchgeführt werden kann (vgl. insoweit auch Schütze, in: jurisPK-SGB V, § 24 Rn. 25).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 1 KR 702/16
    Der Anspruch ist entsprechend den allgemeinen Grundsätzen auf Freistellung von der Zahlungspflicht gerichtet, wenn die fingierte Genehmigung eine Leistung betrifft, die nicht als Naturalleistung erbracht werden kann (vgl zur Kostenfreistellung zB BSGE 117, 10 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 32, RdNr 16 mwN und Leitsatz 2).
  • SG Duisburg, 05.07.2017 - S 31 KR 547/16
    Ziel dieser Beschränkung ist eine Rechtsmissbrauchskontrolle, nicht jedoch eine Beschränkung auf Leistungen, die bereits jetzt ohne weiteres als Sachleistung zulasten der GKV gewährt werden müssen (vgl. BT-DS 17/11710 BSG Urteil vom 08.03.2016 Az. B 1 KR 25/15 Rn. 26 mwN sowie LSG NRW Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 1 KR 702/16).
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