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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09 SFB   

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https://dejure.org/2010,15225
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09 SFB (https://dejure.org/2010,15225)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2010 - L 21 KR 11/09 SFB (https://dejure.org/2010,15225)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - L 21 KR 11/09 SFB (https://dejure.org/2010,15225)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV - durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 271 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07; vgl. auch Senat, Beschluss vom 24.08.2009, Az.: L 21 KR 45/09 SFB -).

    Dabei besteht nach Auffassung des Senats eine Verpflichtung der AG zur Durchführung einer wirkstoffbezogenen Ausschreibung nicht (vergl. Senatsbeschluss vom 24.08.2008, Az.: L 21 KR 45/09 SFB).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Diese Vereinbarungen betreffen - anders als etwa bei den Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V (vergl. dazu z.B. Senatsbeschluss vom 03.09.2009, Az.: L 21 KR 51/09 SFB)- unzweifelhaft die unmittelbare Beschaffung von Waren (Kontrastmitteln).

    Ohnehin hat der Senat bereits entschieden, dass auch für den Regelfall, dass Arzneimittel Versicherten verordnet werden, diese Verordnungen den Krankenkassen im Rahmen ihrer Sachleistungspflicht zugerechnet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 24.08.2009, Az.: L 21 KR 51/09 SFB, der die Verordnung von Generika betrifft).

  • VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-185/08

    Lieferung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes; Kontrastmittel für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Die Antragsgegnerin beantragt, 1.den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 20.01.2009 (Az.: VK 3-185/08) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen, 2.hilfsweise, die Vergabekammer zu verpflichten, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des angerufenen Gerichts über die Sache neu zu entscheiden, 3.die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin für notwendig zu erklären, 4.der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen aufzuerlegen.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV - durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 271 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07; vgl. auch Senat, Beschluss vom 24.08.2009, Az.: L 21 KR 45/09 SFB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

    Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Vielmehr ist es für die Annahme eines öffentlichen Auftrages grundsätzlich ausreichend, wenn sich für den Leistungserbringer faktisch ein Wettbewerbsvorteil ergibt ( vgl. Senat, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: L 21 KR 53/09 SFB).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Es kann offen bleiben, ob auch bei de facto-Vergaben vor Anbringung eines Nachprüfungsantrages eine Rügeobliegenheit analog § 107 Abs. 3 GWB zu fordern ist (vgl. BGH Beschluss vom 01.02.2005, Az.: X ZB 27/04, BGHZ 162, 116).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09
    Insbesondere stellt auch § 130a Abs. 8 SGB V nicht eine Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss von Vereinbarungen durch Krankenkassen, sondern vielmehr (lediglich) eine Verfahrensvorschrift dar (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 13.09.2005, - Az.: 2 BvF 2/03 -, BVerfGE 114, 196).
  • VK Bund, 30.08.2012 - VK 1-91/12

    Beschaffung von Kontrastmitteln

    Ein solcher Vertrag liegt hier jeweils vor, wenn die Ag als öffentliche Auftraggeberin (siehe oben (1)) Kontrastmittel bei der Bg oder anderen Lieferanten - und zwar direkt (durch Weiterleitung der Verordnung), wie die Ag selbst vorträgt - bestellt und der Lieferant sich verpflichtet, die Kontrastmittel gegen Bezahlung durch die Ag zu liefern (vgl. auch zu entsprechenden Rahmenvereinbarungen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010, L 21 KR 11/09 SFB).

    Soweit die vertragsärztlichen Verordnungen über Kontrastmittel nicht ohnehin der Ag zuzurechnen sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010, L 21 KR 11/09 SFB), ist es im Rahmen des Vergaberechts jedenfalls grundsätzlich.

    Entscheidend ist vorliegend, dass die Ag sich den Bedarf an Kontrastmitteln, wie er von den Vertragsärzten gefordert wird, zu eigen macht, da sie sich gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet sieht, die Ärzte mit den verordneten Kontrastmitteln zu versorgen, und unter den möglichen Lieferanten einen auswählt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010, L 21 KR 11/09 SFB).

    Der Antragsbefugnis steht auch nicht entgegen, dass das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden hat, dass Kontrastmittellieferungen auch PZN-weise ausgeschrieben werden dürfen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2009, L 21 KR 45/09 SFB; Beschluss vom 27. Mai 2010, L 21 KR 11/09 SFB).

    a) Die ASt hat gemäß § 97 Abs. 1 GWB Anspruch darauf, dass die Ag die von ihr zur Versorgung der Vertragsärzte benötigten Kontrastmittel - jedenfalls soweit die Versorgung unter den bisherigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden soll - in einem förmlichen Vergabeverfahren beschafft (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010, L 21 KR 11/09 SFB).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Dass Krankenkassen zum Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen keiner speziellen Ermächtigung bedürften, hätten das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 27. Mai 2010 - L 21 KR 11/09 SFB) und das Sozialgericht Mannheim (Beschluss vom 1. Dezember 2016 - S 11 KR 3428/16 ER) bereits entschieden.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18

    Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch

    Bei den vorliegend in Rede stehenden Kontrastmitteln handelt es sich um Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, die von der Vertriebsbindung über die Apotheken ausgenommenen sind und durch pharmazeutische Unternehmer und Großhändler - wie die Klägerin - direkt an Ärzte abgeben werden dürfen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AMG; vgl. Bundeskartellamt Bonn, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 - juris, Rn. 2; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010 - L 21 KR 11/09 SFB - juris, Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 16 KR 868/18

    Vergütungsanspruch von Großhändlern für die Belieferung von Ärzten mit

    Dies folgt schon aus der Einbeziehung des Großhandels in die Ausschreibung, weil dieser nicht zu den pharmazeutischen Unternehmen im Sinne des § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V zählt (LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2010 - L 21 KR 11/09 SFB -, juris Rn. 25).
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