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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER (https://dejure.org/2010,11285)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER (https://dejure.org/2010,11285)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - L 11 B 16/09 KA ER (https://dejure.org/2010,11285)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 11 B 7/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    a) Soweit es den Streitwert für die Erteilung einer Zweigpraxisgenehmigung anlangt, hat der Senat im Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -) ausgeführt:.

    Insoweit wäre unter Berücksichtigung der von den Antragstellern für die Zweigpraxis mitgeteilten Sprechstundenzeiten (freitags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr) sowie der dort angebotenen Leistungen (augenärztliche Sprechstunde) der Streitwert - im Hauptsacheverfahren - auf 60.000,00 EUR (5.000,00 EUR je Quartal x 12 Quartale) festzusetzen (hierzu Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -).

    Soweit der Senat im Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA - einen Streitwert von 60.000,00 EUR bei einem avisierten Sprechstundenvolumen von zehn Stunden/wöchentlich angesetzt hat und die Antragsteller lediglich sieben Stunden anbieten, rechtfertigt dies noch keinen Abschlag, da die insoweit maßgebende Schätzung naturgemäß schon dem Grunde nach mit Unsicherheiten verbunden ist und sich insoweit einer mathematischen Berechnung entzieht.

    Im Übrigen trägt die Bezugnahme im Streitwertkatalog auf Wenner/Bernard schon deswegen nicht, weil diese Autoren für den um eine Zweigpraxisgenehmigung geführten Rechtsstreit einen Streitwert von 15.000,00 EUR vorschlagen, hierzu indessen keinerlei Begründung geben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - und vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    a) Soweit es den Streitwert für die Erteilung einer Zweigpraxisgenehmigung anlangt, hat der Senat im Beschluss vom 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -) ausgeführt:.

    Im Übrigen trägt die Bezugnahme im Streitwertkatalog auf Wenner/Bernard schon deswegen nicht, weil diese Autoren für den um eine Zweigpraxisgenehmigung geführten Rechtsstreit einen Streitwert von 15.000,00 EUR vorschlagen, hierzu indessen keinerlei Begründung geben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14.06.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - und vom 17.12.2009 - L 11 B 7/09 KA -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Das dem zugrundeliegende wirtschaftliche Interesse lässt sich nicht präzisieren (vgl. Senat, Beschluss vom 19.05.2009 - L 11 B 10/09 KA ER - zur defensiven Konkurrentenklage).

    Anderes mag dann gelten, wenn eine befristete Teilnahmeform im Streit steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.05.2009 - L 11 B 10/09 KA ER - und 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Angesichts des sonach vorhandenen, indessen nicht bestimmbaren wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller am Betreiben der Zweigpraxis ist der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR im Wege der Schätzung angemessen zu erhöhen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).

    Anderes mag dann gelten, wenn eine befristete Teilnahmeform im Streit steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.05.2009 - L 11 B 10/09 KA ER - und 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).

  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren (für Zulassungssachen: BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -) läge dem die Prämisse zu Grunde, dass die Antragsteller die Zweigpraxis vornehmlich nicht zwecks Gewinnerzielung sondern ganz überwiegend aus altruistischen Gründen betreiben wollen.

    Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren (für Zulassungssachen: BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -) läge dem die Prämisse zu Grunde, dass die Antragsteller die Zweigpraxis vornehmlich nicht zwecks Gewinnerzielung sondern ganz überwiegend aus altruistischen Gründen betreiben wollen.

    Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 34/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Der Katalog ist ohnehin unvollständig und damit wenig brauchbar, wenn lediglich punktuelle Entscheidungen zu einzelnen Komplexen aufgegriffen werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2006 - L 10 B 34/06 KA-).
  • BVerwG, 25.08.2000 - 11 B 28.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Geht es um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. SG Dresden, Beschluss vom 15.07.2004 - S 11 KA 279/04 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA -).
  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Ausgehend hiervon hat das BSG im Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - dargelegt, dass der Wert der Beschwer für die das Rechtsmittelverfahren zwecks Verteidigung ihres Bescheides betreibende Kassenärztlichen Vereinigung (KV) spiegelbildlich zur Beschwer des Klägers im Verfahren vor dem Sozialgericht und deshalb nach denselben Grundsätzen zu bestimmen ist.
  • BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09
    Ungeachtet dessen hat das Bundessozialgericht (BSG) hierzu im Hinblick auf Besonderheiten des Leistungserbringerrechts des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeführt (Beschluss vom 19.06.1992 - 6 RKa 40/93 -):.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Bayern, 25.04.2005 - L 12 B 203/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - L 11 (10) KA 36/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2007 - L 10 B 39/06
  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

  • LSG Thüringen, 12.03.2004 - L 4 B 15/01
  • LSG Bayern, 09.12.2004 - L 12 B 202/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 80/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Da dieser offenkundig zu niedrig ist, kann er im Wege der Schätzung angemessen erhöht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 ER -).

    In Anlehnung an den in Zulassungssachen für die Streitwertbestimmung zu Grunde zu legenden Zeitraum von drei Jahren (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B -, Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 ER -), ergäbe sich ein Streitwert von 12 Quartalen x 5.000,00 EUR = 60.000,00 EUR.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Senat setzt den Streitwert daher in Fällen, in denen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren um den Sofortvollzug einer Zweigpraxisgenehmigung gestritten wird, grundsätzlich mit 20.000,00 EUR fest (vgl. Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - L 11 KA 66/17

    Streitwertbeschwerde

    Da die Bedeutung der Klage erkennbar über diesem Wert liegt, ist der Streitwert angemessen zu erhöhen (vgl. Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER -).

    Soweit die Beschwerdeführerin auf den Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit (abgedruckt für 2009 z.B. bei Jansen, SGG, 4. Auflage, 2012, S. 1627 ff.) Bezug nimmt, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass dieses von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte verantwortete und als "Empfehlung" titulierte Werk mit Art. 97 Abs. 1 GG i.V.m. § 25, 26 Deutsches Richtergesetz kollidiert und insoweit rechtswidrig sein dürfte (hierzu Senat, Beschluss vom 13.09.2016 - L 11 KA 78/15 - Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER - vertiefend Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 3. Auflage, 2017, § 21 Rn. 170 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Soweit die Beschwerdeführerin auf den Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit (abgedruckt für 2009 z.B. bei Jansen, SGG, 4. Auflage, 2012, S. 1627 ff.) Bezug nimmt, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass dieses von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte verantwortete und als "Empfehlung" titulierte Werk mit Art. 97 Abs. 1 GG i.V.m. § 25, 26 Deutsches Richtergesetz kollidiert und insoweit rechtswidrig sein dürfte (hierzu Senat, Beschluss vom 13.09.2016 - L 11 KA 78/15 - Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER - vertiefend Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 3. Auflage, 2017, § 21 Rn. 170 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 94/14

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen die einem

    In einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen Zweipraxisgenehmigung ist der Streitwert auf 20.000,00 EUR festzusetzen (hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Soweit der Beschwerdeführer auf den Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit (abgedruckt für 2009 z.B. bei Jansen, SGG, 4. Auflage, 2012, S. 1627 ff.) Bezug nimmt, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass dieses von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte verantwortete und als "Empfehlung" titulierte Werk mit Art. 97 Abs. 1 GG i.V.m. § 25, 26 Deutsches Richtergesetz kollidiert und insoweit rechtswidrig sein dürfte (hierzu Senat, Beschluss vom 13.09.2016 - L 11 KA 78/15 - Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER - vertiefend Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 3. Auflage, 2017, § 21 Rn. 170 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen erteilte

    In einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen Zweipraxisgenehmigung ist der Streitwert auf 20.000,00 EUR festzusetzen (hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - L 11 KA 57/18

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Da die Bedeutung der Klage erkennbar über diesem Wert liegt, ist der Streitwert angemessen zu erhöhen (vgl. Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER -).
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