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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08   

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https://dejure.org/2009,18944
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08 (https://dejure.org/2009,18944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.08.2009 - L 7 AS 11/08 (https://dejure.org/2009,18944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. August 2009 - L 7 AS 11/08 (https://dejure.org/2009,18944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Eigentum über ein Haus mit einer Wohnfläche von über 130 qm; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei einem Sparguthaben von über 42.000 Euro und zusätzlichem Eigentum über ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Wann von einer "besonderen Härte" der Verwertung auszugehen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, wobei maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.05.2007, Az.: B 11b AS 37/06 R).

    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensbestandteile, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, sei es, dass Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder dass z. B. ein Grundstück infolge sinkender Immobilienpreise über den Marktwert hinaus belastet ist (BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R, BSGE 97, 203; Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243) ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl. I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl - nicht nur beschränkt auf die Bedarfsgemeinschaft - angebracht ist (BSG a.a.O.).

    aa) Wann von einer "besonderen Härte" im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243).

    Es sind also nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (zum Vorstehenden wieder: BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243).

    Denn von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung ist auszugehen, wenn der auf dem Markt erzielbare Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum "wirklichen Wert" steht (BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Bei dem Begriff der angemessenen Größe handele es sich entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Überprüfung unterliege (Hinweis auf BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R, BSGE 97, 203).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R, BSGE 97, 203; Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243) ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl. I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl - nicht nur beschränkt auf die Bedarfsgemeinschaft - angebracht ist (BSG a.a.O.).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des BSG ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (BSG a.a.O. unter Hinweis auf das Recht der Arbeitslosenhilfe - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17.12.2002, B 7 AL 126/01 R, sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10).

    Das BSG hat dort aber weiter ausgeführt, dass die Gesetzgebung mit § 12 SGB II die Berücksichtigung von Vermögen im Wesentlichen wie im bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe habe regeln wollen; dort sei ein Familienheim in Anlehnung an die Vorschriften des II. WoBauG mit einer Größe von 130 qm als angemessen angesehen worden (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG, SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr 24).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des BSG ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (BSG a.a.O. unter Hinweis auf das Recht der Arbeitslosenhilfe - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17.12.2002, B 7 AL 126/01 R, sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 44/08 B

    Hartz IV: Die Schüler-Monatskarte braucht die ARGE nicht zu ersetzen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Auch ein ablehnender Bescheid, der auf einen erneuten Antrag ergeht, wird nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens; eine analoge Anwendung des § 96 SGG kommt nicht in Betracht (BSG, Beschluss vom 19.09.2008, B 14 AS 44/08 B, Juris).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Der angefochtene Bescheid hat sich für die von einem auf diesen neuen Antrag ergangenen neuen Bescheid erfasste Zeit erledigt gemäß § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X, vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 12/06 R, SozR 4-3500 § 21 Nr. 1).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des BSG vom 15.04.2008 (B 14/7b AS 34/06 R, SozR 4-4200 § 12 Nr. 10).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 11/08
    Der Bescheid über Folgezeiträume wird im Grundsicherungsrecht entgegen der Rechtsauffassung des SG regelmäßig nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemäß § 96 Abs. 1 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 9/06 R, SozR 4-4300 § 428 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - L 12 AS 58/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dieses Risiko der Arbeitslosigkeit ist kein Umstand der bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffen ist, sondern das dort regelmäßig realisierte Risiko (LSG NRW, Urteil vom 27.08.2009, Az.: L 7 AS 11/08).
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