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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99 (https://dejure.org/2000,11418)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.2000 - L 17 U 232/99 (https://dejure.org/2000,11418)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 2000 - L 17 U 232/99 (https://dejure.org/2000,11418)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Eine solche Tätigkeit ist nämlich insbesondere auch dann nicht gegeben, wenn ein Verletzter als Unternehmer oder wie ein Unternehmer (unternehmerähnlich) tätig ist (vgl. BSG, Ur teil vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - m.w.N.; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

    Ein Unternehmen i.S. der gesetzlichen Unfallversicherung setzt zwar eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl. inbesondere BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

    Ebenso wie bei einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit i.S. des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO bzw. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht alle Merkmale eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses erfüllt zu sein brauchen, müssen aber auch bei einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht alle Merkmale des Unternehmerbegriffs vorliegen (BSG a.a.O.; s.a. BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O.), wie z.B. eine planmäßige für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. mit Hinweis auf BSGE 42, 126, 128).

    Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild der Tätigkeit diese wie ein Beschäftigter oder wie ein Unternehmer ausgeübt wurde (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16).

    Für die Wertung einer Tätigkeit als unternehmerähnlich ist es mithin - wie auch bei einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit - unerheblich, ob sie unentgeltlich ausgeübt wurde oder nicht (s.a. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Eine solche Tätigkeit ist nämlich insbesondere auch dann nicht gegeben, wenn ein Verletzter als Unternehmer oder wie ein Unternehmer (unternehmerähnlich) tätig ist (vgl. BSG, Ur teil vom 27.10.1987 - 2 RU 9/87 - m.w.N.; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

    Ebenso wie bei einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit i.S. des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO bzw. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht alle Merkmale eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses erfüllt zu sein brauchen, müssen aber auch bei einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht alle Merkmale des Unternehmerbegriffs vorliegen (BSG a.a.O.; s.a. BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O.), wie z.B. eine planmäßige für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten und die Risikotragung (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. mit Hinweis auf BSGE 42, 126, 128).

    Sofern eine Vergütung nicht vereinbart oder sogar ausgeschlossen war, handelt es sich um die Besorgung eines Auftrags nach § 662 BGB mit Werkvertragscharakter (BSG, Urteil vom 27.10.1987 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Wesentlich für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnis ses ist die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, dessen Weisungsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es durch vertraglich vereinbarte Weisungsgebundenheit oder durch Eingliederung des Arbeitenden in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl. BSGE 59, 284, 286 = SozR 2200 § 539 Nr. 114 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R -).

    Zu den typusbildenden Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung, die nicht sämtlich gleichzeitig vorliegen müssen, gehört zunächst das Anordnungsrecht des Unternehmers bezüglich Zeit und Art der Arbeitsausführung sowie der Umstand, daß es sich um ein auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegtes Verhältnis handelt (BSG SozR 3- 2200 § 539 Nr. 40; BSG, Urteil vom 27.06.2000 a.a.O.; vgl. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar -, Stand: 03/2000, Rdnr. 6.3 zu § 2 SGB VII m.w.N.).

    Dabei sind neben der Stärke der verwandtschaftlichen Beziehungen die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeit dauer der vorgesehenen Tätigkeit (vgl. zu allem Vorstehenden auch BSG, Urteil vom 27.06.2000 a.a.O.).

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vor genommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234; Brackmann/Wiester a.a.O., § 2 Rdnr. 855 ff.).

    In dem vom BSG am 21.08.1991 - 2 RU 2/91 - entschiedenen Fall ist Versicherungsschutz eines Verletzten, der in seiner Freizeit einem Bauherrn, dessen Ehefrau als Schwester seiner Ehefrau seine Schwägerin war - insofern lag also die gleiche familiäre Konstellation vor wie im vorliegenden Fall - beim Anstreichen des Hauses geholfen hatte, Versicherungsschutz bejaht worden, weil seine Mithilfe arbeitnehmerähnlich gestaltet und nicht wesentlich durch seine besonderen familiären Beziehungen geprägt gewesen sei.

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Auch schließt Verwandtschaft bei Freundschafts- oder Gefälligkeitsdiensten einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO bzw. § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII nicht von vornherein aus (BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 55 und 134; BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1; BSG SozR 3- 2200 § 548 Nr. 20 m.w.N.).

    Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, um so eher scheint die Annahme gerechtfertigt, daß es sich um Gefälligkeitsdienste handelt, die ihr Gepräge allein durch die familiären Beziehungen erhalten und deshalb nicht mehr als arbeitnehmerähnlich angesehen werden können (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 m.w.N.).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Nach der zu § 539 Abs. 2 RVO a.F. ergangenen und auch hier heranzuziehenden ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt dieser Versicherungsschutz voraus, daß - selbst wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt - eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. z.B. BSGE 5, 168, 174; 14, 1, 4; 15, 292, 294; 17, 211, 216; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 55, 66, 93, 119; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn. 15, 16; Brackmann/Wiester, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl., § 2 Rdnr. 804; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, 4. Aufl., § 2 Rdnr. 640; Ricke in Kasseler Kommentar, § 2 SGB VII, Rdnrn. 104 ff.; Bereiter-Hahn/Mehrtens a.a.O., § 2 Rdnr. 34 ff.).

    Grundsätzlich entfällt der Versichersschutz auch nicht bei Freundschafts- und Gefälligkeitsdiensten (BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55; Brackmann/Wiester a.a.O., § 2 Rdnr. 827).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Wesentlich für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnis ses ist die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, dessen Weisungsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es durch vertraglich vereinbarte Weisungsgebundenheit oder durch Eingliederung des Arbeitenden in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl. BSGE 59, 284, 286 = SozR 2200 § 539 Nr. 114 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R -).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 3/97 R

    Unfallversicherungsschutz - Beschäftigungsverhältnis - Tagesmutter - Tagespflege

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Zu den typusbildenden Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung, die nicht sämtlich gleichzeitig vorliegen müssen, gehört zunächst das Anordnungsrecht des Unternehmers bezüglich Zeit und Art der Arbeitsausführung sowie der Umstand, daß es sich um ein auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegtes Verhältnis handelt (BSG SozR 3- 2200 § 539 Nr. 40; BSG, Urteil vom 27.06.2000 a.a.O.; vgl. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar -, Stand: 03/2000, Rdnr. 6.3 zu § 2 SGB VII m.w.N.).
  • BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58

    Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Nach der zu § 539 Abs. 2 RVO a.F. ergangenen und auch hier heranzuziehenden ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt dieser Versicherungsschutz voraus, daß - selbst wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt - eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. z.B. BSGE 5, 168, 174; 14, 1, 4; 15, 292, 294; 17, 211, 216; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 55, 66, 93, 119; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn. 15, 16; Brackmann/Wiester, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl., § 2 Rdnr. 804; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, 4. Aufl., § 2 Rdnr. 640; Ricke in Kasseler Kommentar, § 2 SGB VII, Rdnrn. 104 ff.; Bereiter-Hahn/Mehrtens a.a.O., § 2 Rdnr. 34 ff.).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84

    Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - L 17 U 232/99
    Wesentlich für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnis ses ist die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber, dessen Weisungsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es durch vertraglich vereinbarte Weisungsgebundenheit oder durch Eingliederung des Arbeitenden in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl. BSGE 59, 284, 286 = SozR 2200 § 539 Nr. 114 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6; BSG Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R -).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 53/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

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