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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10 KL   

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https://dejure.org/2011,6007
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10 KL (https://dejure.org/2011,6007)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2011 - L 16 KR 668/10 KL (https://dejure.org/2011,6007)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - L 16 KR 668/10 KL (https://dejure.org/2011,6007)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04

    Forderungserlass - Unbilligkeit der Einziehung - maßgeblicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10
    Entsprechend dieser finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist auch im Rahmen des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV (nur) eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierenden Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BSGE 83, 292; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04) und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und dann in einem zweiten Schritt das Ermessen hinsichtlich des Erlasses auszuüben (so allerdings wohl von Boetticher in jurisPK - SGB IV, § 76 Rdnr. 31).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10
    Diese Vorschrift entspricht § 227 Abgabenordnung (AO), zu deren Vorgängervorschrift (§ 131 AO) der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes BVerwGE 39, 355) entschieden hatte, dass der Begriff der Unbilligkeit nicht losgelöst vom Ermessen der Behörde zu beurteilen sei.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1369/07

    (Erlass von hinterzogener Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10
    Die Entscheidung über den Erlass ist also eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. BFH, Urteil vom 03.02.2010 - II R 25/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2011 - 1 K 1369/07).
  • BFH, 04.02.2010 - II R 25/08

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10
    Die Entscheidung über den Erlass ist also eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. BFH, Urteil vom 03.02.2010 - II R 25/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2011 - 1 K 1369/07).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 16 KR 668/10
    Entsprechend dieser finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist auch im Rahmen des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV (nur) eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierenden Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BSGE 83, 292; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04) und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und dann in einem zweiten Schritt das Ermessen hinsichtlich des Erlasses auszuüben (so allerdings wohl von Boetticher in jurisPK - SGB IV, § 76 Rdnr. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - L 33 R 604/16

    Sozialversicherungsrecht: Nachversicherung von vormaligen Beamten in der

    Entsprechend ist auch im Rahmen des § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB IV (nur) eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BSGE 83, 292; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2005, L 8 AL 4537/04; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27. Oktober 2011, L 16 KR 668/10 KL, und vom 28. Mai 2013, L 18 KN 138/12, alle juris) und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und danach in einem zweiten Schritt das Ermessen auszuüben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 18 KN 138/12
    Entsprechend dieser finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - entgegen der Annahme des SG - auch im Rahmen des § 76 Abs. 2 S 1 Nr. 3 SGB IV eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung zu treffen (BSGE 83, 292; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005, Az L 8 AL 4537/04; LSG NRW, Urteil vom 27.10.2011, Az L 16 KR 668/10 KL, Rdnr 18) und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und danach in einem zweiten Schritt das Ermessen auszuüben (so allerdings wohl: von Boetticher in jurisPK, SGB IV, § 76 Rdnr 31).
  • SG Hamburg, 19.08.2020 - S 44 AL 285/18
    Entsprechend dieser finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist auch im Rahmen des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IV eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung zu treffen (BSGE 83, 292; Landessozialgericht ( LSG ) Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04 - LSG NRW, Urteil vom 27.10.2011 - L 16 KR 668/10 KL - Rz.18) und nicht zunächst der unbestimmte Rechtsbegriff der Unbilligkeit zu bestimmen und danach in einem zweiten Schritt das Ermessen auszuüben (LSG NRW, Urteil vom 28.5.2013 - L 18 KN 138/12 - Rz. 18, juris; anders wohl: von Boetticher in jurisPK, SGB IV, § 76 Rz. 31).
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