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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,6072
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11 NZB (https://dejure.org/2011,6072)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11 NZB (https://dejure.org/2011,6072)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - L 19 AS 1311/11 NZB (https://dejure.org/2011,6072)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 17/10 R

    Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - keine Übernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11
    Des weiteren ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit, die interne Handlungsanweisungen darstellen, zwar bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie z.B. dem Begriff der "besonderen Härte", als Auslegungshilfe herangezogen werden können, solche Durchführungsanweisungen bei Verstoß gegen höherrangiges Recht aber keine bindende Wirkung haben (BSG, Urteil vom 09.08.2011 - B 11 AL 17/10 R = juris Rn 19).

    Auch aus einer auf einer internen Dienstanweisung beruhenden Verwaltungsübung, die nicht dem geltenden Recht entspricht, kann ein Leistungsberechtigter keine Rechte herleiten, auch keinen Anspruch auf etwaige Gleichbehandlung mit anderen nach der Dienstanweisung abgewickelten Fällen (BSG, Urteil vom 09.08.2011 - B 11 AL 17/10 R = juris Rn 19).

  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall begründet keine Divergenz i.S.v. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG (vgl. BSG Beschluss vom 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B = juris Rn 11 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11
    In einem solchen Fall wird eine Klärungsbedürftigkeit nur angenommen, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschlüsse vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B -, vom 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B - und vom 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung bei außer Kraft getretenem Recht im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11
    In einem solchen Fall wird eine Klärungsbedürftigkeit nur angenommen, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschlüsse vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B -, vom 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B - und vom 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11
    In einem solchen Fall wird eine Klärungsbedürftigkeit nur angenommen, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschlüsse vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B -, vom 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B - und vom 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 349/11
    Auch wirkt die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage nicht nach (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - L 19 AS 1311/11 NZB - juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2011 - L 13 AS 23/12
    Auch ist nicht ersichtlich, dass eine erhebliche Anzahl von Fällen auf der Grundlage des § 26 Abs. 4 SGB II a. F. noch zu entscheiden wären, sodass nur noch das Individualinteresse des Klägers berührt ist (vgl. auch LSG Essen, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - L 19 AS 1311/11 NZB - zitiert nach juris).
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