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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 20/01   

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https://dejure.org/2001,12342
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 20/01 (https://dejure.org/2001,12342)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.11.2001 - L 5 KR 20/01 (https://dejure.org/2001,12342)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. November 2001 - L 5 KR 20/01 (https://dejure.org/2001,12342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Erstattung und auf Freistellung von Kosten, die auf Grund ärztlicher Behandlung durch einen nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 20/01
    Der Wirksamkeitsnachweis einer von einem solchen Arzt angewandten, nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vergl. Urteil vom 28.03.2000, Az B 1 KR 11/98 R, SozR 3-2500 § 135 SGB V Nr. 14 mit weiteren Nachweisen) nicht durch ein ärztliches Gutachten geführt werden.
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 20/01
    Ob eine derartige positive Empfehlung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nunmehr aufgrund der Aufforderung durch Dr. B ... erfolgt, ist für die Entscheidung dieses Rechtsstreits unerheblich, weil nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 08.02.2000, B 1 KR 18/99 B, SozR 3-2500 § 135 SGB V Nr. 12) diese positive Empfehlung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der betreffenden Leistungen vorgelegen haben muss.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige

    Diese Umstände beruhen nämlich gerade auf der Prämisse, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt; sie sind damit nicht geeignet eine entsprechende Qualifizierung überhaupt zu begründen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. September 2001 - L 5 KR 20/01 - und vom 23. Januar 2013 - L 7 R 78/11).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2021 - L 4 BA 5/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Masseur und

    Diese Umstände beruhen nämlich gerade auf der Prämisse, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt; sie sind damit nicht geeignet eine entsprechende Qualifizierung überhaupt zu begründen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. September 2001 - L 5 KR 20/01 - und vom 23. Januar 2013, L 7 R 78/11).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 BA 15/18

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Honorararzt

    Diese Umstände beruhen nämlich gerade auf der Prämisse, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt; sie sind damit nicht geeignet eine entsprechende Qualifizierung überhaupt zu begründen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. September 2001 - L 5 KR 20/01; Urteil vom 23. Januar 2013, L 7 R 78/11).
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