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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,16927
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11 B ER (https://dejure.org/2011,16927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2011 - L 16 AL 60/11 B ER (https://dejure.org/2011,16927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2011 - L 16 AL 60/11 B ER (https://dejure.org/2011,16927)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11
    2. Obwohl das BSG deutlich in Frage gestellt hat, ob bei "Kurzarbeit Null" überhaupt ein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 169 Abs. 1 Nr. 3 SGB III vorliegt (vgl. Urteile vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R und B 7 AL 29/09 R) und die Frage der Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs bei "Kurzarbeit Null" im Rahmen des § 170 SGB III noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und im Übrigen auch Zweifel bestehen mögen, ob hier konjunkturelle Gründe für die Kurzarbeit bei der ASt vorliegen, spricht Folgendes für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs:.

    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Ag einen etwaigen Urlaubsanspruch der Kurzarbeiter für das Jahr 2010 nicht erst im Leistungsverfahren bei der Berechnung der Leistung für den Monat Dezember 2010 berücksichtigen durfte, sondern bei der Prüfung der Merkmals der Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls (§ 170 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III) bei der Entscheidung über die Verlängerungsanzeige der ASt hätte prüfen müssen (vgl. zum Transfer-KuG: Sächsiches LSG, Urteil vom 27.05.2010 - L 3 AL 183/07 juris Rz. 35; vgl. zum zweistufigen Verfahren nach § 173 SGB III auch BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R- ebenfalls zum Transfer-KuG).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11
    Daher war die beantragte vorläufige Anordnung zu treffen (zur Frage einer vom SG angenommenen Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/2009 und Keller in Meyer-Ladewig, SGG 9. Aufl. 2008, § 86b Rz. 31).
  • LSG Sachsen, 27.05.2010 - L 3 AL 183/07

    Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11
    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Ag einen etwaigen Urlaubsanspruch der Kurzarbeiter für das Jahr 2010 nicht erst im Leistungsverfahren bei der Berechnung der Leistung für den Monat Dezember 2010 berücksichtigen durfte, sondern bei der Prüfung der Merkmals der Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls (§ 170 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III) bei der Entscheidung über die Verlängerungsanzeige der ASt hätte prüfen müssen (vgl. zum Transfer-KuG: Sächsiches LSG, Urteil vom 27.05.2010 - L 3 AL 183/07 juris Rz. 35; vgl. zum zweistufigen Verfahren nach § 173 SGB III auch BSG, Urteil vom 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R- ebenfalls zum Transfer-KuG).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11
    2. Obwohl das BSG deutlich in Frage gestellt hat, ob bei "Kurzarbeit Null" überhaupt ein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 169 Abs. 1 Nr. 3 SGB III vorliegt (vgl. Urteile vom 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R und B 7 AL 29/09 R) und die Frage der Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs bei "Kurzarbeit Null" im Rahmen des § 170 SGB III noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und im Übrigen auch Zweifel bestehen mögen, ob hier konjunkturelle Gründe für die Kurzarbeit bei der ASt vorliegen, spricht Folgendes für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs:.
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11
    Im Übrigen spricht für das Bestehen des Anordnungsanspruchs auch, dass nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - BAGE 129, 46) Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ist, dass eine arbeits-vertragliche Arbeitspflicht für die Zeit des Urlaubswunsches besteht, woran es bei "Kurzarbeit Null" fehle (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009 - L 1 AL 103/08l-; Sächsisches LSG, Urteil vom 27.05.2010 - L 3 AL 283/07 (beide zum Transfer-KuG)).
  • SG Detmold, 23.11.2011 - S 4 AL 231/11

    Arbeitslosenversicherung

    Hiergegen hat die Klägerin am 09.02.2011 einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt, der vor dem LSG NW Erfolg hatte (Az.: S 4 AL 91/11 ER SG Detmold/L 16 AL 60/11 B ER LSG NW).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den der Verwaltungsakte der Beklagten sowie den des Eilverfahrens S 4 AL 91/11 ER/L 16 AL 60/11 B ER, die bei der Entscheidung vorgelegen haben, Bezug genommen.

    Die Beklagte durfte einen etwaigen Urlaubsanspruch der Kurzarbeiter für das Jahr 2010 nicht erst im Leistungsverfahren bei der Berechnung der Leistung für den Monat Dezember 2010 berücksichtigen, sondern hätte diesen bei der Prüfung des Merkmals der Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls (§ 170 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III) bei der Entscheidung über die Verlängerungsanzeige der Klägerin prüfen müssen (vgl. insoweit auch LSG NW Beschluss vom 28.03.2011 - L 16 AL 60/11 B ER).

    Die Rechtsauffassung der Beklagten, mit der maßgeblichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - BAGE 129, 46) sei (lediglich) eine arbeitsrechtliche Entscheidung getroffen worden, die die sozialrechtliche Regelung des § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III nicht verdränge, hält das Gericht - ebenso wie das LSG NW (vgl. Beschluss vom 28.03.2011 - L 16 AL 60/11 B ER) - nicht für zutreffend.

  • SG Würzburg, 16.04.2021 - S 7 AL 59/21

    Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung nach Insolvenzantrag

    Grundsätzlich begründen schon die Risiken durch die Nichtgewährung von Leistungen (Kurzarbeitergeld) für die Liquidität eines Unternehmens und damit auch die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer einen Anordnungsgrund (in diesem Sinne wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2011, Az.: L 16 AL 60/11 B ER, Rn. 16).
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