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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17 (https://dejure.org/2019,22502)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17 (https://dejure.org/2019,22502)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2019 - L 19 AS 1096/17 (https://dejure.org/2019,22502)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 3 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Liegt eine dauerhafte und ernstliche (nicht nur gegenüber der Beklagten vorgeschobene) Weigerung der Miterben vor, kann von einer Verwertungsmöglichkeit des Grundstückes durch freihändigen Verkauf innerhalb eines absehbaren Zeitrahmens nicht ausgegangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Diesen Anspruch hat der Kläger als Leistungsberechtigter grundsätzlich zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit einzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Es besteht auch kein tatsächliches Verwertungshindernis im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II. Ein solches kann nicht angenommen werden, da der Kläger im streitbefangenen Zeitraum seinerseits an der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht interessiert gewesen ist und den Auseinandersetzungsanspruch nicht ernstlich geltend gemacht hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Ein weitergehender Schutz von Vermögen, das nicht die (frühere) eigene wirtschaftliche Position des Leistungsberechtigten widerspiegelt, ist nicht gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Sofern eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung an der Weigerung eines Miterbens scheitert, bleibt für einem Leistungsberechtigten wie für jeden anderen ökonomisch handelnden Marktteilnehmer keine andere wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit der Verwertung des Erbteils als die streitige Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Regelungen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Beurteilung der Angemessenheit von der Gesamtwohnfläche eines Hauses und nicht nur der vom Eigentümer bewohnten Fläche auszugehen (Urteile vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R m.w.N., vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R, vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R und vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R), es sei denn, diese sind eigentumsrechtlich verselbständigt oder auf sonstige Weise einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer entzogen (vgl. Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II , 01/16, § 12 SGB II, Rn 432 m.w.N.).

    Dies folgt aus dem Zweck der Regelung des § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II -dem Schutz der eigenen Wohnung im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses des Wohnens und als räumlicher Lebensmittelpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R m.w.N.).

    Solange eine Teilung des Eigentums - wie im vorliegenden Fall - nicht vorliegt, ist ein Hausgrundstück deshalb in seiner Gesamtheit zu bewerten und muss für die Beurteilung der Angemessenheit auf die gesamte Wohnfläche eines Hauses und nicht nur auf die von der Grundsicherungsleistungen beanspruchenden Person selbst bewohnte Fläche abgehoben werden (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt sei, könne für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen sei, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abgestellt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89; LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011 - L 7 AS 79/08; SG Detmold, Urteil vom 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Beurteilung der Angemessenheit von der Gesamtwohnfläche eines Hauses und nicht nur der vom Eigentümer bewohnten Fläche auszugehen (Urteile vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R m.w.N., vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R, vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R und vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R), es sei denn, diese sind eigentumsrechtlich verselbständigt oder auf sonstige Weise einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer entzogen (vgl. Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II , 01/16, § 12 SGB II, Rn 432 m.w.N.).

    Die vom Sozialgericht zitierte Rechtsprechung, wonach für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen i.S.v. § 12 SGB II ist, nur auf den ideellen Miteigentumsanteil im Verhältnis zur tatsächlich bewohnten Wohnfläche abzustellen sei (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R), ist vorliegend nicht einschlägig.

  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Nachdem der Beklagte bereits geleistet hat und mithin nicht erneut zur Leistung verurteilt werden kann und der Kläger keine höheren Leistungen als bewilligt begehrt, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss statt Darlehen) verändert werden (BSG, Urteil vom 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R m.w.N.).

    Ein Aspekt der tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist (BSG, Urteil vom 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R m.w.N.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R - m.w.N.) handelt es sich bei dem Begriff "besondere Härte" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt sei, könne für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen sei, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abgestellt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89; LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011 - L 7 AS 79/08; SG Detmold, Urteil vom 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Beurteilung der Angemessenheit von der Gesamtwohnfläche eines Hauses und nicht nur der vom Eigentümer bewohnten Fläche auszugehen (Urteile vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R m.w.N., vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R, vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R und vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R), es sei denn, diese sind eigentumsrechtlich verselbständigt oder auf sonstige Weise einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer entzogen (vgl. Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II , 01/16, § 12 SGB II, Rn 432 m.w.N.).
  • SG Detmold, 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12

    Angemessenheit einer Wohnfläche nach SGB II bei Eigentum am Hausgrundstück

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt sei, könne für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen sei, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abgestellt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89; LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011 - L 7 AS 79/08; SG Detmold, Urteil vom 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Beurteilung der Angemessenheit von der Gesamtwohnfläche eines Hauses und nicht nur der vom Eigentümer bewohnten Fläche auszugehen (Urteile vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R m.w.N., vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R, vom 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R und vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R), es sei denn, diese sind eigentumsrechtlich verselbständigt oder auf sonstige Weise einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer entzogen (vgl. Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II , 01/16, § 12 SGB II, Rn 432 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 7 AS 79/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt sei, könne für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen sei, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abgestellt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89; LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011 - L 7 AS 79/08; SG Detmold, Urteil vom 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15).
  • SG Karlsruhe, 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
    Wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt sei, könne für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen sei, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abgestellt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89; LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011 - L 7 AS 79/08; SG Detmold, Urteil vom 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.09.2017 - L 4 AS 138/12

    Verwertbarkeit eines Hausgrundstücks bei der Bewilligung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen

    Diesen Anspruch hat ein Leistungsberechtigter grundsätzlich zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit als Vermögensgegenstand einzusetzen (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).

    In einem solchen Fall besteht die Verfügungsbeschränkung des § 2033 Abs. 2 BGB (keine Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen) als rechtliches Hindernis für eine Verwertbarkeit uneingeschränkt und auf unabsehbare Zeit (vgl. hierzu BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - L 6 AS 66/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt; ob von einer besonderen Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6, 2. Alt SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; maßgebend sind dabei nur außergewöhnliche Umstände, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden; demnach setzt § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II voraus, dass die Umstände dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte; es sind nur besondere, bei anderen Leistungsberechtigten regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (BSG, Urteil vom 30.08.2017, B 14 AS 30/16 R; Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2019, L 21 AS 529/18; dass., Urteil vom 28.03.2019, L 19 AS 1096/17).
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