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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03 (https://dejure.org/2004,12196)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.2004 - L 11 KA 165/03 (https://dejure.org/2004,12196)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2004 - L 11 KA 165/03 (https://dejure.org/2004,12196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von vertragszahnärztlichen Honorar; Rückforderung im Rahmen der sachlich-rechnerischen Berichtigung; Rechtswidrigkeit von Honorarbescheiden; Vorläufigkeit von Honorarbescheiden; Verjährung des Anspruchs auf sachlich-rechnerische Berichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 11 KA 226/01

    Auswirkungen des Fremdkassenausgleichs auf einen Honoraranspruch eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Ebenso wie §§ 45 Abs. 2 Satz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte, 34 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (vgl. hierzu BSGE 89, 62, 66; BSGE 89, 90, 93 f.) gibt auch diese Bestimmung den KZVen ein umfassendes Recht zur Berichtigung rechtswidriger bzw. rechtswidrig gewordener Honorarbescheide unabhängig davon, in wessen Verantwortungsbereich der jeweilige Fehler liegt (vgl. bereits Senat, Urteil vom 08.10.2003 - Az L 11 KA 226/01 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Zum anderen darf sich die Vorläufigkeit des Honorarbescheides ihrem Gegenstand nach nur auf einen begrenzten Teil bzw. einen wirtschaftlich kleineren Anteil der Honorarforderung beziehen (BSGE 89, 62, 66; Senat, Urteil vom 08.10.2003 - L 11 KA 226/01 - a.a.O.).

    Dass auch Bestimmungen des HVM zu den Gesamtumständen gehören, aus denen sich die Vorläufigkeit eines Honorarbescheides ergeben kann, hat der Senat dabei bereits mehrfach rechtskräftig entschieden (vgl. Urteile vom 05.06.2002 - Az L 11 KA 146/00 - www.sozialgerichtsbarkeit.de - sowie vom 08.10.2003 - L 11 KA 226/01 - a.a.O.).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Ebenso wie §§ 45 Abs. 2 Satz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte, 34 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (vgl. hierzu BSGE 89, 62, 66; BSGE 89, 90, 93 f.) gibt auch diese Bestimmung den KZVen ein umfassendes Recht zur Berichtigung rechtswidriger bzw. rechtswidrig gewordener Honorarbescheide unabhängig davon, in wessen Verantwortungsbereich der jeweilige Fehler liegt (vgl. bereits Senat, Urteil vom 08.10.2003 - Az L 11 KA 226/01 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 3-5535 Nr. 119 Nr. 1), wobei das BSG ausdrücklich ausgeführt, es handele sich um "die vierjährige Frist, wie sie im sonstigen Sozialrecht z.B. für die Verjährung von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen gilt" (BSGE 89, 90, 103).

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Ebenso wie §§ 45 Abs. 2 Satz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte, 34 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (vgl. hierzu BSGE 89, 62, 66; BSGE 89, 90, 93 f.) gibt auch diese Bestimmung den KZVen ein umfassendes Recht zur Berichtigung rechtswidriger bzw. rechtswidrig gewordener Honorarbescheide unabhängig davon, in wessen Verantwortungsbereich der jeweilige Fehler liegt (vgl. bereits Senat, Urteil vom 08.10.2003 - Az L 11 KA 226/01 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Zum anderen darf sich die Vorläufigkeit des Honorarbescheides ihrem Gegenstand nach nur auf einen begrenzten Teil bzw. einen wirtschaftlich kleineren Anteil der Honorarforderung beziehen (BSGE 89, 62, 66; Senat, Urteil vom 08.10.2003 - L 11 KA 226/01 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1996 - L 11 Ka 103/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    So waren bereits in den Jahren 1993 und 1994 Schiedsverfahren durchgeführt worden, bei denen die Schiedssprüche jeweils gerichtlich angefochten worden waren, sodass erst Jahre später rechtskräftige Punktwertfestsetzungen vorlagen (vgl. dazu Senatsurteile vom 17.07.1996 - Az L 11 Ka 101/95 [betreffend das Jahr 1993] und L 11 Ka 103/95 [betreffend das Jahr 1994]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1996 - L 11 Ka 101/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    So waren bereits in den Jahren 1993 und 1994 Schiedsverfahren durchgeführt worden, bei denen die Schiedssprüche jeweils gerichtlich angefochten worden waren, sodass erst Jahre später rechtskräftige Punktwertfestsetzungen vorlagen (vgl. dazu Senatsurteile vom 17.07.1996 - Az L 11 Ka 101/95 [betreffend das Jahr 1993] und L 11 Ka 103/95 [betreffend das Jahr 1994]).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in der bis zum 01.01.2002 geltenden Fassung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Während eines anhängigen Schiedsverfahrens haben es dessen Parteien aber jederzeit in der Hand, dem Schiedsamt die Entscheidung über den Verfahrensgegenstand durch anderweitige gütliche Einigung zu entziehen (BSGE 51, 58, 61; BSGE 86, 126, 131).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Wie das BSG bereits entschieden hat, ist die Degressionskürzung vor der Honorarverteilung zu berechnen und ihre Weitergabe vorrangig vor der Verteilung der Gesamtvergütung an die Vertragszahnärzte (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    In der zweiten Information wies die Beklagte zugleich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.05.2000 (Az B 6 KA 19/99 R) hin, wonach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität Vorrang gegenüber den übrigen Kriterien zur Bestimmung der Gesamtvergütung einschließlich des Kriteriums der Angemessenheit der Vergütung zukommt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 11 KA 69/02

    Festsetzung der Punktwerte für vertragszahnärztliche Leistungen nach den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
    Für diese Kontrolle gelten dieselben Maßstäbe wie für die Überprüfung der Gesamtverträge über die Gesamtvergütung oder der sie ersetzenden Schiedssprüche (vgl. dazu zuletzt mit umfassenden Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung Senat, Urteil vom 07.01.2004 - L 11 KA 69/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - L 11 KA 123/98

    Anforderungen an die Umsetzung eines Schiedsspruchs bzgl. einer Obergrenze für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03

    Ausgestaltung des Anspruchs eines zur vertragszahnärztlichen Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 146/00

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ob die Beklagte berechtigt war, bereits vorgenommene degressionsbedingte Kürzungen der Honorarsumme zugerechnet zu lassen (vgl. dazu im Einzelnen Urteile des Senates vom heutigen Tage; Az L 11 KA 147/03 - a.a.O. - und L 11 KA 165/03 - zur Veröffentlichung in www.sozialgerichtsbarkeit.de vorgesehen), kann demgegenüber an dieser Stelle dahingestellt bleiben.
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