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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 20/07 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 2010 - L 8 R 20/07 (https://dejure.org/2010,20317)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 04.12.2006 - S 3 RA 175/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 20/07
- BSG, 18.11.2010 - B 5 R 266/10 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93
Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 20/07
In diesem Rahmen kann der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf allenfalls auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41). - BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 20/07
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine solche Verweisungstätigkeit nicht schon dann zu benennen, wenn der Versicherte körperlich leichte Tätigkeiten vollschichtig nur mit weiteren Einschränkungen verrichten kann; die Benennung ist nur dann erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1996, GS 2/95, SoziR 3-2600 § 44 Nr. 8, BSG-Urteil vom 20.10.2004, B 5 RJ 48/03 R). - BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 20/07
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine solche Verweisungstätigkeit nicht schon dann zu benennen, wenn der Versicherte körperlich leichte Tätigkeiten vollschichtig nur mit weiteren Einschränkungen verrichten kann; die Benennung ist nur dann erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1996, GS 2/95, SoziR 3-2600 § 44 Nr. 8, BSG-Urteil vom 20.10.2004, B 5 RJ 48/03 R). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 2 R 271/08
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 20/07
Ferner hat der Senat die berufskundlichen Stellungnahmen des Landesarbeitsamtes Hessen vom 17.8.2009, erstellt für das Hessische Landessozialgericht (LSG) zum Az.: L 2 R 271/08, und 25.10.2009, erstellt für das SG Kassel zum Az.: S 5 R 346/05, insbesondere zum Beruf des Pförtners, in das Verfahren eingeführt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 2 R 114/10 Nur ergänzend sei angemerkt, dass in der Bundesrepublik regelmäßig die Tätigkeit einer Kinderpflegerin als Tätigkeit, die eine kürzere Ausbildung erfordert als die der Erzieherin, dem Bereich der Angelernten zuzuordnen ist (vgl. so LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 2010 L 8 R 20/07, zitiert nach juris und BAG, Urteil vom 8. Oktober 1997, 4 AZR 151/96 zur fehlenden Gleichstellung der Tätigkeiten einer Kinderpflegerin mit denjenigen einer Erzieherin).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2013 - L 2 R 575/11 Mit dem festgestellten Restleistungsvermögen kann die Klägerin jedenfalls zumutbar auf die körperlich leichten Tätigkeiten einer Pförtnerin, Telefonistin oder Bürohilfskraft verwiesen werden (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 28.04.2010 - L 8 R 20/07 -).