Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15135
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10 B ER (https://dejure.org/2010,15135)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2010 - L 20 SO 114/10 B ER (https://dejure.org/2010,15135)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - L 20 SO 114/10 B ER (https://dejure.org/2010,15135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2009 - L 20 B 56/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10
    Die Antragsgegnerin hat sich demgegenüber auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER berufen und vorgetragen, seit Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung regele § 12 Abs. 1c VAG die Höhe des hierfür zu zahlenden Beitrages, der nach Satz 6 i.V.m. Satz 4 der Vorschrift 50 vom Hundert des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung betrage.

    Anders als der erkennende Senat (Beschluss vom 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER) gehe das Sozialgericht von einer Eilbedürftigkeit der Entscheidung (Anordnungsgrund) aus; denn beim Antragsteller fielen monatliche Beitragsrückstände von rund 180, 00 EUR an, bei denen nicht klar sei, von wem sie letztlich zu tragen seien.

    Bei summarischer Prüfung sei mit dem 9. Senat des LSG NRW (Beschluss vom 18.12.2009 - L 9 B 49/09 SO ER) davon auszugehen, dass ein Anspruch auf Übernahme der (vollen) Beiträge im Basistarif bestehe; der 20. Senat des LSG NRW (Beschluss vom 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER) habe diese Frage offen gelassen und nur eine Tendenz angedeutet.

    Denn bei einer Versicherung im Basistarif darf der Beitrag nach § 12 Abs. 1c VAG den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (zu dessen Berechnung näher Beschluss des Senats vom 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER).

    § 12 Abs. 1c Satz 6, 2. HS VAG verweist damit auf § 246 i.V.m. 243 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wonach die Sozialhilfeträger nur einen ermäßigten Beitragssatz zu zahlen haben (siehe zur weiteren Berechnung auch § 232a Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Vgl. zu Einzelheiten der Berechnung Beschluss des Senats vom 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER; ferner insgesamt die Übersicht bei Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, in: info also 2009, S. 153 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - L 9 B 49/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10
    Der Antragsteller hat sich durch den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 18.12.2009 - L 9 B 49/09 SO ER bestätigt gesehen.

    Bei summarischer Prüfung sei mit dem 9. Senat des LSG NRW (Beschluss vom 18.12.2009 - L 9 B 49/09 SO ER) davon auszugehen, dass ein Anspruch auf Übernahme der (vollen) Beiträge im Basistarif bestehe; der 20. Senat des LSG NRW (Beschluss vom 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER) habe diese Frage offen gelassen und nur eine Tendenz angedeutet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2010 - L 7 B 379/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10
    c) Denn das Bestehen eines Anordnungsanspruchs kann letztlich offen bleiben, weil dem Antragsteller jedenfalls (siehe schon oben eingangs zu b) kein Anordnungsgrund i.S. eines Eilbedürfnisses für eine gerichtliche Entscheidung (vgl. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG: "zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig") zur Seite steht (so im Ergebnis ebenso für das SGB II LSG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2009 - L 7 B 196/09 AS ER und vom 05.05.2010 - L 7 B 379/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2009 - L 7 B 196/09

    Anspruch auf Zahlungsübernahme von ausstehenden Differenzbeträgen gegenüber einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10
    c) Denn das Bestehen eines Anordnungsanspruchs kann letztlich offen bleiben, weil dem Antragsteller jedenfalls (siehe schon oben eingangs zu b) kein Anordnungsgrund i.S. eines Eilbedürfnisses für eine gerichtliche Entscheidung (vgl. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG: "zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig") zur Seite steht (so im Ergebnis ebenso für das SGB II LSG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2009 - L 7 B 196/09 AS ER und vom 05.05.2010 - L 7 B 379/09 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09

    Voraussetzungen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10
    Er könne jedoch vom Gericht nicht darauf verwiesen werden, sich rechtsuntreu zu verhalten und gegen seine Pflicht zur Aufrechterhaltung seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu verstoßen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09 B ER).
  • LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09

    Sozialhilfe - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 20 SO 114/10
    Die Beigeladene ist der Ansicht, die Antragsgegnerin müsse den gesetzlich "halbierten" Beitrag des Basistarifs von monatlich 322, 90 EUR als Leistung an den Antragsteller erbringen; entsprechend habe etwa das Hessische Landessozialgericht entschieden (Beschluss vom 14.12.2009 - L 7 SO 165/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2010 - L 8 SO 28/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme von Beiträgen zur privaten

    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 - FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 9 B 49/09 SO ER -, vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 - L 20 SO 114/10 B ER -, sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 - L 8 SO 3/10 B ER - Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f 12 Abs. 1c Satz 6 VAG >; aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung - ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Specker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung - Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).

    Denn das Ruhen des Leistungsanspruchs gegenüber der privaten Krankenversicherung ende nach § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG mit Eintritt der Hilfebedürftigkeit (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010, aaO; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - L 16 AS 27/10 B ER - und Specker, aaO, Seite 217).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2011 - L 8 SO 113/10
    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 L 2 SO 2529/09 FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 L 7 SO 165/09 B ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 L 9 B 49/09 SO ER , vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ablehnend; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 L 20 SO 114/10 B ER , sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 L 8 SO 3/10 B ER ; Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f (keine Deckelung des § 32 Abs. 5 SGB XII durch § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ); aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Spekker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).

    Denn das Ruhen des Leistungsanspruchs gegenüber der privaten Krankenversicherung ende nach § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG mit Eintritt der Hilfebedürftigkeit (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010, aaO; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2010 L 16 AS 27/10 B ER und Spekker, aaO, Seite 217).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 8 SO 18/10
    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 L 2 SO 2529/09 FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 L 7 SO 165/09 B ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 L 9 B 49/09 SO ER , vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 L 20 SO 114/10 B ER , sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 L 8 SO 3/10 B ER ; Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f (keine Deckelung des § 32 Abs. 5 SGB XII durch § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ); aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Spekker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).

    Denn das Ruhen des Leistungsanspruchs gegenüber der privaten Krankenversicherung ende nach § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG mit Eintritt der Hilfebedürftigkeit (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010, aaO; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2010 L 16 AS 27/10 B ER und Spekker, aaO, Seite 217).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 20 AY 9/12

    Sozialhilfe

    Die Zulassung der Revision durch den Senat in dem Urteil vom 24.10.2011 - L 20 SO 114/10 (anhängig unter B 7 AY 1/12 R) führt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis, weil dieses Verfahren einen - noch für klärungsbedürftig - gehaltenen Sonderfall betraf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht