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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95 (https://dejure.org/2000,35378)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.09.2000 - L 5 KR 11/95 (https://dejure.org/2000,35378)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. September 2000 - L 5 KR 11/95 (https://dejure.org/2000,35378)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Die Klägerin hält darüber hinaus die Festbetragsregelung im Anschluss an den Vorlagebeschluss des BSG vom 14.06.1995 (a.a.O.) für verfassungswidrig.

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des BSG vom 14.06.1995 (aO) und dessen Urteil vom 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R - die Festbetragsregelung für verfassungswidrig hält, weil es für den Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Arzneimittelhersteller an einer gesetzlichen Grundlage fehle, braucht der Senat hierzu nicht abschließend Stellung zu nehmen.

    Von daher ist es unzutreffend, wenn die Regelung als Preisregulierung im Sinne eines dirigistischen Eingriffs in den Wettbewerb bezeichnet und die Auffassung vertreten wird, den Krankenkassen werde gleichsam die Bildung eines Preiskartells gestattet (so aber das BSG in dem Vorlagebeschluss vom 14.06.1995, a.a.O. und dem folgend das OLG Düsseldorf im Urteil vom 27.07.1999, a.a.O.).

    Die Auffassung, anders als eine prozentuale Selbstbeteiligung seien Festbeträge keine marktkonformen Mittel zur Bekämpfung der Störung im Wettbewerb, weil die Wirkweise der Festbeträge im Wesentlichen auf einer Bewertung der von den Leistungserbringern angebotenen Leistungen beruhe, da mit der Festbetragsfestsetzung für die Krankenkassen, Versicherte und Ärzte verbindlich entschieden werde, dass alle in einer Festbetraggruppe zusammengefassten Leistungen bezogen auf den verfolgten Zweck ausreichend seien (so das BSG im Vorlagebeschluss vom 14.06.1995, a.a.O., Seite 505), überzeugt nicht.

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1999 - U (Kart) 36/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Die Klägerin sieht sich in ihrer Auffassung insbesondere durch das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 27.07.1999 - U (Kart) 36/98 - bestätigt.

    Von daher ist es unzutreffend, wenn die Regelung als Preisregulierung im Sinne eines dirigistischen Eingriffs in den Wettbewerb bezeichnet und die Auffassung vertreten wird, den Krankenkassen werde gleichsam die Bildung eines Preiskartells gestattet (so aber das BSG in dem Vorlagebeschluss vom 14.06.1995, a.a.O. und dem folgend das OLG Düsseldorf im Urteil vom 27.07.1999, a.a.O.).

    Die Annahme, bei der Festbetragsfestsetzung handele es sich um die mittelbare Festsetzung der Ankaufspreise im Sinne des Art. 81 Abs. 1 lit. a EG, weil die Krankenkassen als Nachfrager der Arzneimittel durch die Festsetzung der Festpreise Einfluss auf die Preisbildungsfreiheit der Arzneimittelhersteller nähmen (so das OLG Düsseldorf im Urteil vom 27.07.1999, a.a.O., Seite 41 ff. des Urteilsumdrucks), läßt unberücksichtigt, dass die Strukturen des Arzneimittelmarktes nicht dem Marktmodell entsprechen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1995 - L 5 SKr 19/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist berührt, da die Festbeträge eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (so schon Senat im Beschluss vom 14.11.1995 - L 5 SKR 19/95 (Breithaupt 1996, 345)).

    In seinem Beschluss vom 14.11.1995 (a.a.O.) ist er - bei summarischer Prüfung - zu dem Ergebnis gelangt, es spreche viel dafür, dass die Festbetragsregelung dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.

    Eine darüber hinausgehende, missbräuchliche Aussnutzung von Marktmacht ist den Spitzenverbänden durch § 35 Abs. 5 SGB V verschlossen (Senat, Beschluss vom 14.11.1995, a.a.O.).

  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 6/92

    Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse - Beitragsermäßigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Das BSG hat mehrfach betont, dass Beitragsdifferenzierungen aus anderen als im Gesetz genannten Gründen ausscheiden (BSG SozR 3 - 2500 § 241 Nr. 1; SozR 3 - 2500 § 243 Nr. 2, 3).

    Die Belastung innerhalb der Versichertengemeinschaft wird ausschließlich nach dem Maß ihrer ökonomischen Belastbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit verteilt, so dass ein Ausgleich der bei den verschiedenen Versicherten bestehenden ungleichen Risiken nach sozialen Gesichtspunkten stattfindet und die individuellen leistungsrechtlichen Risiken bei der Beitragsgestaltung unberückstigt bleiben (vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 243 Nr. 2, 3).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Das BVerfG sieht in ständiger Rechtsprechung in der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der GKV einen Gemeinwohlbelang von hohem Rang, dem sich der Gesetzgeber nicht entziehen dürfe und der ihn gegebenenfalls sogar zum Handeln verpflichte ( BVerfGE 68, 193, 218 [BVerfG 31.10.1984 - 1 BvR 35/82]; 70, 1, 26, 29; 82, 201, 230 ) .

    Es hat mehrfach die sozialstaatliche Verantwortung des Gesetzgebers für ein funktionsfähiges Krankenversicherungssystem betont und hervorgehoben, dass Leistungserbringer, die an den Vorteilen eines von anderen finanzierten Leistungssystems teilnähmen, auch Eingriffe in ihre Preisgestaltung bei Gefährdung der finanziellen Stabilität des Systems hinzunehmen hätten ( BVerfGE 68, 193, 230 [BVerfG 31.10.1984 - 1 BvR 35/82]; 70, 1, 31; SozR 3 - 2500 § 311 Nr. 1).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Das BVerfG sieht in ständiger Rechtsprechung in der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der GKV einen Gemeinwohlbelang von hohem Rang, dem sich der Gesetzgeber nicht entziehen dürfe und der ihn gegebenenfalls sogar zum Handeln verpflichte ( BVerfGE 68, 193, 218 [BVerfG 31.10.1984 - 1 BvR 35/82]; 70, 1, 26, 29; 82, 201, 230 ) .

    Es hat mehrfach die sozialstaatliche Verantwortung des Gesetzgebers für ein funktionsfähiges Krankenversicherungssystem betont und hervorgehoben, dass Leistungserbringer, die an den Vorteilen eines von anderen finanzierten Leistungssystems teilnähmen, auch Eingriffe in ihre Preisgestaltung bei Gefährdung der finanziellen Stabilität des Systems hinzunehmen hätten ( BVerfGE 68, 193, 230 [BVerfG 31.10.1984 - 1 BvR 35/82]; 70, 1, 31; SozR 3 - 2500 § 311 Nr. 1).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Bei der Einführung der Festbetragsregelung hat der Gesetzgeber auf die Steuerungsmängel im Bereich der Arzneimittelversorung hingewiesen (Bundestags-Drucksache 11/2237, Seite 138f, 141f).

    Der Gesetzgeber wollte die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV sowie ihre Finanzierbarkeit zu vertretbaren Beitragssätzen auf Dauer sichern (Bundestags-Drucksache 11/2237, S. 191).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-147/97

    DIE ERHEBUNG VON INLANDSGEBÜHREN IN EINEM MITGLIEDSTAAT AUF IN GROSSER ZAHL IM

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Es ist nicht erforderlich, dass das Überleben des Unternehmens bedroht ist, vielmehr reicht es aus, wenn die Beibehaltung der Rechte erforderlich ist, um ihrem Inhaber die Erfüllung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu ermöglichen (EuGH, Urt.v. 23.10.1997 "Kommision/Frankreich", Slg. 1997, I - 5815 Rdnr. 59, 96; "Albany", a.a.O., Rdnr. 107; Urt.v. 10.02.2000, Rs. C -147/97 und C - 148/97, "Deutsche Post", Rdnr. 49).
  • BSG, 25.06.1991 - 1 RR 6/90

    Ermäßigung des Beitragssatzes für freiwillige Mitglieder mit Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Das BSG hat mehrfach betont, dass Beitragsdifferenzierungen aus anderen als im Gesetz genannten Gründen ausscheiden (BSG SozR 3 - 2500 § 241 Nr. 1; SozR 3 - 2500 § 243 Nr. 2, 3).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Die Richtlinien haben sogar unter bestimmten Voraussetzungen Normativwirkung gegenüber weiteren Betroffenen (sogenannte Außenseitererstreckung, vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 103 Nr. 2).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • EuGH, 21.09.1999 - C-219/97

    Drijvende Bokken

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - L 6 (11) KR 35/91
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Rechtmäßigkeit der Festbetragsfestsetzung

    Da sich dieses Verhältnis indes nicht allein anhand der tatsächlichen Wirkstärken oder des ATC/DDD-Systems ermitteln lässt - weil bei vielen Arzneimitteln die einzunehmende Dosis individuell bestimmt werden muss (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, PharmR 2002, S. 143 (148), sowie Bl. 283 GA.) -, der Arzt zudem Gründe hat, warum er einem Patienten ein Medikament geringerer tatsächlicher Wirkstärke verordnet, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beigeladene zu 1) die Vergleichsgrößen nach der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Einzelwirkstärke festlegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - L 1 B 236/06

    Krankenversicherung - Rechtsstreit über Festbetragsfestsetzung - keine notwendige

    Durch die Berücksichtigung aller therapierelevanten Umstände als Faktoren für "gleich geeignete Vergleichsgröße" ist auch gewährleistet, dass Arzneimittelinnovationen (auch außerhalb des Patentschutzes) adäquat berücksichtigt werden (ebenso zur Sachgerechtigkeit der Gruppenbildung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2000 - L 5 KR 11/95 - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07

    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Zweifel an Rechtmäßigkeit des

    Durch die Berücksichtigung aller therapierelevanten Umstände als Faktoren für "gleich geeignete Vergleichsgröße" ist auch gewährleistet, dass Arzneimittelinnovationen (auch außerhalb des Patentschutzes) adäquat berücksichtigt werden (ebenso zur Sachgerechtigkeit der Gruppenbildung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2000 - L 5 KR 11/95 - Juris).
  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Denn die gesetzliche Einführung von Festbeträgen hatte ebenso wie die Substitutionspflicht nach § 129 SGB V den Hintergrund, die Rahmenbedingungen für den Preiswettbewerb in der Arzneimittelversorgung zu verstärken, um die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 4 Abs. 4, § 12 Abs. 1 SGB V zu gewährleisten und das Leistungssystem der Krankenversicherung funktionsfähig zu halten (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002, 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95; und LSG NRW, Beschluss vom 28. September 2000, L 5 KR 11/95, jeweils m.z.N., insbesondere aus der Gesetzgebungshistorie (s. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen, BT-Drs. 11/2237, S. 138 f., 141 f., 148)).
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