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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,18900
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07 AS ER (https://dejure.org/2007,18900)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2007 - L 1 B 55/07 AS ER (https://dejure.org/2007,18900)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2007 - L 1 B 55/07 AS ER (https://dejure.org/2007,18900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Alg II) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners bei in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen; Indizien für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 13 AS 27/06

    Geltendmachung der individuellen Ansprüche eines Mitglieds der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Ein Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) liegt bereits deshalb nicht vor, weil es sich bei dieser - weitreichenden - Grundrechtsgewährleistung um ein gegen den Staat gerichtetes Abwehrgrundrecht handelt, in das nur durch finales und unmittelbares Handeln eingegriffen werden kann, wohingegen faktischem, mittelbarem oder drittgerichtetem staatlichem Handeln keine Eingriffsqualität zukommen kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.01.2007 - Az.: L 13 AS 27/06 ER - Juris; Klaus in Juris-PK, 2. Auflage 2007, § 9, Rn. 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2007 - L 1 B 45/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Da in § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SGB II nicht nur von "einem", sondern von "einem gemeinsamen" Haushalt die Rede ist, muss daher das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II zwischen den Mitbewohnern feststehen (Senat, Beschlüsse vom 27.12.2006 - Az.: L 1 B 36/06 AS ER, vom 07.02.2007 - Az.: L 1 B 45/06 AS ER und vom 11.09.2007 - L 1 B 45/07 AS ER, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 19 B 81/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Wenngleich die Bezeichnung als Lebensgefährte für sich genommen wiederum nicht ausreicht, um von einer "eheähnlichen Gemeinschaft" bzw. einer Einstandsgemeinschaft ausgehen zu können (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 21.12.2005 - Az.: L 19 B 81/05 ER, sozialgerichtsbarkeit.de), gewinnt hier der Gesichtspunkt Bedeutung, dass die Antragstellerin zu 1) und H. gemeinsam wirtschaften und H. die Hälfte des Mietzinses trägt, so dass aufgrund einer Gesamtschau davon auszugehen ist, dass die Antragstellerin zu 1) und H. bereit sind, gegenseitig Verantwortung zu übernehmen und füreinander einzustehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - L 20 B 64/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Die Neufassung der Regelung bewegt sich nach Überzeugung des Senats allerdings noch im Rahmen der weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, da nicht erkennbar ist, dass er die ihm gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Bildung sozialrechtlicher Verantwortungsgemeinschaften überschritten hätte (LSG NRW, Beschluss vom 18.07.2007 - Az.: L 20 B 64/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O., sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2007 - L 1 B 45/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Da in § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SGB II nicht nur von "einem", sondern von "einem gemeinsamen" Haushalt die Rede ist, muss daher das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II zwischen den Mitbewohnern feststehen (Senat, Beschlüsse vom 27.12.2006 - Az.: L 1 B 36/06 AS ER, vom 07.02.2007 - Az.: L 1 B 45/06 AS ER und vom 11.09.2007 - L 1 B 45/07 AS ER, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2006 - L 1 B 36/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Da in § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SGB II nicht nur von "einem", sondern von "einem gemeinsamen" Haushalt die Rede ist, muss daher das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II zwischen den Mitbewohnern feststehen (Senat, Beschlüsse vom 27.12.2006 - Az.: L 1 B 36/06 AS ER, vom 07.02.2007 - Az.: L 1 B 45/06 AS ER und vom 11.09.2007 - L 1 B 45/07 AS ER, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2007 - L 12 B 47/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 1 B 55/07
    Der Senat hat sich im Ergebnis nicht die Überzeugung verschaffen können, dass die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II verfassungswidrig ist (vgl. hierzu SG Berlin, Beschluss vom 08.01.2007 - S 103 AS 10896/06 ER; SG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28.09.2006 - Az.: S 24 AS 213/06 ER und vom 01.03.2007 - Az.: S 24 AS - letzterer aufgehoben durch LSG NRW, Beschluss vom 11.05.2007 - Az.: L 12 B 47/07 AS ER; Wenner, SozSich 2006, 146, 151 f.; Fahlbusch in Beck'scher Online-Kommentar, § 9, Rn. 6 ff., m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 06.12.2010 - S 10 AS 2905/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Vorschrift ist insoweit verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Vermutungstatbestand erst dann erfüllt ist, wenn die Personen als Partner zusammen wohnen und zusammen wirtschaften, was vom SGB II-Träger nachzuweisen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 28.11.2007 - L 1 B 55/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.09.2007 - L 9 AS 439/07 ER).
  • SG Düsseldorf, 20.11.2007 - S 42 AS 39/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ob eine derartige Haushaltsgemeinschaft vorliegt, muss im Rahmen einer einzelfallorientierten Gesamtschau gewürdigt werden (LSG NRW, Beschluss vom 28.11.2007, Az.: L 1 B 55/07 AS ER).
  • SG Hildesheim, 20.01.2009 - S 43 AS 2104/08
    Da in § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II nicht nur von "einem", sondern von "einem gemeinsamen" Haushalt die Rede ist, muss daher das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II zwischen den Mitbewohnern feststehen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2007, Az.: L 1 B 55/07 AS ER).
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