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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12 ZVW   

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https://dejure.org/2014,57975
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12 ZVW (https://dejure.org/2014,57975)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2014 - L 13 SB 415/12 ZVW (https://dejure.org/2014,57975)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2014 - L 13 SB 415/12 ZVW (https://dejure.org/2014,57975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung von 50 nach SGB IX; Bemessung des Gesamt-GdB; Kriterien der posttraumatischen Belastungsstörung; Funktionsbeeinträchtigungen der Hüftgelenke; Funktionsstörungen im Funktionssystem Rumpf und chronische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung von 50 nach SGB IX

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 4/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB - Finalitätsprinzip - Teilhabe am Leben in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12
    Aus diesem Wechsel ergeben sich hier keine inhaltlichen Abweichungen, da der Wortlaut der maßgebenden Abschnitte der AHP und der VMG identisch ist (vergleiche BSG, Urteil vom 2.12.2010, B 9 SB 4/10 R).

    Entsprechendes gilt für die seit dem 1.1.2009 in Kraft befindliche VersMedV als verbindliche Rechtsquelle (vergleiche BSG, Urteil vom 2.12.2010 aaO).

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12
    Gleichgültig, ob die Aufklärung von Amts wegen als Ausübung des gebotenen Ermessens nach § 411 Abs. 3 ZPO zu erfolgen hat oder eindeutig als Anspruch auf Ausübung des Fragerechts angesehen wird, ist ein solcher Antrag rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung zu stellen (vergleiche BSG, Urteil vom 12.4.2000, B 9 VS 2/99 R).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12
    Nach Auflösung der Landesversorgungsverwaltung und Übertragung der Aufgaben nach den §§ 69, 145 SGB Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) auf die Kreise und kreisfreien Städte durch §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 des als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Gebührenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 erlassenen Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Rhein-Sieg-Kreis richtiger Beklagter (vergleiche zur Rechtmäßigkeit dieser Aufgabenübertragung BSG, Urteil vom 23.04.2009, B 9 SB 3/08 R).
  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12
    Die Bemessung des (Gesamt -) GdB ist in drei Schritten vorzunehmen und grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (BSG, Beschluss vom 9.12.2010, B 9 SB 35/10 B).
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 198/13 B

    Fragerecht eines Beteiligten gegenüber einem Sachverständigen in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12
    Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag prozessordnungsgemäß auch dann, wenn er rechtsmissbräuchlich gestellt ist, insbesondere wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird, wenn die an den Sachverständigen zu richtenden Fragen nicht hinreichend genau benannt oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (vergleiche BSG, Beschluss vom 10.12.2013, B 13 R 198/13 B).
  • BSG, 23.08.1967 - 5 RKn 114/65
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - L 13 SB 415/12
    Erst recht bedarf es daher keines besonderen Beschlusses, wenn dem Beweisantrag eines Beteiligten, wie hier, nicht stattgegeben wird, wenn also überhaupt keine Beweisaufnahme stattfindet; in diesen Fällen genügt es, wenn in den Urteilsgründen dargelegt wird, weshalb das Gericht weitere Ermittlungen nicht für erforderlich angesehen hat (vergleiche BSG, Urteil vom 23.8.1967, 5 RKn 114/65).
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