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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00   

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https://dejure.org/2001,12780
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00 (https://dejure.org/2001,12780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2001 - L 5 KR 137/00 (https://dejure.org/2001,12780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2001 - L 5 KR 137/00 (https://dejure.org/2001,12780)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - L 5 KR 63/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00
    Dem hat sich der erkennende Senat bereits mehrfach angeschlossen (vgl. Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 -).

    Infolgedessen hat das BSG für die hier streitigen Methoden der EAV und der BIT in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B - ausgeführt, dass der Vorbehalt des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch für die Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen gilt und es deshalb offen bleiben kann, ob die streitigen Verfahren überhaupt einer "besonderen Therapierichtung" i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V zuzurechnen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - zur Colon- Hydro-Therapie).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00
    Den Richtlinien kommt Normcharakter zu, die in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch für die Versicherten mit bindender Wirkung regeln, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6, 7; § 13 Nr. 4).

    Hiergegen erhobene Bedenken hat das BSG bereits mehrfach zurückgewiesen (grundlegend SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; § 135 Nr. 4).

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B

    Vorbehalt des § 135 Abs. 1 S. 1 SGB V bei besondere Therapierichtungen,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00
    Infolgedessen hat das BSG für die hier streitigen Methoden der EAV und der BIT in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B - ausgeführt, dass der Vorbehalt des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch für die Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen gilt und es deshalb offen bleiben kann, ob die streitigen Verfahren überhaupt einer "besonderen Therapierichtung" i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V zuzurechnen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - zur Colon- Hydro-Therapie).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 18/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00
    Auch das BSG hat sich an weiteren Entscheidungen nicht gehindert gesehen (Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 18/98 R -).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00
    Denn eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V kommt nur in Betracht, wenn die selbstbeschaffte Leistung grundsätzlich ihrer Art nach zu den Leistungen zählt, die die Krankenkasse als Sachleistung zu erbringen hat (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S. 51 f.; § 135 Nr. 4 S. 10 ff.).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00
    Sie sind nicht Bestandteil des EBM-Ä und somit als neue Behandlungsmethoden i.S.d. § 135 Abs. 1 SGB V anzusehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; § 135 Nr. 4).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 3 K 1443/12

    Biophysikalische Informations-Therapie nicht abziehbar

    In Deutschland gehört eine Behandlung mittels Bicom-Resonanz-Therapie (BIT) jedenfalls nicht zu den von der Krankenkasse geschuldeten Leistungen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. März 2001 - L 5 KR 137/00, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 3126/05

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für "Elektroakupunktur nach Voll" -

    Dies bedeutet, dass eine Erstattung bereits entstandener wie auch die Übernahme künftiger Kosten für die EAV ausgeschlossen sind (so auch Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 26.01.1999 - L 2/3 K 36/95 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.03.2001 - L 5 KR 137/00 - für den Bereich der Beihilfe Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2000 - 11 Sa 1041/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2004 - L 5 KR 136/02

    Krankenversicherung

    Diese Vorschrift legt nämlich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 16.09.1997 SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R -), der sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung angeschlossen hat (u.a. Urteile vom 29.03.2001 - L 5 KR 137/00 - 29.05.2001 - L 5 KR 187/00 -), für ihren Anwendungsbereich zugleich den Umfang der Leistungspflicht der Krankenkassen gegenüber dem Versicherten fest.
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