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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98 (https://dejure.org/2000,14889)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2000 - L 16 KR 160/98 (https://dejure.org/2000,14889)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - L 16 KR 160/98 (https://dejure.org/2000,14889)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Das SG Dortmund hat die Klage mit Urteil vom 30. September 1998 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: die Klägerin habe keinen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V, weil ihr die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung nicht dadurch entstanden seien, daß die Beklagte die Leistung zu Unrecht abgelehnt hätte; die Klägerin habe keinen Anspruch aus § 31 SGB V auf Versorgung mit "H 15", weil die Zulassung des Mittels nach dem AMG versagt worden sei (Hinw. auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8.3.1995 1 RK 8/94 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 = USK 95 25 und vom 5.7.1995 1 RK 6/95 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5); ein Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) scheide bereits dann aus, wenn die Entscheidung über die Zulassung noch ausstehe (Hinw. auf BSG Urt.v. 23.7.98 B 1 KR 19/96 R = BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 = NZS 99, 245); auch als neue Behandlungsmethode dürfe das Medikament nach § 135 SGB V erst nach einer positiven Empfehlung durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen verordnet werden , die noch nicht abgegeben sei.

    Mit Urteil vom 3.2.1994 hat der erkennende Senat ergänzt, daß ein nach dem AMG nicht zugelassenes Mittel auch im Rahmen einer klinischen Prüfung und auch nach den Grundsätzen der Rechtsprechung über nichtschulmedizinische Methoden zu Lasten der GKV nicht eingesetzt werden darf (L 16 Kr 28/93 LSG NW - "Edelfosin gegen Non Hodgkin" - bestätigt durch das o.a. Urt. des BSG vom 8.3.1995 1 RK 8/94; das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des Versicherten nicht angenommen: Entsch.

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Sie hat durch ihre Bevollmächtigten vorgetragen: eine Strahlentherapie lehne sie ab; sie sei über das Institut für Naturheilkunde von Prof. Simmet in Ulm auf "H 15" aufmerksam gemacht worden; zum Beweis für die Wirksamkeit des Mittels würden Prof. Ammon,Tübingen, Prof. Böker, Gießen, und Dr. Schietzel von der Krebsforschung Herdecke e.V. benannt; sie beziehe das ihr verordnete Medikament seit Anfang August 1997 vom Institut für Naturheilkunde; sie brauche rund 450 Tabletten im Monat; da mache bei einem Kaufpreis von 97 DM für 100 Tabletten ca. 450 bis 500 DM im Monat aus; es sei auch kein weiteres Wachstum des Tumors festgestellt worden; andere Kassen, wie DAK, AOK Niederrhein, TKK und GEK, übernähmen die Kosten; die Beklagte lehne die Kostenübernahme zu Unrecht ab, weil eine notwendige Heilbehandlung auch dann anzunehmen sei, wenn es im Zeitpunkt der Vornahme objektiv vertretbar gewesen sei, die Behandlung als notwendig anzusehen (Hinw. auf BGH in VersR 79, 211 und VersR 83, 677); die Kasse dürfe die Kostenübernahme auch nicht ablehnen, weil die Zulassung versagt worden sei; die Einschränkung der Kostenerstattung auf anerkannte Behandlungsmethoden sei unwirksam, da sonst der Zweck des Krankenversicherungsvertrages in erheblichen Teilbereichen verfehlt würde (Hinw. auf BGH in VersR 93, 957).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Nach dem letzten Stand der Dinge (BSG Urt. v. 16.9.1997 1 RK 28/95 = BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 pp; Urt.v. 28.3.00 B 1 KR 11/98 R pp) würde hier einer Versorgung der Klägerin mit "H 15" entgegenstehen, daß sich die Wirksamkeit der Anwendung dieses Mittels bei Hirntumoren der vorliegenden Art (noch) nicht aufgrund wissenschaftlich geführter Statistiken in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen nachweisen läßt, wie auch nicht, daß gegen die Qualität der Methode - auch unter Berücksichtigung eventueller Nebenwirkungen - keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    SGB V herzuleitende Erstattungsanspruch unbegründet, schon weil die Klägerin Bemühungen und Entscheidung der Kasse vorgegriffen hat (SozR 3- 2200 § 182 Nr. 15; 3-2500 § 33 Nr. 15; BSG Entsch. vom 6.2.1997 3 RK 9/96 und vom 15.4.1997 1 BK 31/96 = NZS 97, 569).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Die Frage, ob ein Arzneimittel in diesem Sinne zu Lasten der GKV verordnet werden darf, haben die Funktionsträger der Krankenversicherung und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zwar in eigener Zuständigkeit zu prüfen und zu entscheiden, der erkennende Senat hat aber bereits mit Urteil vom 16.5.1991 (L 16 Kr 59/90 LSG NW - "Goldnerzcreme gegen Schuppenflechte" -, bestätigt durch Urteil des BSG vom 8.6.1993 1 RK 21/91 = SozR 2-2200 § 182 Nr. 17) entschieden, daß ein Arzneimittel, dem die notwendige Zulassung nach dem AMG versagt worden ist, in der GKV nicht verordnet werden darf.
  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Zudem hatte sich das BSG schon mit Urteil vom 22.3.1988 (3/8 RK 5/87 = SozR 2200 § 368 e RVO Nr. 11) dagegen ausgesprochen allein aus dem zeitlichen Zusammenhang von streitiger Behandlung und Erfolgseintritt auf einen ursächlichenZusammenhang beider und sei es auch nur im Sinne eines Beweises des ersten Anscheins zu schließen.
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    SGB V herzuleitende Erstattungsanspruch unbegründet, schon weil die Klägerin Bemühungen und Entscheidung der Kasse vorgegriffen hat (SozR 3- 2200 § 182 Nr. 15; 3-2500 § 33 Nr. 15; BSG Entsch. vom 6.2.1997 3 RK 9/96 und vom 15.4.1997 1 BK 31/96 = NZS 97, 569).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    SGB V herzuleitende Erstattungsanspruch unbegründet, schon weil die Klägerin Bemühungen und Entscheidung der Kasse vorgegriffen hat (SozR 3- 2200 § 182 Nr. 15; 3-2500 § 33 Nr. 15; BSG Entsch. vom 6.2.1997 3 RK 9/96 und vom 15.4.1997 1 BK 31/96 = NZS 97, 569).
  • BSG, 27.09.1994 - 8 RKn 9/92

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Heilwässer (hier: Wernarzer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB für die Zukunft ist wegen der vorgegebenen Kausalität schlechthin ausgeschlossen (BSG Urt. v. 27.9.1994 8 RKn 9/92 = Der Kompaß 94, 684), und es war die auf künftige Übernahme entsprechender Kosten gerichtete Klage als unzulässig abzuweisen.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2000 - L 16 KR 160/98
    Nach dem letzten Stand der Dinge (BSG Urt. v. 16.9.1997 1 RK 28/95 = BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 pp; Urt.v. 28.3.00 B 1 KR 11/98 R pp) würde hier einer Versorgung der Klägerin mit "H 15" entgegenstehen, daß sich die Wirksamkeit der Anwendung dieses Mittels bei Hirntumoren der vorliegenden Art (noch) nicht aufgrund wissenschaftlich geführter Statistiken in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen nachweisen läßt, wie auch nicht, daß gegen die Qualität der Methode - auch unter Berücksichtigung eventueller Nebenwirkungen - keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1991 - L 16 KR 59/90

    Arzneimittel; Krankenversicherung; Zulassung; Verordnungsfähig;

  • BSG, 20.05.1970 - 8 RV 785/68
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