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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15   

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https://dejure.org/2016,44231
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15 (https://dejure.org/2016,44231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2016 - L 11 KA 5/15 (https://dejure.org/2016,44231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - L 11 KA 5/15 (https://dejure.org/2016,44231)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum ärztlichen Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Mehrfache Heranziehung zum Notdienst kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum ärztlichen Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Mehrfache Heranziehung zum Notdienst kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zum ärztlichen Notfalldienst in einer Zweigpraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12

    Vertragszahnarzt - Zweigpraxis - Teilnahme am Notfalldienst nur im Umfang der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Weiter stimme er mit den Überlegungen des LSG Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - überein.

    bb.) Aus der vom Kläger hervorgezogenen Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - ergibt sich nichts anderes.

    Soweit er unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - eine Höchstgrenze für die Heranziehung zum Notfalldienst mit einem Faktor 1, 0 fordert und einen Ausschluss der Heranziehung am Sitz der Zweigpraxis, steht dies im Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung in § 75 SGB V und dem daraus resultierenden weiten Beurteilungsspielraum der Beklagten.

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notdienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notdienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteile vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - und 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Einzelne Ärzte könnten insoweit nur beschwert sein, wenn die Entscheidung der KV nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen werde und einzelne Ärzte oder Arztgruppen willkürlich benachteilige (BSG, Urteile vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - und vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R -).

    Vielmehr hat es wiederholt betont, dass die Beklagte (auch insoweit) bei der näheren Ausgestaltung des Notdienstes einen "allenfalls eingeschränkt gerichtlich nachprüfbaren" Gestaltungsspielraum besitzt (BSG, Urteile vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - und vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R -).

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notdienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notdienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteile vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - und 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Einzelne Ärzte könnten insoweit nur beschwert sein, wenn die Entscheidung der KV nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen werde und einzelne Ärzte oder Arztgruppen willkürlich benachteilige (BSG, Urteile vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - und vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R -).

    Vielmehr hat es wiederholt betont, dass die Beklagte (auch insoweit) bei der näheren Ausgestaltung des Notdienstes einen "allenfalls eingeschränkt gerichtlich nachprüfbaren" Gestaltungsspielraum besitzt (BSG, Urteile vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - und vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Die Beschwerde blieb erfolglos (Senat, Beschluss vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER -).

    Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen zum einen Bezug auf die Ausführungen des SG im angefochtenen Urteil (§ 153 Abs. 2 SGG) und zum anderen auf seinen im Eilverfahren des BAG-Partners des Klägers ergangenen Beschluss vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B -.

    Auch insoweit verweist der Senat auf seinen Beschluss im Parallelverfahren - L 11 KA 15/12 B -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notdienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notdienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteile vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - und 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Auf den Beschluss des Senats vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - ist zu verweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 602/10

    Heranziehung eines Zahnarztes zum zahnärztlichen Notfalldienst mit dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    (4) Dass die Heranziehung eines (Zahn)Arztes zum (zahn)ärztlichen Notfalldienst mit einem Faktor von 1, 0 für den Notfalldienstbezirk seiner Hauptpraxis und dem Faktor 0, 5 für den Notfalldienstbezirk seiner Zweigpraxis weder gegen Art. 12 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG hat im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden (OVG, Urteil vom 27.02.2013 - 13 A 602/10 -).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Eine derartige mehrfache Heranziehung eines Arztes zum ärztlichen Notdienst ist auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich zumutbar (vgl. Urteil vom 12.12.1972 - I C 30.69 - NJW 1973, 576).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R -.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Allerdings hat das BSG mehrfach entschieden, dass Vertragsärzte "gleichmäßig" zum Notfalldienst heranzuziehen sind (so u.a. BSG, Urteile vom 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R - und vom 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1982 - 13 A 2524/81
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15
    Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein mehrere Praxen (Stammpraxis, Zweigpraxen) betreibender Vertragsarzt nicht nur die damit verbundenen Vorteile des regelmäßig höheren Einkommens genießt, sondern auch eine mehrfache Heranziehung zum Notdienst als einen notwendigerweise mit dem Betreiben einer jeden Praxis verbundenen Nachteil in Kauf nehmen muss (hierzu Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1382 f.).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 29/93

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben -

    Die Zahl der Orte, an denen ein Arzt bei gleichem Versorgungsauftrag seine Tätigkeit ausübt, ist jedoch kein sachgerechtes Differenzierungskriterium (so auch bereits: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - Juris RdNr 54 f, 59 f; aA LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.6.2016 - L 11 KA 5/15 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.6.2016 - L 11 KA 4/15 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - GesR 2010, 144; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27.2.2013 - 13 A 602/10 - GesR 2013, 435, mwN; vgl auch OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 3.9.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1388) .
  • LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16

    Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer

    Dem kommt er nach, wenn er kontinuierlich in 24-stündiger Bereitschaft steht oder aber jedenfalls am organisierten ärztlichen Notdienst auch im Bereitschaftsdienstbereich der Filialpraxis teilnimmt (vgl. hierzu auch LSG NRW, Urteil v. 29.6.2016, L 11 KA 5/15, juris RdNr. 41).

    Entsprechend hat auch das LSG Baden-Württemberg keine absolute Obergrenze für die Heranziehung zum Notfalldienst bei einem Faktor von 1, 0 angenommen (LSG NRW, Urteil vom 29.6.2016, L 11 KA 5/15, juris RdNr. 52).

    Das LSG NRW führt in seinem Urteil vom 29.6.2016 (L 11 KA 5/15, juris RdNr. 59) hierzu zutreffend aus: "Würde ein mehrere Praxen betreibender Arzt nur einmal zum Notdienst herangezogen, würde die an sich ihm obliegende Notversorgung der Patienten im Einzugsbereich seiner einen oder anderen Praxis seinen übrigen Berufskollegen auferlegt, obgleich er die Vorteile der ärztlichen Regelversorgung der Bevölkerung des Einzugsbereichs seiner Praxen im eigenen Erwerbsinteresse für sich allein in Anspruch nimmt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 11 KA 50/17

    Überweisungsbefugnis von zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Tätigkeit

    Ein Gericht spricht auf Antrag durch Urteil aus, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn sich dieser zuvor durch Zurücknahme oder auf andere Art erledigt hat (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG; Senat, Urteil vom 17.01.2018 - L 11 KR 302/17 - Urteil vom 29.06.2016 - L 11 KA 5/15 -).

    Der Kläger hat jedoch weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob der ursprüngliche Beschluss rechtswidrig war und ihn in seinen Rechten belastete, denn die Beklagte lehnt fortlaufend die von ihm begehrten (zusätzlichen) Überweisungsbefugnisse ab (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG; Senat, Urteil vom 17.01.2018 - L 11 KR 302/17 - Urteil vom 29.06.2016 - L 11 KA 5/15 -).

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