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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98 KA   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98 KA (https://dejure.org/1998,3793)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.1998 - L 11 B 32/98 KA (https://dejure.org/1998,3793)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - L 11 B 32/98 KA (https://dejure.org/1998,3793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung von Kosten für den vor Beginn einer Behandlung zu erstellenden Heil- und Kostenplan durch Zahnärzte; Einhalten von Honorarobergrenzen bei keramisch-verblendeten Kronen und Brücken; Außerkraftsetzen der Aufsichtsanordnung bis zur Entscheidung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Aufsichtsanordnung des Bundesministeriums für Gesundheit: Informationsbroschüre zur Neuregelung beim Zahnersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95

    Kapitallebensversicherung als Befreiungstatbestand nach § 85 Abs. 3 Nr. 3 ALG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Ausfluß dieser Verpflichtung ist es, die KZVen und Vertragszahnärzte ordnungsgemäß, d.h. fehlerfrei, der Rechtslage entsprechend zu unterrichten und alles zu unterlassen, was Gesetzesverstöße der KZVen bzw. der Vertragzahnärzte fördern kann (hierzu auch BSG vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - in SozR 3 - 5868 § 85 ALG Nr. 1 zum Aufsichtsrecht gegenüber einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Selbstverwaltung im Bereich der Sozialversicherung).

    Vielmehr ist die Antragstellerin verpflichtet, die KZVen und Vertragszahnärzte fehlerfrei zu unterrichten (hierzu BSG vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 -).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Diese kommt indes nur in Betracht, wenn man eine Norm restriktiv interpretiert und dabei hinter dem möglichen Wortsinn zurückbleibt (vgl. BVerfGE 87, 48, 60).

    Die von der Antragstellerin vorgenommene erweiternde Gesetzesauslegung ist unzulässig, denn die Auslegung einer Vorschrift hat sich prinzipiell innerhalb des möglichen Wortsinns zu halten (vgl. Zippelius, Juristische Methodenlehre 3. Auflage, 1980, Seite 60); ein eindeutiger, ggf. durch Auslegung zu ermittelnder Wortlaut ist - wie hier - bindend (vgl. BVerfGE 87, 48, 69).

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RR 3/95

    Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur Änderung einer rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Auf einen wie auch immer gearteten Vertrauensschutz z.B. infolge Zeitablaufs kann sich die Antragstellerin nicht berufen (hierzu BSG vom 16.07.1996 - 1 RR 3/95 -).
  • BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91

    Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Insoweit hat das BSG den der Aufsicht unterworfenen Körperschaften eine Einschätzungsprärogative eingeräumt (vgl. auch BSG vom 11.08.1992 - 1 RR 7/91 - SozR 3 - 2400 § 89 SGB IV Nr. 1).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    b) Das BSG hat auf der Grundlage von § 89 SGB IV die von der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung zu beachtenden formellen Kriterien in der Entscheidung vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - (SGB 1991, 141) wie folgt herausgearbeitet:.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.1993 - L 5 Ka 2141/93
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Angesichts der zum 31.12.1999 auslaufenden Honorarbegrenzung auf den 1, 7fachen Satz, besteht das besondere Vollzugsinteresse auch darin, daß die Antragstellerin nicht bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens ihre rechtswidrigen Auffassungen verbreitet und somit über Jahre zu Lasten der Versicherten nachhaltig und sanktionslos gegen den Sicherstellungsauftrag verstößt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.12.1993 -L 5 Ka 2141/93 - in MedR 1994, 418 sowie vom 21.08.1995 - L 5 Ka 2179/95 - MedR 1995, 505).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - L 5 Ka 2179/95

    Zuständigkeit für Aufsichtsstreitigkeit im Kassenarztrecht, Befugnis der KÄV zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Angesichts der zum 31.12.1999 auslaufenden Honorarbegrenzung auf den 1, 7fachen Satz, besteht das besondere Vollzugsinteresse auch darin, daß die Antragstellerin nicht bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens ihre rechtswidrigen Auffassungen verbreitet und somit über Jahre zu Lasten der Versicherten nachhaltig und sanktionslos gegen den Sicherstellungsauftrag verstößt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.12.1993 -L 5 Ka 2141/93 - in MedR 1994, 418 sowie vom 21.08.1995 - L 5 Ka 2179/95 - MedR 1995, 505).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1998 - L 11 Ka 74/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98
    Der Senat merkt im übrigen an, daß Auslegungsfragen eines Gesetzes rechtlich zu entscheiden sind und medizinische Interpretationen hierfür allenfalls ein Hilfsmittel sein können (vgl. Senatsurteil vom 18.03.1998 - L 11 Ka 74/97 - zum EBM).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Die Interpretation eines in Kraft getretenen Gesetzes obliegt mittels der herkömmlichen Auslegungsprinzipien allein dem Gericht (LSG NRW vom 29.07.1998 - L 11 B 32/98 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97

    Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit; Wahrnehmung

    Ein Beurteilungsspielraum mit einer Einschätzungsprärogative besteht insoweit nicht; das Recht ist richtig anzuwenden; Fehler sind von der Aufsicht zu beanstanden (Senatsbeschluß vom 29.07.1998 -L 11 B 32/98 KA; vgl. auch Bayer. LSG vom 17.11.1958 -L 1 Ka 2/57-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98

    Angebotspflicht von zum Kernbereich der vertragsärztlichen Praxis gehörenden

    Sofortvollzug kann angeordnet werden, wenn der Allgemeinheit, aber auch den Interessen einer kleineren Personengesamtheit erhebliche Gefahren oder Nachteile drohen würden (vgl. Zeihe a.a.O.; Senatsbeschluß vom 29.07.1998 - L 11 B 32/98 KA-).
  • LSG Thüringen, 22.10.2001 - L 2 B 5/00

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ablehnung von PKH

    OVG in FamRZ 1992, 78 ff.; LSG Ba-Wü in SGb 1999, 80; Kalthhoener a.a.O., Rdnr. 427 und 509; im Ergebnis wohl auch LSG Bremen, Beschluss vom 06.11.97, Az.: L 5 BR 21/94).
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