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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11 (https://dejure.org/2012,7665)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11 (https://dejure.org/2012,7665)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - L 19 AS 1543/11 (https://dejure.org/2012,7665)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II a. F. bzw. der Grundfreibetrag des § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II a. F. stellen das Erwerbseinkommen von Aufwendungen frei, die mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit und der Erzielung von Einkommen verbunden (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R = juris Rn 19), aber nicht von der Regelleistung i.S.v. § 20 Abs. 1 SGB II a. F. gedeckt sind.

    Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, 30 SGB II a.F. bezweckt, einer Hilfebedürftigen einen stärkeren Anreiz als bislang zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten, damit diese mittelfristig aus eigenen Kräften und möglichst ohne Unterstützung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R = juris Rn 19).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Dabei ist der Gesetzgeber von der Vermutung ausgegangen, dass das den Eltern zufließende Kindergeld in einer familiären Gemeinschaft, die ihren Gesamtbedarf aus Einkommen und Vermögen nicht vollständig decken kann und deshalb - im familienrechtlichen Sinne - eine Notgemeinschaft bildet, tatsächlich auch den Kindern zur Deckung ihres Bedarfs zugutekommt (vgl. BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R = SozR 4-4200 § 7 Nr. 13, juris Rn 20; vgl. auch zur Verfassungsgemäßheit der Einbeziehung der unter 25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern ab dem 01.07.2006: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R ).

    Der fürsorgerechtliche Gesetzgeber darf bei der Frage, ob der Einsatz staatlicher Mittel gerechtfertigt ist, von den Regelungen des Unterhaltsrechts abweichen und typisierend unterstellen, dass in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige sich unterstützen (BSG Urteil vom 19.10.2010. B 14 As 51/09 R = juris Rn 16 m.w.N.) und unterstellen, dass das Kindergeld dem Kind zu Gute kommt.

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Ist eine Leistung vorläufig bewilligt worden und hat ein Leistungsempfänger den vorläufigen Bescheid nicht angefochten, so kann er im Rahmen der Überprüfung der abschließenden Entscheidung nicht mehr geltend machen, die Voraussetzungen für die vorläufige Bewilligung hätten nicht vorgelegen (vgl. BSG Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R = SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).

    Bei der Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen hat der Beklagte weder Ermessen auszuüben noch kann sich die Klägerin auf Vertrauensschutz berufen (BSG Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/10 R - = SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Zwar stellt das Kindergeld ein eigenes Einkommen der Eltern der Klägerin dar (vgl. hierzu BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R = juris Rn 20).

    Dabei ist der Gesetzgeber von der Vermutung ausgegangen, dass das den Eltern zufließende Kindergeld in einer familiären Gemeinschaft, die ihren Gesamtbedarf aus Einkommen und Vermögen nicht vollständig decken kann und deshalb - im familienrechtlichen Sinne - eine Notgemeinschaft bildet, tatsächlich auch den Kindern zur Deckung ihres Bedarfs zugutekommt (vgl. BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R = SozR 4-4200 § 7 Nr. 13, juris Rn 20; vgl. auch zur Verfassungsgemäßheit der Einbeziehung der unter 25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern ab dem 01.07.2006: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R ).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Denn der Klägerin sind in den beiden Ausgangsbescheiden vom 04.05.2009 alle entscheidungserheblichen Tatsachen -Bewilligung von Kosten für Unterkunft und Heizung im streitbefangenen Zeitraum, Fortfall des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Folge der Berücksichtigung von Kindergeld und Einkommen aus Erwerbstätigkeit - so unterbreitet worden, dass sie diese als solche erkennen und sich zu ihnen sachgerecht äußern konnte (vgl. zur Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahren: BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R = juris Rn m.w.N.).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Die Klägerin ist zwar vor dem Erlass der beiden Aufhebungsscheide vom 04.05.2009 nicht nach § 24 SGB X angehört worden, sondern nur ihr Vater in seiner Eigenschaft als Antragsteller nach § 38 SGB II. Die Anhörung ihres Vaters genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung, zumal die Klägerin nicht minderjährig, sondern volljährig gewesen ist (vgl. zu den Anforderungen an eine Anhörung nach § 24 SGB X im Fall der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft: BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R = SozR 4-1300 § 41 Nr. 2; Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R - und - B 14 AS 153/10 R).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Beklagte die Rechtsgrundlage oder die Begründung der Rückforderung einer Leistung auswechselt, die Rückforderung aber auf denselben Lebenssachverhalt stützt (BSG Urteil vom 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R = BSGE 93, 51 = juris Rn 29).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Die Klägerin ist zwar vor dem Erlass der beiden Aufhebungsscheide vom 04.05.2009 nicht nach § 24 SGB X angehört worden, sondern nur ihr Vater in seiner Eigenschaft als Antragsteller nach § 38 SGB II. Die Anhörung ihres Vaters genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung, zumal die Klägerin nicht minderjährig, sondern volljährig gewesen ist (vgl. zu den Anforderungen an eine Anhörung nach § 24 SGB X im Fall der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft: BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R = SozR 4-1300 § 41 Nr. 2; Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R - und - B 14 AS 153/10 R).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Gewinnermittlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Das sog. "Nachschieben von Gründen", d. h. das Stützen der Entscheidung auf eine andere Rechtsgrundlage als im Ausgangsbescheid, ist insoweit zulässig, als der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt oder erschwert wird (siehe zusammenfassend BSG Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R = juris Rn 26 m.w.N.).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11
    Die Klägerin ist zwar vor dem Erlass der beiden Aufhebungsscheide vom 04.05.2009 nicht nach § 24 SGB X angehört worden, sondern nur ihr Vater in seiner Eigenschaft als Antragsteller nach § 38 SGB II. Die Anhörung ihres Vaters genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung, zumal die Klägerin nicht minderjährig, sondern volljährig gewesen ist (vgl. zu den Anforderungen an eine Anhörung nach § 24 SGB X im Fall der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft: BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R = SozR 4-1300 § 41 Nr. 2; Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R - und - B 14 AS 153/10 R).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 104/85
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 1523/08

    Keine Aufhebung sozialgerichtlicher Entscheidungen bzgl der Höhe des

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 17/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 19 AS 179/13
    Sie bezwecken, einen Anreiz zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit zu bieten, damit der Leistungsbezieher mittelfristig aus eigenen Mitteln in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R = juris Rn 43; Urteil des Senats vom 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 19 AS 129/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn den Klägern sind in den beiden Bescheiden vom 19.05.2010 die entscheidungserheblichen Tatsachen - Einkommenserzielung und entsprechender Anspruchswegfall - so unterbreitet worden, dass sie diese als solche erkennen und sich zu ihnen sachgerecht äußern konnten (vgl. zur Heilung eines Anhörungsfehlers im Widerspruchsverfahren BSG im Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R, vgl. auch Urteil des Senates vom 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11).
  • SG Potsdam, 26.06.2013 - S 19 AS 872/12

    Erforderlichkeit einer vorherigen Anhörung i.R. einer endgültigen

    Die Nachholung der nicht erfolgten Anhörung führe im Widerspruchsverfahren zur Heilung des Verfahrensfehlers (§ 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X) und zur Kostentragungspflicht des Beklagten nach § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Vor Erlass eines Erstattungsbescheides sei der Betroffene zwingend anzuhören, vergleiche dazu BSG, Urteil vom 07.07.2011, B 14 AS 153/10 R Rd.-Nr. 18 u. 19 m.w.N.; zur Anhörungspflicht vor Erlass einer Erstattungsentscheidung nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2012, L 19 AS 1543/11, Rd.-Nr. 51).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2012 - L 18 AL 175/11
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Beklagte die Rechtsgrundlage oder die Begründung der Rückforderung einer Leistung auswechselt, die Rückforderung aber auf denselben Lebenssachverhalt stützt (vgl BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R = BSGE 93, 51 - juris - Rn 29; LSG Essen, Urteil vom 30. Januar 2012 - L 19 AS 1543/11 - juris - Rn 50).
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