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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13   

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https://dejure.org/2014,9443
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13 (https://dejure.org/2014,9443)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13 (https://dejure.org/2014,9443)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1154/13 (https://dejure.org/2014,9443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch monatliche Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch nach dem SGB II; Aufrechnungsmöglichkeit nach § 42a SGB II auch für Mietkautionsdarlehen, die bereits vor Inkrafttreten der Norm gewährt worden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 42a; SGB I § 51; SGB I § 54
    Streit über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch monatliche Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch nach dem SGB II

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn (neue) Normen, die unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirken, zugleich eine zuvor erworbene Rechtsposition nachträglich entwerten (s. etwa BVerfGE 14, 288 (297); Nichtannahmebeschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, juris Rzf 27).

    Dies erfordert eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Neuregelung und dem Interesse des betroffenen Personenkreises an dem Fortbestand der bisherigen Rechtslage/Regelung (BVerfG aaO; BVerfGE 14, 288 (296); 72 (175 (196)).

    Das Vertrauen des Einzelnen ist enttäuscht (beschädigt), wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt bzw. erlaubt, mit dem der Betroffene nicht zu rechnen brauchte, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (vgl. BVerfGE 14, 288 (296); 72, 175 (196); s. auch Pieroth, Rückwirkung und Übergangsrecht, 1981, 85).

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Wenn hier die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Auszahlung des Darlehens nach § 22 Abs. 6 SGB II nF (§ 22 Abs. 3 S. 3 SGB II aF) und die Rückführung durch Aufrechnung in Höhe eines festen Betrags vorgesehen ist, ist dies eine bewusste Neugestaltung abweichend von der bisherigen Rechtslage (vgl. BSG Urteil vom 22.03.2012- B 4 AS 26/10 R, Rn. 16).

    In diesen Fällen mag selbst eine längerfristige Unterschreitung des Existenzminimums durch Aufrechnung zur Rückführung des Anschaffungsdarlehns unbedenklich sein, da ja jedenfalls der Ansparbetrag aus der Kürzung der Leistungen herausgerechnet werden könnte (s. auch BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R Rn. 16 zur alten Rechtslage).

    Nach der bisherigen Rechtslage war aber eine Aufrechnung ebenfalls nicht möglich (s. BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Bedenken trägt der Senat mit einer verfassungskonformen Auslegung Rechnung, die die unzulässige Beeinträchtigung der Betroffenen vermeidet und der weder der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers noch der Wortlaut der gesetzlichen Neuregelung entgegensteht (zu den Grenzen der verfassungskonformen Auslegung s. etwa BVerfGE 110, 226 (267)).
  • SG Berlin, 20.03.2013 - S 142 AS 21275/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Die Mietkaution ist jedoch den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen und deshalb im Regelbedarf nicht abgebildet (vgl. zu diesem Argument in der aktuellen Diskussion etwa SG Berlin Urteil vom 22.02.2013 - S 37 AS 25006/12; LSG Berlin Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B ; Conradis in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 42 a Rn. 23; aA SG Berlin Urteil vom 20.03.2013 - S 142 AS 21275/12; LSG Berlin Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13; Greiser aaO).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Erscheint der Eingriff in dieser Höhe bereits deshalb verfassungsrechtlich problematisch, weil die existenzsichernde Bedeutung der Grundsicherungsleistungen es erfordert, diesen elementaren Lebensbedarf in dem Augenblick zu befriedigen, in dem er entsteht (BVerfG Beschluss vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 juris Rn. 125), kommt hier hinzu, dass dieser Eingriff - anders als die kurzfristige Absenkung von Leistungen mit verhaltenssteuernden Absichten bei Sanktionen - über einen zum Teil mehrjährigen Zeitraum erfolgt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13

    Mietkaution - Darlehen - Aufrechnung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Die Mietkaution ist jedoch den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen und deshalb im Regelbedarf nicht abgebildet (vgl. zu diesem Argument in der aktuellen Diskussion etwa SG Berlin Urteil vom 22.02.2013 - S 37 AS 25006/12; LSG Berlin Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B ; Conradis in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 42 a Rn. 23; aA SG Berlin Urteil vom 20.03.2013 - S 142 AS 21275/12; LSG Berlin Urteil vom 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13; Greiser aaO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1569/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Durch Bescheid vom 10.05.2010 hat der Beklagte die Voraussetzung für die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs geregelt (vgl. zur Zulässigkeit der Regeleung von Darlehensmodalitäten durch Verwaltungsakt LSG NRW Urteil vom 08.10.2012-L 19 AS 1569/11).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2013 - L 2 AS 841/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vornahmesache - Folgenabwägung - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Dabei handelt es sich um Mittel/Ansprüche, die auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Existenzsicherungspflicht des Staates darauf zielen, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht -BverfG- Beschluss vom 12.05.2005-1 BvR 596/05 juris Rn. 26, 29; s. auch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 01.11.2013-L 2 AS 841/13 B ER).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    In die Abwägung einzustellen ist das Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen einerseits und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits (vgl. etwa BVerfGE 70, 101 (114)).
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn (neue) Normen, die unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirken, zugleich eine zuvor erworbene Rechtsposition nachträglich entwerten (s. etwa BVerfGE 14, 288 (297); Nichtannahmebeschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10, juris Rzf 27).
  • SG Berlin, 22.02.2013 - S 37 AS 25006/12

    Arbeitslosengeld II - Soforttilgung eines Mietkautionsdarlehens mit laufenden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - L 31 AS 1048/13

    Mietkaution - Darlehen - Aufrechnung - Ausführungsbescheid

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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