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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09 AS ER (https://dejure.org/2010,11668)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.03.2010 - L 6 B 129/09 AS ER (https://dejure.org/2010,11668)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. März 2010 - L 6 B 129/09 AS ER (https://dejure.org/2010,11668)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines eigenen, für die Bestreitung des Lebensunterhalts einsatzfähigen Einkommens zum Bewilligungszeitpunkt; Anspruch auf darlehensweise Gewährung von Sozialleistungen in einer Notlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09
    Das Sozialgericht hat dabei zu Recht darauf abgestellt, dass dieser Zahlungseingang nach der auch vom BSG angewandten "modifizierten Zuflusstheorie" Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II darstellt (vgl. etwa jüngst BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R -, zitiert nach juris), wobei sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin dieses Einkommen nach erneuter Antragstellung am 01.10.2009 nicht etwa in Vermögen nach § 12 SGB II umwandeln konnte (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R -, zitiert nach juris).

    Letztere Auffassung entspricht dabei wohl im Ergebnis der Rechtsprechung des BSG, wonach etwa einer bedarfsmindernden Berücksichtigung einer Steuererstattung nicht entgegen stehe, dass diese zur Schuldentilgung verwendet worden sei (Urteil vom 30.09.2008, a.a.O.; so auch Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 66).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 10 B 1845/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09
    So wird einerseits vertreten, dass die Regelung zur Anrechnung von Einmalzahlungen in § 2 Abs. 4 Alg II-V die existenzsichernde Funktion des SGB II nicht verdrängen dürfe und auch der in § 34 SGB II geregelte Erstattungsanspruch voraussetze, dass selbst bei sozialwidrig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ein Leistungsanspruch besteht, mit der Folge, dass die Anrechnung jedenfalls dann ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B - mit weiteren Nachweisen; jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09
    So wird einerseits vertreten, dass die Regelung zur Anrechnung von Einmalzahlungen in § 2 Abs. 4 Alg II-V die existenzsichernde Funktion des SGB II nicht verdrängen dürfe und auch der in § 34 SGB II geregelte Erstattungsanspruch voraussetze, dass selbst bei sozialwidrig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ein Leistungsanspruch besteht, mit der Folge, dass die Anrechnung jedenfalls dann ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B - mit weiteren Nachweisen; jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09
    Das Sozialgericht hat dabei zu Recht darauf abgestellt, dass dieser Zahlungseingang nach der auch vom BSG angewandten "modifizierten Zuflusstheorie" Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II darstellt (vgl. etwa jüngst BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R -, zitiert nach juris), wobei sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin dieses Einkommen nach erneuter Antragstellung am 01.10.2009 nicht etwa in Vermögen nach § 12 SGB II umwandeln konnte (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AS 58/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09
    Andererseits wird eine solche Berücksichtigung im Hinblick darauf abgelehnt, dass es ansonsten der Hilfebedürftige in der Hand hätte, die Einkommensberücksichtigung nachträglich zu seinen Gunsten zu verändern und die Behörde auf einen Ersatzanspruch nach § 34 Abs. 1 SGB II, der wegen der dort genannten (engeren) tatbestandlichen Voraussetzungen des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit schwerer zu realisieren sein wird, zu verweisen; in Fällen echter Notlagen sollte vielmehr eine darlehensweise Hilfegewährung nach § 23 Abs. 1 SGB II vorzunehmen sein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.04.2009 - L 9 AS 58/07 - , zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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