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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15 ER   

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https://dejure.org/2015,19391
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15 ER (https://dejure.org/2015,19391)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.03.2015 - L 11 KA 13/15 ER (https://dejure.org/2015,19391)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. März 2015 - L 11 KA 13/15 ER (https://dejure.org/2015,19391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen erteilte Zweigpraxisgenehmigung; Rücknahme einer Zweigpraxengenehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung nach Drittwidersprüchen; Erfordernis der materiellen Beschwer der KV bei Anfechtung einer von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen erteilte Zweigpraxisgenehmigung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Das Bundessozialgericht ( BSG ) habe jedoch in seinem Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 - ausdrücklich offengelassen, ob ggf. eine Willkürkontrolle zuzulassen sei.

    Mit Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - habe das BSG entschieden, dass Vertragsärzte nicht berechtigt seien, die einem anderen Vertragsarzt erteilte Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis an einem anderen Standort anzufechten.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - ausdrücklich offen gelassen, ob eine Drittanfechtung in Fällen willkürlich erteilter Zweigpraxisgenehmigung zulässig sei.

    Die Beigeladenen sind nicht befugt, die dem Antragsteller erteilte Zweipraxisgenehmigung anzufechten ( BSG , Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -).

    Im Übrigen gilt: Eine etwaige Rechtswidrigkeit des Bescheides genügt nicht, um die Anfechtungsbefugnis unter Willkürgesichtspunkten zu eröffnen, denn Willkür liegt erst vor, wenn gravierende Rechtsverstöße vorliegen und diese den Kläger schwer beeinträchtigen ( BSG , Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Der erkennende Senat habe in seinem Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein unzulässiger Konkurrentenwiderspruch keine aufschiebende Wirkung habe.

    Anders als im Sachverhalt der Entscheidung des Senats vom 23.12.2010 (L 11 KA 71/10 B ER) werde auch nicht behauptet, die Antragsgegnerin habe sich im Rahmen der Verbescheidung allein auf seine - des Antragstellers - Angaben gestützt ohne eigene Ermittlungen durchgeführt zu haben.

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass auch in Fällen der Drittanfechtung eine die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs betreffende Anfechtungsbefugnis jedenfalls solange gegeben ist, wie auf der Grundlage des Sachvortrags eine willkürliche Bescheiderteilung zumindest als möglich erscheint und vom BSG die Willküranfechtung nicht expressis verbis ausgeschlossen wird (Beschluss vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -).

    Im Übrigen gilt: Eine etwaige Rechtswidrigkeit des Bescheides genügt nicht, um die Anfechtungsbefugnis unter Willkürgesichtspunkten zu eröffnen, denn Willkür liegt erst vor, wenn gravierende Rechtsverstöße vorliegen und diese den Kläger schwer beeinträchtigen ( BSG , Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 94/14

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen die einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Hauptantrag (L 11 KA 94/14 B ER).

    Dem Senat ist nur das hieraus abgeleitete einstweilige Rechtsschutzverfahren L 11 KA 94/14 B ER angefallen.

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Soweit z.B. das Gesetz das Merkmal der "Betroffenheit" nur im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Ärzte und der Landesverbände der Krankenkassen (§ 106 Abs. 5 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) erwähnt, ändert dies nichts daran, dass auch bei allen anderen Anfechtungsberechtigten eine eigene Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des konkret eingelegten Rechtsbehelfs gegeben sein muss (zum Beschwerderecht der KZV gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses: BSG , Urteil vom 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass auch in Fällen der Drittanfechtung eine die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs betreffende Anfechtungsbefugnis jedenfalls solange gegeben ist, wie auf der Grundlage des Sachvortrags eine willkürliche Bescheiderteilung zumindest als möglich erscheint und vom BSG die Willküranfechtung nicht expressis verbis ausgeschlossen wird (Beschluss vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    In einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen Zweipraxisgenehmigung ist der Streitwert auf 20.000,00 EUR festzusetzen (hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 B 16/09 KA ER -).
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Eine materielle Beschwer eines Beteiligten liegt nur vor, wenn die angegriffene Entscheidung tatsächlich in eine eigene rechtlich anerkannte und geschützte Rechtspositionen eingreift ( BSG , Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R - LSG Hamburg, Urteil vom 07.02.2013 - L 4 AS 288/12 - LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2010 - L 9 AL 77/09 -).
  • LSG Hamburg, 07.02.2013 - L 4 AS 288/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Eine materielle Beschwer eines Beteiligten liegt nur vor, wenn die angegriffene Entscheidung tatsächlich in eine eigene rechtlich anerkannte und geschützte Rechtspositionen eingreift ( BSG , Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R - LSG Hamburg, Urteil vom 07.02.2013 - L 4 AS 288/12 - LSG Bayern, Urteil vom 21.01.2010 - L 9 AL 77/09 -).
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Diese begründet eine materielle Beschwer, was das BSG (Urteil vom 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R -) wie folgt formuliert:.
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15
    Hieraus folgt ihre Befugnis, die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidungen unabhängig von dem Nachweis eines darüber hinausgehenden konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall im Prozess geltend zu machen ( BSG SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2; BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13).".
  • LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 77/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Klagebefugnis - Klägervortrag

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

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