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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12 (https://dejure.org/2014,18609)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2014 - L 11 KA 16/12 (https://dejure.org/2014,18609)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2014 - L 11 KA 16/12 (https://dejure.org/2014,18609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung der Richtgrößen (hier: in einem Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des betroffenen Arztes); Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung der Richtgrößen (hier: in einem Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des betroffenen Arztes)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Eine derartige Handlungspflicht wird den Prüfgremien weder explizit vorgegeben noch lässt sie sich dem Gesamtzusammenhang der in § 106 SGB V enthaltenen Reglungen entnehmen (BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R -).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zu § 106 Abs. 5 d SGB V, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R -.

    Demgegenüber ermöglicht es § 106 Abs. 5d Satz 1 SGB V, eine Prüfmaßnahme - die Festsetzung des Mehraufwandes - vollständig durch den Abschluss einer auf die Zukunft bezogenen IRV zu ersetzen, mithin auf die gesamte Forderung zu verzichten (so auch FraktE-GMG, BT-Drucks 15/1525 S 117 zu Nr. 82 (§ 106) Buchst k: "Verzicht", vgl. BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 - Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER - und - L 11 KA 17/11 B ER -, und vom 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER - und - L 11 KA 25/11 B ER - ).

    Dass der Kläger andere Regelungen für ihn günstiger oder insgesamt als sinnvoller erachtet, ist unerheblich (Senat, Beschlüsse vom 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER - und - L 11 KA 25/11 B ER -).

    Dementsprechend ist schließlich auch die Regelung in § 106 Abs. 5a Satz 4 SGB V als reine sanktionslose "Sollvorschrift" (oder wie es in der Gesetzesbegründung (s.o.) heißt, der ehemalige "Satz 7 hält den Prüfungsausschuss an,." augestaltet." (Senat, Beschlüsse vom 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER und L 11 KA 25/11 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Nach den veröffentlichten Gründen in den Verfahren L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B hätten die Regressforderungen nicht ihm gegenüber durch Verwaltungsakt festgestellt werden dürfen.

    Der Beschwerdeausschuss wird mit seiner Anrufung für das weitere Prüfverfahren ausschließlich und endgültig zuständig; sein Bescheid ersetzt den ursprünglichen Verwaltungsakt des Prüfungsausschusses bzw. der Prüfungsstelle (BSG, Urteil vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R - Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -), so dass es nicht darauf ankommt, ob und ggf. inwieweit der Bescheid der Prüfungsstelle rechtmäßig ist.

    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 - Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER - und - L 11 KA 17/11 B ER -, und vom 31.08.2011 - L 11 KA 24/11 B ER - und - L 11 KA 25/11 B ER - ).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Die Einstufung des Arzneimittelregresses für das Jahr 2005 als Neu- und nicht als Masseforderung werde entgegen der Auffassung des SG auch nicht von dem zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11.05.2006 - IX ZR 247/03 - in Frage gestellt.

    Auch das von dem Kläger angeführte Urteil des BGH vom 11.05.2006 - IX ZR 247/03 - führt nicht in seinem Sinne weiter.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Nach Eröffnung "begründete" Ansprüche sind sog. Neuforderungen, so dass insoweit auch kein Erfordernis besteht, den Insolvenzverwalter zu beteiligen bzw. Bescheide gegen ihn zu erlassen (Senat, Urteil vom 15.05.2013 - L 11 KA 147/11 - ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 - 15 K 110/09 -).

    Unberührt bleibt lediglich das vom Insolvenzverfahren nicht erfasste "freie Vermögen" des Schuldners und das Vermögen, das dem Schuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gehört bzw. welches er erwirbt (Senat, Urteil vom 15.05.2013 - L 11 KA 147/11 - ).

  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/79
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist, BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/05, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 17/92

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen - Gerichtliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist, BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/05, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist, BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/05, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist, BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/05, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12
    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist, BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/05, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegen Honoraransprüche - Bestimmung

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96

    LAG/Zinszuschlag

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

  • OLG Hamburg, 29.12.2003 - 11 W 90/03

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit und der Zahlungseinstellung

  • OLG Celle, 07.01.2003 - 16 U 156/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13

    Regress wegen Überschreitung der Richtgrößen im Bereich Heilmittel

    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 30. April 2014 - L 11 KA 16/12, juris).

    Eine Verpflichtung der Prüfgremien, auf den Abschluss einer IRV hinzuwirken, ergibt sich hieraus nicht; auch die Gesetzesbegründung (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) BT-Drucks 15/1525 S. 117 zu Nr. 82 (§ 106) Buchstabe k sieht eine "Hinwirkungspflicht" der Prüfgremien nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 46/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 42; LSG NRW, Urteil vom 30. April 2014 - L 11 KA 16/12, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 KA 88/13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bezogen auf einen Regress wegen

    Eine Verpflichtung der Prüfgremien, auf den Abschluss einer IRV hinzuwirken, ergibt sich hieraus nicht; auch die Gesetzesbegründung (FraktE-GMG, BT-Drucks 15/1525 S. 117 zu Nr. 82 (§ 106) Buchst k) verhält sich nicht zu einer "Hinwirkungspflicht" der Prüfgremien (BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R - 2. Senat, Urteil vom 30.04.2012 - L 11 KA 16/12 -).
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