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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06 (https://dejure.org/2006,14368)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2006 - L 9 AL 21/06 (https://dejure.org/2006,14368)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2006 - L 9 AL 21/06 (https://dejure.org/2006,14368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheids für den Bezug von Arbeitslosengeld; Notwendigkeit einer Anhörung vor Aufhebung des Bewilligungsbescheides; Bemessung von Arbeitslosengeld; Voraussetzungen für die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Dabei ergibt sich die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86 ua - SozR 4100 § 242b Nr. 3).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Eingriff zur Erreichung des angestrebten, im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1987 - 1 BvR 488/86, 1 BvR 1220/86 ua - SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Bei der Berechnung des Alg für die Zeit ab 01.01.2005 hat die Beklagte die gesetzlichen Vorschriften zutreffend angewandt, wobei der Senat sämtliche für die Höhe des Alg bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in die Prüfung einbezogen hat (BSG, Urt. v. 01.06.1994 - 7 RAr 40/93 - SozR 3-4100 § 59 Nr. 5; BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R - mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 68/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Es liegen damit auch hinsichtlich der Regelung des § 134 SGB III ausreichende Gründe des Gesetzgebers für den Eingriff in die Rechtsposition des Klägers vor (insgesamt auch LSG NRW, Urteile vom 28.03.2006 - L 1 AL 68/05 - und 06.04.2006 - L 19 AL 161/05 -, anhängig beim BSG B 11a AL 37/06 R und B 7a AL 38/06 R-).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Bei der Berechnung des Alg für die Zeit ab 01.01.2005 hat die Beklagte die gesetzlichen Vorschriften zutreffend angewandt, wobei der Senat sämtliche für die Höhe des Alg bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in die Prüfung einbezogen hat (BSG, Urt. v. 01.06.1994 - 7 RAr 40/93 - SozR 3-4100 § 59 Nr. 5; BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R - mwN).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Hierunter fallen - unter weiteren Voraussetzungen (größere Anzahl, Gleichzeitigkeit des Erlasses) - nur sogenannte schematische Entscheidungen, also Verwaltungsakte, die ausschließlich eine in einer Rechtsnorm vorgegebene Rechtsänderungsformel (Schema, Maßstab) für die davon Betroffenen konkretisieren (BSG, Urt. v. 26.09.1991 - 4 RK 4/91 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 4).
  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Sie verändert den Alg-Anspruch des Klägers nicht, der lediglich eine Nettolohnersatzquote in dem Sinne beinhaltet, dass nur das Arbeitsentgelt ersetzt wird, das der Arbeitslose bei einer Beschäftigung im Leistungszeitraum hätte verdienen können (vgl BSG, Urt. v. 08.02.1996 - 11 RAr 63/95 - SozR 3- 4100 § 111 Nr. 12).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergeben sich Grenzen der Zulässigkeit, die überschritten sind, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen des Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl z.B. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00 ua mwN).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 38/06 R

    Arbeitslosengeld - Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1. 1. 2005 in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Es liegen damit auch hinsichtlich der Regelung des § 134 SGB III ausreichende Gründe des Gesetzgebers für den Eingriff in die Rechtsposition des Klägers vor (insgesamt auch LSG NRW, Urteile vom 28.03.2006 - L 1 AL 68/05 - und 06.04.2006 - L 19 AL 161/05 -, anhängig beim BSG B 11a AL 37/06 R und B 7a AL 38/06 R-).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1754/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Im Übrigen hat das BVerfG die Ermittlung des Leistungsentgelts unter Berücksichtigung pauschaler Abzüge sowie die Anknüpfung der Leistungsbemessung an das Lohnsteuer system als typisierende Regelungen bei der Ordnung von Massenerscheinungen verfassungsrechtlich nicht beanstandet (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1993 - 1 BvR 1754/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 2, S 7).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 9 AL 21/06
    Der Umfang eines Eingriffs in die Rechte des Klägers relativiert sich vor dem Hintergrund, dass § 129 SGB III mit seiner Bezugnahme auf das pauschalierte Nettoentgelt (Leistungsentgelt) lediglich eine Nettolohnersatzquote in dem Sinne festschreibt, dass nur dasjenige Arbeitsentgelt ersetzt wird, das der Arbeitslose während einer Erwerbstätigkeit im Leistungszeitraum hätte verdienen können (BSG, Urt. v. 09.05.1996 - 7 RAr 66/95 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 19 AL 161/05

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

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