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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 107/01   

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https://dejure.org/2002,17425
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 107/01 (https://dejure.org/2002,17425)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.2002 - L 5 KR 107/01 (https://dejure.org/2002,17425)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - L 5 KR 107/01 (https://dejure.org/2002,17425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bierfahrer -, Verkaufsfahrer, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Auslieferungsfahrer, Provisionsanspruch bei Anrechnung auf Fixum

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 107/01
    Die Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit ist aufgrund der Gesamtumstände vorzunehmen, wobei zunächst von der vertraglichen Gestaltung auszugehen ist, die aber zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse davon abweichen (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, 15, 19).
  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 68/60
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 107/01
    Die steuerrechtliche Behandlung der erzielten Einkünfte durch den Beigeladenen zu 1) mag zwar auf eine selbständige Tätigkeit hindeuten, über die Versicherungspflicht ist aber unabhängig von der Beurteilung der Finanzbehörden zu entscheiden (Vgl. BSGE 21, 57, 60; SozR 2200 § 165 Nr. 45).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 107/01
    Die steuerrechtliche Behandlung der erzielten Einkünfte durch den Beigeladenen zu 1) mag zwar auf eine selbständige Tätigkeit hindeuten, über die Versicherungspflicht ist aber unabhängig von der Beurteilung der Finanzbehörden zu entscheiden (Vgl. BSGE 21, 57, 60; SozR 2200 § 165 Nr. 45).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - L 5 KR 107/01
    Ein Unternehmerrisiko kann zwar schon darin liegen, dass der Erfolg des Einsatzes der Arbeitskraft ungewiss ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Der dem von der Beklagten erwähnten Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen (L 5 KR 107/01) vom 31. Oktober 2002 zugrunde liegende Sachverhalt unterscheide sich wesentlich von seinem Angebot für Omnibusunternehmen, da er gerade nicht für ein einziges Unternehmen tätig gewesen sei.
  • LSG Hamburg, 04.12.2013 - L 2 R 116/12

    Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Ein echtes Unternehmerrisiko entsteht erst dann, wenn wegen Arbeitsmangels nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (LSG Nordrhein- Westfalen, Urteile vom 31. Oktober 2002 - L 5 KR 107/01, HvBG-INFO 2003, S. 525-533, vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05, juris und vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 5 20/12, NZS 2012, S. 908; LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02, juris).).
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