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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07   

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https://dejure.org/2007,20913
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07 (https://dejure.org/2007,20913)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.2007 - L 11 KR 23/07 (https://dejure.org/2007,20913)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - L 11 KR 23/07 (https://dejure.org/2007,20913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Einsatz eines Rettungstransportwagens; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rettungsfahrt; Folgen eines nicht erfolgten Transports ins Krankenhaus aus tatsächlichen oder medizinischen Gründen

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
    Auch Rettungsfahrten mit einem RTW begründen nicht einen originären Kostenerstattungsanspruch, sondern sind eine von den Krankenkassen zu erbringende Sachleistung (BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 4).

    Es kann dahinstehen, ob überhaupt auf Grund dieser Satzungsregelung eine Inanspruchnahme der Beklagten möglich oder ob insoweit ein Vertrag nach § 133 SGB V erforderlich wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 4).

  • VG Schleswig, 24.11.1997 - 4 A 288/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
    Gebührenrechtlich erscheint es nicht zweifelhaft, dass dem "Verursacher" auch eine Leerfahrt in Rechnung gestellt werden darf, wenn der konkrete Einsatz nach ex ante Einschätzung erforderlich war (s. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1997 - 4 A 288/97).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04

    Kostenübernahme für eine Rettungstransportfahrt; Heranziehung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
    Da sich die "Notwendigkeit" auf die Leistung der Krankenkasse bezieht, ist auch die Erwägung, für die Notwendigkeit sei auf eine subjektive Betrachtungsweise aus Sicht eines Laien abzustellen (so das LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2005 - L 5 KR 122/04, dem auch das Sozialgericht gefolgt ist), unbehelflich, weil dabei offen bleibt, in Bezug auf welche Leistung der Krankenkasse die - tatsächlich nicht durchgeführte - "Fahrt" notwendig gewesen sein soll.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
    Für diese Leistung kann somit nicht - was § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V ansonsten verlangt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R) - gefordert werden, dass der Versicherte sich vor der Selbstbeschaffung an die Krankenkasse gewandt hat.
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R

    Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
    Es hat in seiner nach dem Urteil des Senats ergangenen Entscheidung vom 02.11.2007 (B 1 KR 4/07 R) einen Kostenerstattungsanspruch für Rettungseinsätze verneint, wenn das Fahrzeug nicht benutzt worden ist, da § 60 SGB V voraussetze, dass der Versicherte zur Ermöglichung einer von der Krankenkasse zu tragenden Hauptleistung transportiert worden sei.
  • SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08

    Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einer Rehakarre, einer Sitzschale und einem

    Der Besuch eines Kindergartens gehöre jedoch nicht zu den vorgenannten Grundbedürfnissen, wie sich aus Urteilen der Sozialgerichte Neuruppin vom 20.11.2001 (S 9 KR 8/01) sowie Chemnitz vom 03.09.2007 (S 11 KR 23/07) und vom 20.02.2008 (S 11 KR 162/07) entnehmen lasse.
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