Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Einsatz eines Rettungstransportwagens; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rettungsfahrt; Folgen eines nicht erfolgten Transports ins Krankenhaus aus tatsächlichen oder medizinischen Gründen
- medcontroller.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 17.10.2006 - S 4 KR 44/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 38/07 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Auch Rettungsfahrten mit einem RTW begründen nicht einen originären Kostenerstattungsanspruch, sondern sind eine von den Krankenkassen zu erbringende Sachleistung (BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 4).Es kann dahinstehen, ob überhaupt auf Grund dieser Satzungsregelung eine Inanspruchnahme der Beklagten möglich oder ob insoweit ein Vertrag nach § 133 SGB V erforderlich wäre (vgl. BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 4).
- VG Schleswig, 24.11.1997 - 4 A 288/97
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Gebührenrechtlich erscheint es nicht zweifelhaft, dass dem "Verursacher" auch eine Leerfahrt in Rechnung gestellt werden darf, wenn der konkrete Einsatz nach ex ante Einschätzung erforderlich war (s. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1997 - 4 A 288/97). - LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04
Kostenübernahme für eine Rettungstransportfahrt; Heranziehung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Da sich die "Notwendigkeit" auf die Leistung der Krankenkasse bezieht, ist auch die Erwägung, für die Notwendigkeit sei auf eine subjektive Betrachtungsweise aus Sicht eines Laien abzustellen (so das LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2005 - L 5 KR 122/04, dem auch das Sozialgericht gefolgt ist), unbehelflich, weil dabei offen bleibt, in Bezug auf welche Leistung der Krankenkasse die - tatsächlich nicht durchgeführte - "Fahrt" notwendig gewesen sein soll. - BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Für diese Leistung kann somit nicht - was § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V ansonsten verlangt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R) - gefordert werden, dass der Versicherte sich vor der Selbstbeschaffung an die Krankenkasse gewandt hat. - BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R
Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07
Es hat in seiner nach dem Urteil des Senats ergangenen Entscheidung vom 02.11.2007 (B 1 KR 4/07 R) einen Kostenerstattungsanspruch für Rettungseinsätze verneint, wenn das Fahrzeug nicht benutzt worden ist, da § 60 SGB V voraussetze, dass der Versicherte zur Ermöglichung einer von der Krankenkasse zu tragenden Hauptleistung transportiert worden sei.
- SG Würzburg, 13.04.2010 - S 4 KR 426/08
Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einer Rehakarre, einer Sitzschale und einem …
Der Besuch eines Kindergartens gehöre jedoch nicht zu den vorgenannten Grundbedürfnissen, wie sich aus Urteilen der Sozialgerichte Neuruppin vom 20.11.2001 (S 9 KR 8/01) sowie Chemnitz vom 03.09.2007 (S 11 KR 23/07) und vom 20.02.2008 (S 11 KR 162/07) entnehmen lasse.