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   LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20   

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https://dejure.org/2021,5067
LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20 (https://dejure.org/2021,5067)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2021 - L 3 AS 1/20 (https://dejure.org/2021,5067)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - L 3 AS 1/20 (https://dejure.org/2021,5067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12a S 1 SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 8 Abs 1 SGB 2, § 3 SGB 2, § 41 Abs 1 SGB 12
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Aufforderung zur Beantragung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB 12 - keine Anwendbarkeit von § 12a SGB 2 - fehlende Erwerbsfähigkeit iS von § 8 Abs 1 SGB 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II fingiert das Vorliegen der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung eines Anspruchs nach dem SGB II bis zu der Entscheidung über den Widerspruch eines nach § 44a Abs. 1 Satz 2 SGB II berechtigten Leistungsträgers zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit, um sicherzustellen, dass der Hilfebedürftige nicht "zwischen den Stühlen" der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger sitzt (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 20).

    Zwar findet § 44 Abs. 1 Satz 7 SGB II auch im Vorfeld eines Streits zwischen den Leistungsträgern des SGB II und SGB XII über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit aufgrund der Notwendigkeit der Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums entsprechende Anwendung (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 20; Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R -, juris, Rn. 49; Blüggel in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 44a, Rn. 67; Korte in Münder/Geiger, SGB 11, 7. Auflage 2021, § 44a Rn. 23).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Zwar findet § 44 Abs. 1 Satz 7 SGB II auch im Vorfeld eines Streits zwischen den Leistungsträgern des SGB II und SGB XII über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit aufgrund der Notwendigkeit der Gewährleistung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums entsprechende Anwendung (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 20; Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R -, juris, Rn. 49; Blüggel in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 44a, Rn. 67; Korte in Münder/Geiger, SGB 11, 7. Auflage 2021, § 44a Rn. 23).

    Für eine entsprechende Anwendung von § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II ist kein Raum gewesen, weil der Beklagte über die korrespondierende Auffassung des SGB XII-Leistungsträgers Kenntnis hatte und daher auch nicht von einer fehlenden Erwerbsfähigkeit der Klägerin ausgegangen ist, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (Urteil vom 7. November 2006 und Urteil vom 2. April 2014, aaO).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Solange das auf dem Antrag des Beklagten beruhende Rentenverfahren zu einer vorzeitigen Altersrente allerdings noch nicht abgeschlossen ist und somit eine rückwirkende Bewilligung der Rente weiterhin in Betracht kommt, liegt das Rechtsschutzbedürfnis der Klage gegen die ursprüngliche Aufforderung zur Antragstellung weiterhin vor, weil diese die Verfahrensführungsbefugnis des Rentenverfahrens für den Leistungserbringer begründet und erhält (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 12).

    Die Erforderlichkeit einer Antragstellung für diese Leistungen bestimmt sich nach dem für sie geltenden Recht (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 -, juris, Rn. 21).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 24/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - fehlendes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis würde nur fehlen, wenn die Klage selbst im Falle ihres Erfolgs keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 24/10 R - juris, Rn. 10).
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76

    Erfüllung der Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Die Voraussetzung ist demnach erfüllt, wenn die Einschränkungen voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen (BSG bereits zu § 1276 Abs. 1 RVO, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - juris, Rn. 15.; Gürtner in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, SGB VI, Stand: 9/2020, § 43, Rn. 25,).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Umgekehrt erhalten Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, nach § 21 Satz 1 SGB XII keine Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Erwerbsfähigkeit hat in diesem Fall eine system- als auch eine leistungsartabgrenzende Funktion (BSG, Urteil vom 9. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R - juris, Rn. 16 ff.) und wird vom Bundessozialgericht als "systematisches Wechselspiel zwischen SGB II und SGB XII" bezeichnet (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 105/11 R -, juris, Rn. 23).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Die Regelung in § 8 Abs. 1 SGB II meint ebenfalls "auf nicht absehbare Zeit" (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 42/08 R -, juris, Rn. 15; Blüggel in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 8, Rn. 30) und wird in Anlehnung an die rentenrechtliche Bestimmung ebenso mit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgelegt (BT-Drs. 15/1516, S. 52; Armborst in Münder/Geiger, SGB 11, 7. Auflage 2021, § 8, Rn. 17; Blüggel in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, Rn. 31 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 16.12.2011 - B 14 AS 138/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    a) Da es sich bei der Aufforderung zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII vom 27. August 2018 um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) handelt, weil der Beklagte mit der Aufforderung vom 27. August 2018 eine konkrete Regelung im Einzelfall der Klägerin trifft (BSG, Beschluss vom 16.12.2011 - B 14 AS 138/11 B -, juris, Rn. 5), ist die Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG, die die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zum Gegenstand hat, statthaft und gleichfalls ausreichend um das Rechtsschutzziel der Klägerin zu erreichen.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Umgekehrt erhalten Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, nach § 21 Satz 1 SGB XII keine Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Erwerbsfähigkeit hat in diesem Fall eine system- als auch eine leistungsartabgrenzende Funktion (BSG, Urteil vom 9. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R - juris, Rn. 16 ff.) und wird vom Bundessozialgericht als "systematisches Wechselspiel zwischen SGB II und SGB XII" bezeichnet (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 105/11 R -, juris, Rn. 23).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 12/20 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 - L 3 AS 1/20
    Solange das auf dem Antrag des Beklagten beruhende Rentenverfahren zu einer vorzeitigen Altersrente allerdings noch nicht abgeschlossen ist und somit eine rückwirkende Bewilligung der Rente weiterhin in Betracht kommt, liegt das Rechtsschutzbedürfnis der Klage gegen die ursprüngliche Aufforderung zur Antragstellung weiterhin vor, weil diese die Verfahrensführungsbefugnis des Rentenverfahrens für den Leistungserbringer begründet und erhält (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 12).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 225/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage -

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2023 - L 6 AS 1299/22
    Dies gilt trotz des Umstandes, dass sich der Beklagte bislang nicht erneut auf § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II berufen, sondern der Klägerin sogar weiter Leistungen bewilligt hat (so auch LSG B.-Pfalz, Urteil vom 02.02.2021, L 3 AS 1/20, juris Rn. 27).
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