Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - L 5 KR 66/15 KL |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 Abs 4 SGB 5, § 11 Abs 6 S 1 SGB 5, § 11 Abs 6 S 2 SGB 5, § 11 Abs 6 S 3 SGB 5, § 23 Abs 1 Nr 3 SGB 5
Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit der Versagung einer Satzungsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde - kein Zuschuss für eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei fleischloser Ernährung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei fleischloser Ernährung als Satzungsleistung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherung; Versagung einer Satzungsgenehmigung; Vorsorgeleistung
- rechtsportal.de
Kein Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei fleischloser Ernährung als Satzungsleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zusätzliche Blutuntersuchungen für Vegetarier und Veganer?
- lto.de (Kurzinformation)
Gefahren fleischloser Ernährung: Keine gesonderte Blutuntersuchung für Vegetarier und Veganer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.08.2016)
Kein kostenloser Bluttest für Vegetarier
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.07.2016)
Krankenkassen-Urteil: Vorsorgepaket für Fleischlose nicht rechtens
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 75 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Keine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei fleischloser Ernährung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Krankenkasse darf keine gesonderte Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer anbieten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse darf keine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Vegetarier und Veganer anbieten - Ablehnung der Satzungsänderung durch Bundesversicherungsamt nicht zu beanstanden
Papierfundstellen
- NZS 2017, 671
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R
Krankenversicherung - Versagung einer Satzungsgenehmigung - keine …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - L 5 KR 66/15
Der Senat kann offen lassen (ebenso BSG 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R, juris Rn. 8), ob es sich bei der Klage um eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) oder um eine Aufsichtsklage (§ 54 Abs. 3 SGG) handelt.Ist eine verfahrensmäßig ordnungsgemäß zu Stande gekommene Satzungsänderung mit höherrangigem Recht vereinbar, besteht nach § 195 Abs. 1 SGB V ein Anspruch auf Genehmigung, die im Verhältnis zum Versicherungsträger ein Verwaltungsakt ist (BSG 18.11.2014 a.a.O., juris Rn. 9 m.w.N.).
Unter Berücksichtigung des Wortlauts der Gesetzesregelung will das Gesetz dem Satzungsgeber nicht ermöglichen, wesentlich neue, anders als im Gesetz vorgeformte Leistungen zuzulassen, der Satzungsgeber hat aufgrund der gesetzlichen Öffnungen für Gestaltungsleistungen vielmehr jeweils nur ein begrenztes, vom Gesetz eröffnetes Gestaltungsfeld für zusätzliche Leistungen innerhalb eines bestimmten und schon klar umschriebenen Bereichs (BSG 18.11.2014 a.a.O., juris Rn. 11 ff.).
Ernsthaft in Betracht kommt vorliegend allein die in § 11 Abs. 6 Satz 1 SGB V ermöglichte Einführung von Satzungsmehrleistungen im Bereich der medizinischen Vorsorge nach § 23 SGB V. Dabei darf der Satzungsgeber nicht von den prägenden Merkmalen der in § 23 SGB V gesetzlich vorgesehenen Leistung abweichen (BSG 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R, juris Rn 12).
- LSG Bayern, 12.07.2016 - L 5 KR 330/13
Kein Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung wegen fehlender …
Offen bleiben darf (…ebenso BSG v. 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R, Rn. 8; LSG Rheinland-Pfalz v. 02.06.2016 - L 5 KR 66/15 KL, Rn. 16 - zitiert jeweils nach juris), ob die Klage um als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) oder als Aufsichtsklage (§ 54 Abs. 3 SGG) zu qualifizieren ist.