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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06   

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https://dejure.org/2008,14198
LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06 (https://dejure.org/2008,14198)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2008 - L 5 KR 115/06 (https://dejure.org/2008,14198)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2008 - L 5 KR 115/06 (https://dejure.org/2008,14198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf mobile Rampe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - zuständiger Kostenträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch eines behinderten Menschen für eine auf dem Weg zur Ausbildungsstätte benötigte und gleichzeitig für andere Fahrten verwendete mobile Rampe als Hilfsmittel; Eine selbst beschaffte mobile Rampe als Bestandteil einer Wohnung und ihre Verwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch eines behinderten Menschen auf eine mobile Rampe zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Nicht ausreichend ist es insoweit, dass das Hilfsmittel die Behandlung erst ermöglichen soll, etwa durch Transporte zu Ärzten (BSG 16.9.2004 - B 3 KR 19/03 R Rn 18) oder Krankengymnasten.

    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSG 16.9.2004 aaO, Rn 19).

    Ein Hilfsmittel ist von der gesetzlichen Krankenversicherung immer dann zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis betrifft (BSG 16.9.2004 aaO mwN).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, wird in aller Regel durch die Erschließung des Nahbereichs erfüllt (BSG 19.4.2007 B 3 KR 9/06 R Rn 14).

    Denn ein Ausgleich für die individuell gestalteten Wohn- und Lebensverhältnisse eines Versicherten wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht geschuldet (BSG 19.4.2007 aaO Rn 17).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Der materiell-rechtlich zuständige Rehabilitationsträger - die Beigeladene zu 1) oder der Beigeladene zu 2) - könne nach der erfolgten Beiladung zur Kostenerstattung verurteilt werden (Hinweis auf BSG 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R).

    § 14 SGB IX bestimmt nur eine vorläufige Leistungspflicht, schließt jedoch eine Verurteilung des "eigentlich" zuständigen Rehabilitationsträgers nach dessen - notwendiger - Beiladung nicht aus (BSG 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Bei ihr handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Wohnung und sie dient auch nicht der Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Klägers (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 26/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Therapie-Tandem - krankhaft übersteigerter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Abzustellen ist auf die Entfernungen, die ein Gesunder zu Fuß zurücklegt, um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG 26.3.2003 - B 3 KR 26/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 2).
  • BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B

    Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Hilfsmitteln, für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Freizeitbeschäftigungen, welcher Art auch immer, werden vom Begriff des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst; die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation ist nur im Sinne einer Grundversorgung oder bei Kindern und Jugendlichen zu diesen zählt der Kläger nicht in der Entwicklungs- oder Ausbildungsphase als Grundbedürfnis anerkannt (BSG 8.11.2006 - B 3 KR 17/06 B mwN, juris).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R

    Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
    Die Ausbildung in einem qualifizierten Beruf ist kein Grundbedürfnis im Sinne der Rechtsprechung zu § 33 SGB V (vgl BSG 30.1.2001 - B 3 KR 10/00 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 40).
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