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   LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16   

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https://dejure.org/2017,29671
LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16 (https://dejure.org/2017,29671)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16 (https://dejure.org/2017,29671)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - L 5 KR 105/16 (https://dejure.org/2017,29671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 3 Nr 2 SGB 5, § 129 Abs 5 S 2 SGB 5, § 130a Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - kein einheitlicher Apothekenabgabepreis bei Lieferungen durch eine ausländische Versandapotheke - Umsatzsteuerpflicht der Krankenkasse - kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr bei fehlendem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener Umsatzsteuer; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Lieferung von Medikamenten von einer Apotheke aus einem anderen EU-Land; Umsatzsteuerpflichtigkeit der Krankenkasse; Anspruch der Krankenkasse ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Krankenkasse gegen eine in den Niederlanden ansässige Apotheke auf Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener Umsatzsteuer; Keine Anwendung des Ausschlussfrist für eine Taxbeanstandung

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Krankenkasse gegen eine in den Niederlanden ansässige Apotheke auf Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsrecht | Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Bevorzugung ausländischer Versender bei der Umsatzsteuer

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 59 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Apotheken | Apothekenabgabepreis für ausländische Versandapotheke und Umsatzsteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG Rheinland-Pfalz zur Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland - Lieferung ist für Apotheke grundsätzlich umsatzsteuerfrei

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - kein einheitlicher Apothekenabgabepreis bei Lieferungen durch eine ausländische Versandapotheke - Umsatzsteuerpflicht der Krankenkasse - kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr bei fehlendem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 955
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Auf die Europarechtswidrigkeit der Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise durch die AMPreisV (EuGH 19.10.2016 - C 148/15 - DocMorris, Deutsche Parkinson Vereinigung, juris) kommt es im vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidend an.

    Der freie Warenverkehr ist ein elementarer Grundsatz des AEUV, der ua in dem Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie Maßnahmen gleicher Wirkung in Art. 34 AEUV seinen Ausdruck findet (EuGH 19.10.2016 aaO, juris Rn 20).

    Das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung umfasst jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (EuGH 19.10.2016 aaO Rn 22).

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Es habe sich vielmehr um einen gesetzlichen Vergütungsanspruch gehandelt (Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 22.8.2012 - GmS-OGB 1/10, juris Rn 20).

    Einschlägige Rechtsvorschriften müssten zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs auch für ausländische Apotheken gelten, auch wenn dies nicht ausdrücklich normiert sei (Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 22.8.2012 aaO Rn 31).

    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.8.2012 (aaO Rn 31) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Da die Beklagte im vorliegend maßgebenden Zeitraum dem Rahmenvertrag beigetreten ist, ist nämlich die AMPreisV nicht kraft Gesetzes bzw kraft Verordnung, sondern auf vertraglicher Grundlage anwendbar; in diesem Fall bestehen keine Bedenken an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht (vgl BSG 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn 11).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Dann müsse die Klägerin den ALV aber insgesamt gelten lassen (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -28.7.2008 - B 1 KR 4/08, BSGE 101, 161 Rn 32).
  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Die Klägerin hat vortragen: Ihr stehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in der geltend gemachten Höhe zu, da die Beklagte die Vergütungen in Höhe der in den Abrechnungsbeträgen enthaltenen Umsatzsteuer ohne Rechtsgrund erlangt habe, weil nicht die Beklagte, sondern sie, die Klägerin, in Bezug auf die Arzneimittellieferungen umsatzsteuerpflichtig gewesen sei (Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH - 20.5.2015 - XI R 2/13).
  • BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13

    Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist nur gegeben, wenn das Verhalten eines Beteiligten dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen widerspricht (vgl zB Bundesarbeitsgericht - BAG - 15.9.2015 - 3 AZR 839/13, juris Rn 66).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 42/15

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Zwar entsteht für den Hersteller des Medikaments in der Höhe des Rabatts keine Umsatzsteuerpflicht, weil der Rabatt für ihn die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindert (BFH 28.5.2009 - V R 2/08, juris Rn 20; BFH 22.6.2016 - V R 42/15, juris Rn 17); umsatzsteuerrechtlich handelt es sich insoweit um eine Entgeltminderung (vgl Erlass des BMF vom 14.11.2012, BStBl I 2012, 1170, unter I.1.).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 2/08

    Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Zwar entsteht für den Hersteller des Medikaments in der Höhe des Rabatts keine Umsatzsteuerpflicht, weil der Rabatt für ihn die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindert (BFH 28.5.2009 - V R 2/08, juris Rn 20; BFH 22.6.2016 - V R 42/15, juris Rn 17); umsatzsteuerrechtlich handelt es sich insoweit um eine Entgeltminderung (vgl Erlass des BMF vom 14.11.2012, BStBl I 2012, 1170, unter I.1.).
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Die AMPreisV geht zwar grundsätzlich von einem einheitlichen Apothekenabgabepreis aus, der für alle Apotheken gleichermaßen gilt (zur grundsätzlich gegebenen Bruttopreisabrede vgl BSG 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R, juris Rn 16).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Im Rahmen vertraglicher Rechtsbeziehungen bestehen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zwischen den Beteiligten Nebenpflichten, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V iVm § 242 BGB) zu erfüllen sind (vgl allgemein zu Nebenpflichten im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses BSG 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R, juris Rn 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

  • FG Münster, 13.03.2018 - 15 K 832/15

    Zurechnung des sog. Herstellerrabatts als drittseitige Entgeltauffüllung im Sinne

    Für die Richtigkeit der gefundenen Auslegung spricht auch, dass die Versandapotheken die gelieferten Arzneimittel an die Klin. als Leistungsempfängerin und Schuldnerin der durch die Lieferungen ausgelösten Entgelte abrechneten, ohne dass die Klin. der an sie gerichteten Rechnungstellung widersprochen und auf die bei ihr versicherten Personen als Leistungsempfänger und Entgeltschuldner verwiesen hätte (insoweit im Ergebnis wie hier LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 L 5 KR 105/16, juris; OFD Karlsruhe, Vfg.
  • BFH, 10.12.2020 - V R 34/18

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von

    Dann liegt aber auch in Höhe der Erstattung ein Entgelt von dritter Seite vor (vgl. Abschn. 10.3 Abs. 7 Satz 3 UStAE; i.Erg. ebenso Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16, Betriebs-Berater --BB-- 2017, 2069, Rz 33; Kleinpeter, Umsatzsteuer und Arzneimittel im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2019, S. 302 ff.; Handzik in Offerhaus/Söhn/Lange, § 10 UStG Rz 85 unter "Apotheken"; BeckOK UStG/Meyer, 25. Ed. [31.07.2020], UStG § 17 Rz 46.7; a.A. Ammann, UR 2005, 180, 185; Engelsing/Nordmann, Gesetzliche Krankenkassen - Ausländische Versandapotheken und Erwerbsbesteuerung ab 01.10.2013, Kranken- und Pflegeversicherung 2013, 149, 152).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - L 5 KR 161/18

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an

    Insofern gelte im Sozialrecht, dass ein Leistungserbringer die Umsatzsteuer grundsätzlich nur dann abrechnen dürfe, wenn sie auch tatsächlich bei ihm anfalle (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16).

    Ausnahmen vom abschließenden Charakter der Bruttopreisvereinbarung sind nach den Umständen des Einzelfalles möglich (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16, juris, Rn. 31).

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