Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20981
LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17 (https://dejure.org/2017,20981)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.2017 - L 6 R 55/17 (https://dejure.org/2017,20981)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - L 6 R 55/17 (https://dejure.org/2017,20981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatsachengericht; Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungsklage und Leistungsklage gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gegen eine Ablehnungsentscheidung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 ; SGG § 54 Abs. 1 ; SGG § 54 Abs. 4
    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17
    Mit der Ablehnung eines Rentenantrages wird die Rechtslage im Verhältnis zwischen Antragsteller und Leistungsträger nur einmalig gestaltet und das Bestehen eines Leistungsrechtsverhältnisses mit sich daraus zumindest für eine gewisse Dauer ergebenden rechtlichen oder tatsächlichen Wirkungen gerade verneint (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30.01.1985 - 1 RJ 2/84 -, juris Rdnr. 16).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17
    Zutreffend ist auch, dass bei einer ausschließlich erhobenen Anfechtungsklage grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt, in dem der angefochtene Verwaltungsakt erlassen worden ist, maßgebend ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 2 RU 52/92 -, juris Rdnr. 15 f.).
  • BSG, 20.08.1964 - 8 RV 149/61
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17
    Das aber zwingt in diesem Fall zum Beurteilen des Verwaltungsaktes nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des (tatrichterlichen) Urteils, mit der Folge, dass die veränderte Sach- und Rechtslage den zunächst rechtmäßigen Verwaltungsakt ganz oder teilweise zum rechtswidrigen werden lassen kann (BSG, Urteil vom 28.04.1960 - 8 RV 1341/58 -, juris Rdnr. 18; Urteil vom 20.08.1964 - 8 RV 149/61 -, juris Rdnr. 27).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17
    Die Zulässigkeit dieser unechten Leistungsklage setzt (lediglich) voraus, dass der Sozialleistungsträger die begehrte Leistung versagt hat und kommt daher vor dem Erlass einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R -, juris Rdnr. 11).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17
    In solchen Fällen einer zulässig erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz (vgl. z.B. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 54 Rdnr. 40b i.V.m. Rdnr. 34; HK-SGG/Groß/Castendieck, 5. Aufl., § 54 Rdnr. 99; BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R -, juris Rdnr. 9).
  • BSG, 28.04.1960 - 8 RV 1341/58
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2017 - L 6 R 55/17
    Das aber zwingt in diesem Fall zum Beurteilen des Verwaltungsaktes nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des (tatrichterlichen) Urteils, mit der Folge, dass die veränderte Sach- und Rechtslage den zunächst rechtmäßigen Verwaltungsakt ganz oder teilweise zum rechtswidrigen werden lassen kann (BSG, Urteil vom 28.04.1960 - 8 RV 1341/58 -, juris Rdnr. 18; Urteil vom 20.08.1964 - 8 RV 149/61 -, juris Rdnr. 27).
  • SG Speyer, 27.07.2018 - S 19 R 104/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei einer

    Maßgeblich für die durch das SG zu treffende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsentscheidung ist in den Fällen einer umfassenden Ablehnung einer beantragten Dauerleistung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (entgegen LSG Mainz vom 7.6.2017 - L 6 R 55/17 = juris RdNr 19).

    Daher kann der Rentenversicherungsträger auch nicht (vor Abschluss des entsprechenden Verwaltungsverfahrens) nach § 54 Abs. 4 SGG zur Leistung einer Rente verurteilt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst im Laufe des Klageverfahrens eingetreten sind (entgegen LSG Mainz vom 7.6.2017 - L 6 R 55/17 = juris RdNr 20; vgl BSG vom 28.4.1960 - 8 RV 1341/58 = BSGE 12, 127 = SozR Nr. 4 zu § 44 BVG = juris RdNr 18).

    Soweit das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 07.06.2017 - L 6 R 55/17 -, Rn. 20) dem widersprechend mitgeteilt hat, es könne zur Überzeugung des Senats seit Jahrzehnten als in der Rechtsprechung geklärt angesehen werden, dass in Fällen der Ablehnung von Leistungen verbunden mit dem Begehren auf Leistungsgewährung von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor den Tatsachengerichten zugrunde zu legen ist, vermögen die hierfür herangezogenen Argumente, die sich in einer wörtlichen Wiedergabe der Begründung einer Entscheidung des BSG aus dem Jahr 1960 erschöpfen, nicht zu überzeugen.

    Diese sozialgerichtliche Entscheidungspraxis ist entgegen der Vermutung des LSG (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2017 - L 6 R 55/17 -, Rn. 21 am Ende: "soweit ersichtlich") durchaus in Frage gestellt worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht