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LSG Rheinland-Pfalz, 07.10.2021 - L 5 KA 18/20 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - L 5 KA 18/20 (https://dejure.org/2021,62126)
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Verfahrensgang
- SG Mainz, 11.11.2020 - S 3 KA 130/17
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.10.2021 - L 5 KA 18/20
- BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 32/21 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 32/21 B
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 31/21 B v. 16.03.2022
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Oktober 2021 - L 5 KA 18/20 - Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.Nachdem die Beklagte im Berufungsverfahren mit Schriftsatz vom 21.12.2020 hilfsweise mit einer Forderung iHv 143, 40 Euro aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des SG Mainz vom 7.2.2019 (S 2 KA 79/18 ER) aufgerechnet hat, hat das LSG auf die Berufung der Beklagten das Urteil des SG geändert und die Klage auch abgewiesen, soweit der Kläger die Zahlung von weiteren 143, 22 Euro an sich beantragt hat; im Übrigen hat es die Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers insgesamt zurückgewiesen (Urteil vom 7.10.2021 - L 5 KA 18/20) .